Hallo liebes Forum,
bin neu hier und hoffe auf Hilfe.
Ich war in den letzten Jahren "nur" angestellt und nicht verpflichtet, meine ESt-Erklärung abzugeben. Jetzt habe ich im Jahr 2013 negative Einkünfte (habe nur bis Mai gearbeitet, seitdem ohne Einkommen, und sehr hohe Weiterbildungs- und Werbungskosten durch Studium im Ausland) und freue mich deshalb auf eine Steuerrückerstattung - allerdings weiß ich, dass negative Einkünfte auch u.U. rückwirkend sein können (fürs Jahr 2012 in meinem Fall dann).
Für die Steuererklärung 2013 habe ich mir die WISO Software geholt (da kompliziert), die für 2012 habe ich jetzt vor über Elster Online zu machen.
Meine Frage: muss ich bei der Erstellung der 2012 Erklärung jetzt schon irgendwo eingeben, dass hier u.U. rückwirkende Verluste dazu kommen?
Vielen lieben Dank,
Zuzi.
bin neu hier und hoffe auf Hilfe.
Ich war in den letzten Jahren "nur" angestellt und nicht verpflichtet, meine ESt-Erklärung abzugeben. Jetzt habe ich im Jahr 2013 negative Einkünfte (habe nur bis Mai gearbeitet, seitdem ohne Einkommen, und sehr hohe Weiterbildungs- und Werbungskosten durch Studium im Ausland) und freue mich deshalb auf eine Steuerrückerstattung - allerdings weiß ich, dass negative Einkünfte auch u.U. rückwirkend sein können (fürs Jahr 2012 in meinem Fall dann).
Für die Steuererklärung 2013 habe ich mir die WISO Software geholt (da kompliziert), die für 2012 habe ich jetzt vor über Elster Online zu machen.
Meine Frage: muss ich bei der Erstellung der 2012 Erklärung jetzt schon irgendwo eingeben, dass hier u.U. rückwirkende Verluste dazu kommen?
Vielen lieben Dank,
Zuzi.
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