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Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

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    #16
    AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

    Sehr persönlich diese Meinung
    Das täuscht. Ich habe die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema (Anfang der 90-iger Jahre) sehr genau verfolgt und auch die gesetzgeberische Umsetzung. Die Entscheidung, das Kindergeld, das es ja auch schon vorher gab, in eine Steuervergütung umzuwandeln, war eine durchaus geschickte Lösung, um zu grundgesetzkonformen Regelungen zu kommen.

    Dass dagegen bis heute aus bestimmten politischen Lagern polemisiert und ständig ein Steuervorteil Besserverdienender behauptet wird, macht diese Behauptung ja noch lange nicht richtig.

    Wenn wir z. B. als Ehepaar bei Zusammenveranlagung 85.000,00 € zu versteuerndes Einkommen hätten und 2 Kinder, dann würden wir ohne den Kinderfreibetrag die gleiche Einkommensteuer zahlen müssen wie ein Ehepaar mit gleich hohem zvE ohne Kinder. Das Kindergeld allein würde aber bei dieser Einkommenshöhe nicht mehr ausreichen, um die von der Verfassung garantierte Steuerfreiheit des Existenzminimums der Kinder sicherzustellen. Nur darum geht es bei dieser Regelung, um sonst nichts.

    Im Übrigen falle ich selbst nicht (mehr) in den Anwendungsbereich, bei mir reicht inzwischen das Kindergeld als Steuervergütung aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

      Zitat von sebn Beitrag anzeigen
      Hallo liebe Gemeinschaft,

      Transparenz ist jetzt hergestellt, der Sachverhalt gliedert sich wie folgt:

      Das FA hat 2/3 der staatlich festgelegten und von den Eltern zu tragenden "Betreuungskosten" angerechnet, somit würden sich zumindest die 414 EUR erklären.

      Darüber hinaus sind aber die tatsächlichen Betreuungskosten deutlich höher, da unsere Kita einen Sonderbeitrag verlangt. Diese haben nichts mit Verpflegung oder ähnlichem zu tun, wurden mir nicht angerechnet.

      Ist das so korrekt oder lohnt sich der Einspruch?

      Es scheint korrekt zu sein aber ein Einspruch kann sich eventuell lohnen,
      ich habe dazu neulich erst diesen Artikel gelesen, http://www.steuerberaterscout.de/Mag...erbescheid-733.
      Nichts desto trotz, kann es auch sein das dir nichts bringt außer das du das Geld erst in weiteren verstrichen Monaten wieder bekommst
      Klar ist jedoch das du nicht so viel erwarten kannst wie du dir erhoffst!
      Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere mich gern hätten.

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        #18
        Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

        Hallo,
        ich habe ein kleines Verständigungsproblem beim Ausfüllen des Onlineformulars.

        Mein Mann und ich werden getrennt veranlagt und ich habe in meiner Erklärung die Betreuungskosten angegeben (Zeile 67). Zudem dann noch, dass unser Kind in dem Jahr bei uns gewohnt hat ;-)

        Beim speichern kommt nun folgende Meldung:
        "Bei den Angaben zu den selbst getragenen Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten wurde die Summe der selbst getragenen Aufwendungen angegeben, der zugehörige Zeitraum wurde jedoch nicht angegeben."

        Den Zeitraum habe ich aber in Zeile 67 angegeben. Wo ist mein Denkfehler?

        Vielen Dank und viele Grüße
        Gummibärchen

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          #19
          AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

          Bei nicht zusammen veranlagten Eltern müssen müssen neben dem Gesamtaufwand in Zeile 67 auch in den Zeilen 69, 70 (oder 71 und 72) und ggf. 73 Angaben gemacht werden!

          Im Übrigen wäre es manchmal besser, ein neues Thema zu eröffnen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

            Danke schön. Der Beitrag passt aber zu der Überschrift und nur dafür wollte ich keinen neuen Thread öffnen.

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              #21
              AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

              Der Beitrag passt aber zu der Überschrift ...
              Nicht wirklich! Du hast nämlich noch keinen Steuerbescheid, der von den erklärten Kinderbetreuungskosten abweicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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