Sehr eehrte Damen und Herren,
ich sitze grade an der Steuererklärung meiner Mutter, die nun Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat. Gehen wir nun also von fiktiven monatlichen Mieteinnahmen i.H.v. € 700 aus. Darin enthalten sind die Nebenkosten/Betriebskosten für die Gebäudeanlage. Im ersten Jahr gab es nur für 6 Monate Mieteinnahmen, da die Wohnung das erste halbe Jahr leer stand.
In Zeile 39 der Anlage V habe ich die Kosten einer kleiner Sanierungsmaßnahme eingetragen (Handwerker + Baumarktrechnung). Das sollte wohl soweit unproblematisch sein. Aber kann ich die Nebenkosten (namentlich haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und eben Betriebskosten) als weitere Werbungskosten in Zeile 46 aufführen? Und wenn ja, nur für die 6 Monate oder ganzjährlich?
Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.
ich sitze grade an der Steuererklärung meiner Mutter, die nun Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat. Gehen wir nun also von fiktiven monatlichen Mieteinnahmen i.H.v. € 700 aus. Darin enthalten sind die Nebenkosten/Betriebskosten für die Gebäudeanlage. Im ersten Jahr gab es nur für 6 Monate Mieteinnahmen, da die Wohnung das erste halbe Jahr leer stand.
In Zeile 39 der Anlage V habe ich die Kosten einer kleiner Sanierungsmaßnahme eingetragen (Handwerker + Baumarktrechnung). Das sollte wohl soweit unproblematisch sein. Aber kann ich die Nebenkosten (namentlich haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und eben Betriebskosten) als weitere Werbungskosten in Zeile 46 aufführen? Und wenn ja, nur für die 6 Monate oder ganzjährlich?
Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.
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