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Anlage V: NK als Werbungskosten?

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    Anlage V: NK als Werbungskosten?

    Sehr eehrte Damen und Herren,

    ich sitze grade an der Steuererklärung meiner Mutter, die nun Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat. Gehen wir nun also von fiktiven monatlichen Mieteinnahmen i.H.v. € 700 aus. Darin enthalten sind die Nebenkosten/Betriebskosten für die Gebäudeanlage. Im ersten Jahr gab es nur für 6 Monate Mieteinnahmen, da die Wohnung das erste halbe Jahr leer stand.

    In Zeile 39 der Anlage V habe ich die Kosten einer kleiner Sanierungsmaßnahme eingetragen (Handwerker + Baumarktrechnung). Das sollte wohl soweit unproblematisch sein. Aber kann ich die Nebenkosten (namentlich haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und eben Betriebskosten) als weitere Werbungskosten in Zeile 46 aufführen? Und wenn ja, nur für die 6 Monate oder ganzjährlich?

    Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.

    #2
    AW: Anlage V: NK als Werbungskosten?

    Hallo M400,

    wie wurde die Wohnung denn vorher benutzt -> Selbstnutzung ?
    Da sind das keine Kosten für V+V.
    Oder bestand Vermietungsabsicht und es wurde nur kein Mieter gefunden ?
    Dann sieht die Sache wahrscheinlich anders aus.
    Aber grundsätzlich ist das kein Problem für dieses Elsterforum -> das wäre eine Frage für einen Vertreter der steuerberatenden Zunft.
    Steuerberatung kann und darf hier nicht geleistet werden.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage V: NK als Werbungskosten?

      Im ersten Jahr gab es nur für 6 Monate Mieteinnahmen, da die Wohnung das erste halbe Jahr leer stand.
      War die Wohnung vor dem Leerstand vermietet oder wird sie jetzt erstmals vermietet und war vorher eigengenutzt?

      Das spielt bei dem Thema sowohl für die AfA wie auch für die Werbungskosten eine Rolle.

      Mit ELSTER - elektronische Steuererklärung - haben deine Fragen allerdings nichts zu tun. Steuerberatung ist im Forum nicht zulässig!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage V: NK als Werbungskosten?

        Danke für die schnellen Antworten. Die Wohnung stand einen Monat leer, davor wurde sie eigengenützt.

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          #5
          AW: Anlage V: NK als Werbungskosten?

          Dann musst du die Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung usw. eben zwischen Eigennutzung und Vermietung aufteilen!

          Das ist jetzt keine Frage der elektronischen Steuererklärung -ELSTER-, sondern der Einkunftsermittlung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage V: NK als Werbungskosten?

            Hallo M400,

            na dann hast du ja jetzt auch klare Bilder für deine Fragen.

            Tschüß

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