Ich habe bei dem Versuch des Sendens einer Einnahmeüberschussrechnung einer GbR über Lexware folgende Elster-Fehlermeldung erhalten:
"Die Angabe zu Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
Kennzahl 5000602
Fehler Nummer 61000 1002
Subcode 60075"
Der Mandant ist eine GbR mit Einkünften der Gesellschafter (nicht Eheleute!) aus selbständiger Arbeit. Als Rechtsform müsste demzufolge GbR eingetragen werden. Das ist auch passiert. Die anteiligen Ergebnisse aus der GbR bei den Gesellschaftern bei deren persönlicher ESt-Erklärung in Anlage S angesetzt, aber das ist an sich kein Problem.
Die GbR hat natürlich eine eigene Steuernummer, diese ist auch in den Stammdaten der Gesellschaft hinterlegt. Und für diese Gesellschaft werden unter ihrer Steuernummer auch schon seit vielen Jahren UST-Voranmeldungen angegeben. in den Vorjahren war es unproblematisch möglich, die EÜR zu senden, Hauptsache die Privatentnahmekonten (egal ob 21** oder 25** bei SKR04) wurden in der Anlage EÜR auch dem Posten Entnahmen zugeordnet. Beim aktuellen Versuch der Übertragung der EÜR gibt es jedoch seltsamerweise die o.g. Fehlermeldung. Versuche, mit der Einstellung einer anderen Art von Personengesellschaft (Statt GbR z.B. sonstige Personengesellschaft) weiterzukommen, waren ohne Erfolg.
Elster verlangt zudem die Zuordnung zu "einer" Steuerart eines Steuerpflichtigen. Lässt man die Zuordnung zu "einer Steuerart eines Steuerpflichtigen" weg, erhält man die Fehlermeldung gemäß Anlage - also den Hinweis auf die fehlende Einkunftsart. Dabei ist es egal, ob man die Einkünfte dem Ehemann oder der Ehefrau zuordnet. die Fehlermeldungen sind die gleichen. Als Einkunftsart kommt aber nur selbständige Arbeit in Frage. Versuche, mit der Einstellung einer anderen Art von Steuerpflichtigen (z.B. Ehefrau statt Steuerpflichtiger) weiterzukommen, waren ohne Erfolg.
im Formular EÜR wird gefragt nach Steuerpflichtiger, Ehegatte/Lebenspartner und Untervarianten. Die Sachlage, dass fremde Dritte Mitgesellschafter sind, wird nicht erfasst. In früheren Jahren war es unproblematisch, die EÜR als "dem Steuerpflichtigen" zuzuordnen, die Übertragung klappte. Bloß aktuell meckert Elster.
Wer von ihnen hat eine tolle Idee, woran diese Fehlermeldung liegen könnte?
frdl. Grüße
phoenix1
"Die Angabe zu Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
Kennzahl 5000602
Fehler Nummer 61000 1002
Subcode 60075"
Der Mandant ist eine GbR mit Einkünften der Gesellschafter (nicht Eheleute!) aus selbständiger Arbeit. Als Rechtsform müsste demzufolge GbR eingetragen werden. Das ist auch passiert. Die anteiligen Ergebnisse aus der GbR bei den Gesellschaftern bei deren persönlicher ESt-Erklärung in Anlage S angesetzt, aber das ist an sich kein Problem.
Die GbR hat natürlich eine eigene Steuernummer, diese ist auch in den Stammdaten der Gesellschaft hinterlegt. Und für diese Gesellschaft werden unter ihrer Steuernummer auch schon seit vielen Jahren UST-Voranmeldungen angegeben. in den Vorjahren war es unproblematisch möglich, die EÜR zu senden, Hauptsache die Privatentnahmekonten (egal ob 21** oder 25** bei SKR04) wurden in der Anlage EÜR auch dem Posten Entnahmen zugeordnet. Beim aktuellen Versuch der Übertragung der EÜR gibt es jedoch seltsamerweise die o.g. Fehlermeldung. Versuche, mit der Einstellung einer anderen Art von Personengesellschaft (Statt GbR z.B. sonstige Personengesellschaft) weiterzukommen, waren ohne Erfolg.
Elster verlangt zudem die Zuordnung zu "einer" Steuerart eines Steuerpflichtigen. Lässt man die Zuordnung zu "einer Steuerart eines Steuerpflichtigen" weg, erhält man die Fehlermeldung gemäß Anlage - also den Hinweis auf die fehlende Einkunftsart. Dabei ist es egal, ob man die Einkünfte dem Ehemann oder der Ehefrau zuordnet. die Fehlermeldungen sind die gleichen. Als Einkunftsart kommt aber nur selbständige Arbeit in Frage. Versuche, mit der Einstellung einer anderen Art von Steuerpflichtigen (z.B. Ehefrau statt Steuerpflichtiger) weiterzukommen, waren ohne Erfolg.
im Formular EÜR wird gefragt nach Steuerpflichtiger, Ehegatte/Lebenspartner und Untervarianten. Die Sachlage, dass fremde Dritte Mitgesellschafter sind, wird nicht erfasst. In früheren Jahren war es unproblematisch, die EÜR als "dem Steuerpflichtigen" zuzuordnen, die Übertragung klappte. Bloß aktuell meckert Elster.
Wer von ihnen hat eine tolle Idee, woran diese Fehlermeldung liegen könnte?
frdl. Grüße
phoenix1
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