Hallöchen! Ich versuche gerade, eine Software zur EÜR zu programmieren und bin auf einige Sachen gestoßen, die mir seltsam vorkommen:
1.) Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind schon lange keine Betriebsausgaben mehr. Warum gibt es noch ein "abziehbar"-Feld?
2.)Die "Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten, pauschaliert oder tatsächlich" stehen unter den Betriebsausgaben, sind aber m.E. Betriebseinnahmen (analog zur Rubrik "Private Kfz-Nutzung"). Lediglich die folgende Entfernungspauschale ("Mindestens abziehbare Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten") stellt eine Betriebsausgabe dar. Liege ich richtig, dass die Zuordnung der erstgenannten Position zu den Betriebsausgaben falsch ist?
3.) Es gibt eine Betriebsausgabe "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer; die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach §11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten". Bei der analogen Betriebseinnahmen-Position "Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" fehlt jedoch ein analoger 10-Tages-Hinweis, obwohl §11 Abs. 1 (!) Satz 2 EStG dies auch für Einnahmen so vorsieht. Liege ich richtig, dass der Hinweis in Elster vergessen wurde?
Besten Dank im voraus für eure Meinungen!
1.) Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind schon lange keine Betriebsausgaben mehr. Warum gibt es noch ein "abziehbar"-Feld?
2.)Die "Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten, pauschaliert oder tatsächlich" stehen unter den Betriebsausgaben, sind aber m.E. Betriebseinnahmen (analog zur Rubrik "Private Kfz-Nutzung"). Lediglich die folgende Entfernungspauschale ("Mindestens abziehbare Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten") stellt eine Betriebsausgabe dar. Liege ich richtig, dass die Zuordnung der erstgenannten Position zu den Betriebsausgaben falsch ist?
3.) Es gibt eine Betriebsausgabe "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer; die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach §11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten". Bei der analogen Betriebseinnahmen-Position "Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" fehlt jedoch ein analoger 10-Tages-Hinweis, obwohl §11 Abs. 1 (!) Satz 2 EStG dies auch für Einnahmen so vorsieht. Liege ich richtig, dass der Hinweis in Elster vergessen wurde?
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