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    Kaptalertragsteuer

    Bei der Erstattung von Darlehngebühren wurden mir Steuern und Soli (Gesamt ca. 40€) abgezogen. Bei der Steuererklärung wurde dies mit angegeben und belegt. Im Bescheid steht nun: Die Anlage KAP kann ohne einen Antrag in den Zeilen 4 - 6 nicht berücksichtigt werden. Wurde da etwas übersehen bzw. wie komme ich an die 40 Euronen.

    #2
    AW: Kaptalertragsteuer

    Was hat sich bei der Berechnung mit Elster ergeben?

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      #3
      AW: Kaptalertragsteuer

      Ich habe das Ganze mit WISO Steuerprogramm gemacht und es war auch aufgeführt.

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        #4
        AW: Kaptalertragsteuer

        Zitat von Gambusino Beitrag anzeigen
        Ich habe das Ganze mit WISO Steuerprogramm gemacht und es war auch aufgeführt.
        Was ist denn da in den Zeilen 4 - 6 der Anlage KAP eingetragen?

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          #5
          AW: Kaptalertragsteuer

          Im Bescheid steht nun: "Die Anlage KAP kann ohne einen Antrag in den Zeilen 4 - 6 nicht berücksichtigt werden."

          Es geht um diesen Antrag

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            #6
            AW: Kaptalertragsteuer

            Das hört sich ja so an als wenn in diesen Zeilen nichts angekreuzt worden wäre. Findest Du nicht? Also, deshalb:

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Was ist denn da in den Zeilen 4 - 6 der Anlage KAP eingetragen?

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              #7
              AW: Kaptalertragsteuer

              Warum fragst du das alles nicht den Wiso-Support oder das Wiso-Forum?

              Ich sehe jedenfalls schon lange nicht mehr ein, hier kostenlos Support für ein kommerzielles Produkt zu leisten.

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                #8
                AW: Kaptalertragsteuer

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Ich sehe jedenfalls schon lange nicht mehr ein, hier kostenlos Support für ein kommerzielles Produkt zu leisten.
                Habe ich Dich gefragt und ausserdem ist es doch ein "Anwenderforum" oder habe ich mich geirrt.

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                  #9
                  AW: Kaptalertragsteuer

                  Hallo Gambusino,
                  du musst mindenstens ein Kreuz machen in Zeile 4 bis 6, darauf hast du nicht geantwortet.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Kaptalertragsteuer

                    Zitat von Gambusino Beitrag anzeigen
                    Habe ich Dich gefragt und ausserdem ist es doch ein "Anwenderforum" oder habe ich mich geirrt.
                    Aber ich habe dich gefragt, warum du das nicht Wiso fragst.
                    Hier ist ein Anwenderforum zu Elster. Wie sollen wir wissen, welchen der Anträge aus Zeile 4-6 du stellen willst, und wie du es Wiso sagst?

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                      #11
                      AW: Kaptalertragsteuer

                      Zitat von Gambusino Beitrag anzeigen
                      Habe ich Dich gefragt und ausserdem ist es doch ein "Anwenderforum" oder habe ich mich geirrt.
                      Ich habe Deinen Thread ungefragt verschoben.
                      Von Allgemein und Projekt hierher:

                      Ja, wir sind ein Anwenderforum, aber auch in verschiedenen Unterforen.
                      Zuletzt geändert von stiller; 05.06.2016, 17:23.
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: Kaptalertragsteuer

                        Hallo Gambusino,

                        ja hier ist ein Anwenderforum -> wo Anwender anderen Anwendern helfen bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung.
                        Damit einem geholfen werden kann, muss man natürlich auch die gestellten Fragen beantworten.

                        Du hast dich bis hierin trotz mehrfacher Nachfrage nicht geäußert -> was du in Zeile 4 bis 6 angekreuzt hast.

                        Tschüß

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