Hallo zusammen,
mal folgenden fiktiven Fall geschildert.
Man nehme A, der Vollzeit angestellt ist und nebenbei noch ein kleines Gewerbe angemeldet, in dem er auch rein virtuelle Dienstleistungen ins EU Ausland (z.B. Österreich) verkauft und Werbung für Unternehmen aus Irland schaltet. A erledigt seine private Steuererklärung per Taxman und möchte nun das ganze mit der vom Steuerberater ausgestellten EÜR, Umsatzsteuererklärung und Anlage UR fertig machen.
In Zeile 48 (Gezahlte Vorsteuerbeträge) hat der StB eine -xx,yy€ eingetragen und dazu noch einen händischen Vermerk mit "siehe Anlage UR 2015" für A gemacht.
Nun kann A aber diesen negativen Wert nicht eintragen - somit weicht der restliche Betrag für Betriebsausgaben ab und führt auch zu einem falschen Wert bei der Rückerstattung. A muss sich hierbei für das MOSS registrieren (für Österreich) bzw. Reverse Charge Verfahren (Irland), soweit klar.
Nur, wie soll A nun weiter fortfahren?
Soll er in Taxman nur seine private Steuererklärung fertig machen und dann zusätzlich EÜR, Umsatzsteuererklärung und Anlage UR beifügen und dem FA per Anschreiben mitteilen, dass die eben genannten Dokumente anbei übersendet werden? In Taxman besteht ja die Möglichkeit, sowohl Steuererklärung als auch EÜR per Elster zu übermitteln, aber über die in Taxman generierten Dokumente wäre der Wert ja noch nicht korrekt, da die xx,yy € noch von A über das Reverse Charge Verfahren geleistet werden müssen.
Habt ihr eine Möglichkeit, wie A am besten verfahren sollte um die Dinge zu erledigen?
Danke und Grüße,
tomkay
mal folgenden fiktiven Fall geschildert.
Man nehme A, der Vollzeit angestellt ist und nebenbei noch ein kleines Gewerbe angemeldet, in dem er auch rein virtuelle Dienstleistungen ins EU Ausland (z.B. Österreich) verkauft und Werbung für Unternehmen aus Irland schaltet. A erledigt seine private Steuererklärung per Taxman und möchte nun das ganze mit der vom Steuerberater ausgestellten EÜR, Umsatzsteuererklärung und Anlage UR fertig machen.
In Zeile 48 (Gezahlte Vorsteuerbeträge) hat der StB eine -xx,yy€ eingetragen und dazu noch einen händischen Vermerk mit "siehe Anlage UR 2015" für A gemacht.
Nun kann A aber diesen negativen Wert nicht eintragen - somit weicht der restliche Betrag für Betriebsausgaben ab und führt auch zu einem falschen Wert bei der Rückerstattung. A muss sich hierbei für das MOSS registrieren (für Österreich) bzw. Reverse Charge Verfahren (Irland), soweit klar.
Nur, wie soll A nun weiter fortfahren?
Soll er in Taxman nur seine private Steuererklärung fertig machen und dann zusätzlich EÜR, Umsatzsteuererklärung und Anlage UR beifügen und dem FA per Anschreiben mitteilen, dass die eben genannten Dokumente anbei übersendet werden? In Taxman besteht ja die Möglichkeit, sowohl Steuererklärung als auch EÜR per Elster zu übermitteln, aber über die in Taxman generierten Dokumente wäre der Wert ja noch nicht korrekt, da die xx,yy € noch von A über das Reverse Charge Verfahren geleistet werden müssen.
Habt ihr eine Möglichkeit, wie A am besten verfahren sollte um die Dinge zu erledigen?
Danke und Grüße,
tomkay
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