Ein fest angestellter Arbeitnehmer überlegt die Anschaffung eines zusätzlichen Notebooks zur Ausübung einer selbstständigen Nebentätigkeit.
Wo muss bzw. sollte er die Anschaffungskosten/Abschreibungen des Notebooks erfassen?
1. Als Werbungskosten, 100% beruflich genutzt
2. Als Werbungskosten, 60-80% beruflich genutzt (um in der Zukunft eine private Nutzung zu ermöglichen, bspw. wenn das eigentliche private Notebook seinen Geist aufgeben sollte)
3. In der EÜR der selbstständigen Tätigkeit
Wo muss bzw. sollte er die Anschaffungskosten/Abschreibungen des Notebooks erfassen?
1. Als Werbungskosten, 100% beruflich genutzt
2. Als Werbungskosten, 60-80% beruflich genutzt (um in der Zukunft eine private Nutzung zu ermöglichen, bspw. wenn das eigentliche private Notebook seinen Geist aufgeben sollte)
3. In der EÜR der selbstständigen Tätigkeit
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