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Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

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    Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

    Ein fest angestellter Arbeitnehmer überlegt die Anschaffung eines zusätzlichen Notebooks zur Ausübung einer selbstständigen Nebentätigkeit.

    Wo muss bzw. sollte er die Anschaffungskosten/Abschreibungen des Notebooks erfassen?
    1. Als Werbungskosten, 100% beruflich genutzt
    2. Als Werbungskosten, 60-80% beruflich genutzt (um in der Zukunft eine private Nutzung zu ermöglichen, bspw. wenn das eigentliche private Notebook seinen Geist aufgeben sollte)
    3. In der EÜR der selbstständigen Tätigkeit

    #2
    AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

    Ausgaben für die selbständige Tätigkeit sind keine Werbungskosten. Ansonsten: um welche Software geht's denn genau?

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      #3
      AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

      Ausgaben für die selbständige Tätigkeit sind Betriebsausgaben. Nur um keine Verwirrung aufkommen zu lassen!

      Und die Frage hast du unter 3. schon selbst beantwortet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

        Hallo jaochoo,

        als AN ein Notebook für 100 Prozent Werbungskosten ansetzen -> ohne Privatnutzung kauft dir kein Finanzamt ab.

        Tschüß

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          #5
          AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

          Es geht ihm um ein 2. Notebook, dass er für seine selbständige Nebentätigkeit benötigt.

          Wo ist das Problem, außer dass es mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun hat?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

            Genau, es geht um ein zweites Notebook. Ich habe bereits ein Notebook, benötige für die Selbstständigkeit ein separates.

            Meine Frage war/ist, ob es besser ist, das Notebook als betriebsausgabe anzusetzen, um somit den zu versteuernden Gewinn aus der Selbstständigkeit zu reduzieren (bzw. einen Anlaufverlust zu erzeugen), oder statt dessen meine Werbungskosten zu erhöhen. Ich kann das Notebook ja durchaus auch für Bewerbungen, Fortbildung (Internetrecherche, eBooks etc.) usw. nutzen und es daher als Werbungskosten ansetzen.

            Ich tendiere aber dazu, es als Betriebsausgabe anzusetzen, da es dort direkt steuermindernd wirken würde; bei den Werbungskosten würde ich durch die eine Abschreibung im ersten Nutzungsjahr vermutlich doch nicht über den pauschbetrag kommen.

            Ist das so nachvollziehbar/sinnvoll?

            Ferner die Frage, wie ich es dann in der EÜR abbilde. Ist folgendes richtig?
            - Jahr 1: Ein Drittel (AfA) als Ausgabe in die EÜR, Buchwert in das Anlagenverzeichnis
            - usw.
            - Betriebsauflösung: Einnahme in der EÜR i. H. d. Restbuchwertes, wenn ich das Notebook verkaufe oder ins Privatvermögen überführe. Entstehen mir dadurch dann auch Werbungskosten i. H. d. Restbuchwertes (so wie einem externen dritten ebenfalls Werbungskosten entstehen würden, wenn ich es ihm verkaufe)?

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              #7
              AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

              Das Ganze ist kein Wunschkonzert. Es IST dort anzusetzen bzw. so aufzuteilen, wie es veranlasst ist.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

                Hallo jaochoo,

                und wie Charlie24 schon anmerkte eigentlich kein Elster-Problem, sondern ein Fall für den Steuerberater deines Vertrauens.

                Das kann und darf dieses Forum nicht leisten.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Anschaffung Notebook

                  Wobei selbst der Steuerberater kaum der richtige bzw. kompetente Ansprechpartner sein wird in Fällen, wo eine Anschaffung (fast) ausschließlich unter dem Aspekt der Steuerminderung angedacht wird.

                  Mir wird ewig die Situation eines Bekannten im Kopf bleiben, dem der Steuerberater vor Jahresende die Anschaffung eines KFZ-Diagnose-Gerätes (war damals blitzaktuell & entsprechend teuer) ans Herz legte, weil ansonsten der Jahresgewinn zu hoch ausfalle.

                  Als dann die Rechnung für das Gerät fällig bzw. überfällig wurde, fehlte das entsprechende Geld - und drei Monate später blieb von der ehemaligen KFZ-Werkstatt nur eine leere Halle.

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                    #10
                    AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

                    Das Notebook wird nicht zum Zwecke der Steuerminderung angeschafft, sondern weil es benötigt wird. Das existierende Notebook kann schlicht aus technischen und Nutzungsbedingungen nicht genutzt werden.

                    Das zweite Notebook wird also auf jeden Fall angeschafft. Es geht auch nicht um ein Wunschkonzert, sondern wie es steueroptimal genutzt werden sollte. Es obliegt doch meiner eigenen Entscheidung, wie ich mein Geld nutze:

                    - ausschließliche Nutzung des Notebooks in der Nebentätigkeit, damit Betriebsausgabe
                    - Ersetzen des existierenden (privaten) Notebooks, damit (zumindest anteilig) Werbungskosten

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                      #11
                      AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

                      Hallo,

                      Zitat: Das Notebook wird nicht zum Zwecke der Steuerminderung angeschafft, sondern weil es benötigt wird. Das existierende Notebook kann schlicht aus technischen und Nutzungsbedingungen nicht genutzt werden.

                      Das zweite Notebook wird also auf jeden Fall angeschafft. Es geht auch nicht um ein Wunschkonzert, sondern wie es steueroptimal genutzt werden sollte. Es obliegt doch meiner eigenen Entscheidung, wie ich mein Geld nutze:

                      - ausschließliche Nutzung des Notebooks in der Nebentätigkeit, damit Betriebsausgabe
                      - Ersetzen des existierenden (privaten) Notebooks, damit (zumindest anteilig) Werbungskosten

                      Ja dann fang mal an

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

                        Und wieder mal ein potenzieller Gewerbetreibender / Selbständiger, der keine Ahnung hat von daraus entstehenden Pflichten bzw. den entsprechenden steuerlichen Regelungen
                        :-(

                        Liebe angehende Gewerbetreibende / Selbständige, bitte lasst euch vor Anmeldung des Gewerbes / Aufnahme der Tätigkeit von einem Steuerberater beraten oder besucht ein Existenzgründerseminar, welches auch die steuerlichen Verpflichtungen behandelt. Hier im Forum ist eine Steuerberatung nicht zulässig.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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                          #13
                          AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

                          Danke für den Vorschlag. Ich bevorzuge dennoch die mit weniger finanziellem Aufwand verbundene Variante, solche Informationen im Web selbst zu suchen. Es handelt sich hier sicher nicht um eine steuerrechtlich komplexe Frage, sondern vermutlich eher um triviales. Wer dafür Geld für einen StB ausgeben möchte, soll das gerne tun; ich spare diese Kosten lieber und frage statt dessen das Netz.

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                            #14
                            AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

                            Hallo jaochoo,

                            dann muss man natürlich damit rechnen, dass im WWW Aussagen völlig in die Hose gehen können.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Anschaffung Notebook - Werbungskosten vs. EÜR

                              Wenn man schon an so einfachen Fragen scheitert wie:

                              - Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen
                              - Bewertung des WG bei Verkauf/Entnahme

                              Dann steht zu befürchten, dass die Wissenslücken größer sind als man sich selbst eingestehen will. Von daher ist eine Beratung zu Beginn sicher keine unnötige Ausgabe. Denn das Netz kann ggf. bei Einzelfragen helfen aber es bietet keine umfassende auf die persönlichen Bedürfnisse abgestellte Beratung / Information und enthält leider auch sehr viel veralteten Müll oder gegensätzliche Infos.

                              Ich habe schon einige Jungunternehmer scheitern sehen, da diese sich aus Unwissenheit bereits am Anfang verkalkuliert haben und dann Pleite gingen als "plötzlich" das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft Geld sehen wollten. Die Ausrede, das hat mir vorher keiner gesagt, zieht da dann nämlich nicht. Das FA setzt voraus, dass jeder Jungunternehmer weiß was er tut oder jemanden dafür bezahlt es zu wissen.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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