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Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

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    Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

    Hallo,

    ich bin selbstständig, und vermiete Kurzzeit über AirBnB.
    Somit sind meine Mieteinkünfte nicht Umsatzsteuer befreit.
    Aus meinen Werbungskosten kann ich dafür aber die MwSt zum Vorsteuerabzug bringen.
    Die Ausfüllhilfen in der Anlage-V bzgl. der Umsatzsteuerfelder geben leider keine Auskünfte.
    Alle Hilfefelder bzgl. Umsatzsteuer sind leer :-(

    Nun meine Fragen:

    1.) In das Feld Mieteinnahmen (Zeile 9) trage ich den Nettobetrag ein?
    Und in Zeile 17 dann die vereinnahmte MwSt?

    2.) Die Gebäude-AfA und andere Werbungskosten trage ich brutto ein?
    und die darin enthaltene MwSt, bzw. Vorsteuer trage ich dann in Zeile 51 ein?

    3.) Was trage ich in Zeile 48 ein?

    4.) Wieso ändert sich mein Steuerberechnung nicht, wenn ich in Zeile 51 Beträge eingebe?

    Gruß & Thanx für Infos ...

    #2
    AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

    Zeile 48: wie es schon dabei steht, die an das FA gezahlte Umsatzsteuer

    Zeile 51: diese dient nur Kontrollzwecken. Da die Ausgaben in der Anlage V bereits Brutto (also mit USt) erfasst werden, darf sich Zeile 51 nicht auswirken.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

      Hallo Beamtenschweiß,
      danke für deine Antwort.

      1.) Ich schließe daraus, dass es korrekt ist (wie in 1 gefragt), die Mieteinnahmen netto einzutragen, und die darauf vereinnahmte MwSt separat in Zeile 17 einzutragen.

      2.) Ich schließe auch daraus, dass es korrekt ist (wie in 2 gefragt), die Werbungskosten, inkl. Gebäude-AfA, in brutto (also inkl. MwSt) einzutragen. Die darin enthaltene MwSt dann in Zeile 51 anzugeben.

      3.) Zeile 48 ist mir noch unklar, welche an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer gemeint ist.
      a) Nur direkt an das FA gezahlte Umsatzsteuer? Also z.B. eventuelle Umsatzsteuerzahlungen aus vorherigen Jahren zu denen mich das FA vielleicht noch auffordern wird? oder …
      b) Indirekt gezahlte Umsatzsteuer, also die MwSt, die in den Werbungskosten enthalten ist?
      (das wäre dann ja der selbe Betrag wie in Zeile 51)

      4.) Zeile 51 ist meine gezahlte Vorsteuer, also die MwSt / UST, die in den Werbungskosten enthalten ist, und die ich somit bereits gezahlt habe.
      Dieser Betrag müsste sich nun doch mit meiner vereinnahmten Umsatzsteuer aus Zeile 17 verrechnen.
      Also: Zeile 17 abzüglich Zeile 51 = noch an das Fa zu zahlende (ggf. zu erstattende) Umsatzsteuer

      Danke im vorraus für genauere Erklärung.
      LG, Foh

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        #4
        AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

        1+2) Richtig :-)
        3) nur die USt welche du in dem Veranlagungszeitraum direkt an das FA gezahlt hast
        4) grundsätzlich richtig. Die Verrechnung mit der vereinnahmten USt erfolgt aber nicht in der Anlage V sondern in der Umsatzsteuererklärung.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

          Ahhhso. Langsam wird es schlüssig. Danke :-)
          Was ich allerdings nicht begreife ist, wieso die Einnahmen netto, und die Ausgaben Brutto gerechnet werden.
          Komisches Mischmasch. Kann mir aber auch egal sein.

          zu 4.)
          Muss ich die Beträge aus Zeile 17 und 51 dann noch irgendwo in meiner Umsatzsteuererklärung angeben, oder läuft das automatisch?

          5.)
          Nun ist mir noch aufgefallen, dass ich 6000 Euro Handwerkerleistungen (nur Arbeitslohn) bereits in meiner ESt 2010 als Ausgaben berücksichtigt habe, und dafür 1200 Euro Steuerermäßigung erhielt (20% für Haushaltsnahe Ausgaben).
          Diese 6000 Euro Handwerkerleistungen (+5000 Euro Materialkosten) gehören aber auch zu den Herstellungskosten aus denen sich die Gebäude-AfA (inkl. UST Anteil) berechnet, welche ich in der Anlage V als Werbungskosten zum Abzug bringe.
          Muss ich das in Anlage V irgendwo vermerken, oder ist das unabhängig von einander?

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            #6
            AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

            4) Die USt Erklärung musst du schon selber ausfüllen + einreichen, da läuft nix automatisch (abgesehen von der Schätzung wenn du es nicht machst, aber den Ärger sollte man sich ersparen)

            5) von welchem Jahr reden wir aktuell?
            Steuerermäßigung nach § 35 a EStG und WK in der Anlage V schließen sich eigentlich gegenseitig aus. Für weitere Fragen in dieser Richtung wendest du dich aber besser an einen Steuerberater oder dein Finanzamt.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

              Zu 4)
              Meine betriebliche USt Erklärung (EüR) als Freiberuflicher Musiker verschicke ich ja über die integrierte ElsterFunktion meines EüR Steuerprogramms.
              Meine Mieteinnahmen werden aber in der Anlage V berechnet und mit dem ElsterFormular-Einkommensteuerprogramm erstellt und versendet.
              Meine Mieteinnahmen haben in meiner Ust Erklärung als Freiberuflicher Musiker ja eigentlich nix zu suchen, denke ich. Das wäre ja doppelt gemoppelt.

              Ich hatte das FA auch schon schriftlich gefragt, ob ich meine Mieteinnahmen in meine EüR, oder in der Anlage V eintragen soll. Mir wurde geantwortet, dass die Mieteinkündte und Werbungskosten in die Anlage V gehören.

              Und wenn sich nun aus der Analage V eine Umsatzsteuerschuld ergibt, dann wird das FA mich doch bestimmt höflich darum bitten die UST Schuld auch zu überweisen, auch wenn ich das nicht in meiner Betrieblichen EüR (Umsatzsteuererlärung) eintrage, oder?


              Zu 5)
              Könnte sein, dass 2010 etwas mit den Handwerkerkosten schief gelaufen ist.
              Da steht mir wohl eine Klärung mit dem FA bevor.

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                #8
                AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                Hallo,

                Zitat: Meine betriebliche USt Erklärung (EüR) als Freiberuflicher Musiker verschicke ich ja über die integrierte ElsterFunktion meines EüR Steuerprogramms.

                Sag mal, was erzählst du seit Wochen hier für einen Blödsinn.
                Geh zum Steuerberater oder lass dich von Airbn oder wie der Dummfug heisst, aufklären

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                  Geh zum Steuerberater oder lass dich von Airbn oder wie der Dummfug heisst, aufklären
                  Die umsatzsteuerlichen Aspekte kennt er inzwischen sehr wohl, er weiß nur nicht, wie er seinem Programm, mit dem er die Umsätze aus seiner freiberuflichen Tätigkeit erfasst, beibringen soll,
                  die Umsätze aus der AirBnB-Vermietung ebenfalls mit abzubilden.

                  Dafür sollte es aber Hilfestellung bei dem Softwareanbieter dieses Programms geben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                    Jedenfalls sollte ein umsatzsteuerlicher Unternehmer vorsichtig sein, wenn er darauf warten will dass ihn das Finanzamt höflich bittet!

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                      #11
                      AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                      Sorry, mein lieber FIGUL, ich hatte nicht die Absicht an den Strukturen deines gewöhnlichen Denkens & Daseins zu wackeln. Also sieh meine nicht-mit deinen Gewohnheiten zu vereinbarende Situation und Vorgehensweise bitte nicht als persönlichen Angriff.
                      Ich versuche grade dir die selben Freiheiten einzuräumen, was mir ziemlich schwer fällt, und auch nur deswegen einigermaßen gelingt, weil du FIGUL zum Glück grade nicht vor mir stehst.


                      re: "Jedenfalls sollte ein umsatzsteuerlicher Unternehmer vorsichtig sein, wenn er darauf warten will dass ihn das Finanzamt höflich bittet! "
                      Naja, bezüglich meiner Einkommenssteuerunterlagen, wozu die Anlage V ja dazu gehört, wurde ich bislang immer höflich, formell und mit Zahlugstermin aufgefordert.
                      Ob es nun von besonderer Dummheit zeugt (wie manch ein ganz Schlauer hier meint), dass ich selber auf die Idee komme zu fragen, ob das in diesem Fall auch so ist, weiß ich nicht.


                      re: "Dafür sollte es aber Hilfestellung bei dem Softwareanbieter dieses Programms geben."

                      Du meinst es gibt eine ElsterSchnittstelle, die solche Werte aus ElsterFormular in meine Taxpool-Buchhalter Software übernimmt?

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                        #12
                        AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                        Hallo,

                        hättest du mal lieber die Tätigkeit des Steuergehilfen (mehr traue ich dir einfach nicht zu) ergriffen,
                        statt auf der Klampfe zu zupfen und dein Bett zu vermieten,
                        könnte man auf deine abstrusen Threads verzichten. :-(

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                          Du meinst es gibt eine ElsterSchnittstelle, die solche Werte aus ElsterFormular in meine Taxpool-Buchhalter Software übernimmt?
                          Ich glaube, du denkst da in die falsche Richtung. Wie häufig bist du zur Umsatzsteueranmeldung verpflichtet? Entweder monatlich oder vierteljährlich!

                          Nur einmal im Jahr machst du hingegen deine EÜR und die machst du dann für das Vorjahr!

                          Meiner Meinung nach geht es deshalb darum, deine Mieteinkünfte in deinem Programm so zu buchen, dass zwar einerseits die Umsatzsteuer korrekt erfasst wird,
                          andererseits aber deine Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung entweder gar nicht in der EÜR erscheinen oder so eindeutig gekennzeichnet sind,
                          dass du sie mit geringem Aufwand wieder herausrechnen kannst, wenn die Vermietung schon nicht gewerblich ist.

                          In solchen Buchhaltungsprogrammen kann man z. B. Konten aus dem Kontenrahmen duplizieren und festlegen, dass die Kopien zwar in eine betriebswirtschaftliche Auswertung,
                          nicht jedoch in die Einnahme-Überschuss-Auswertung einbezogen werden. Da gibt es sicher Möglichkeiten, man muss sich natürlich in der Buchhaltung ein wenig auskennen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                            re: "Ich glaube, du denkst da in die falsche Richtung. Wie häufig bist du zur Umsatzsteueranmeldung verpflichtet? Entweder monatlich oder vierteljährlich!"

                            Jährlich.

                            re: "In solchen Buchhaltungsprogrammen kann man z. B. Konten aus dem Kontenrahmen duplizieren und festlegen, dass die Kopien zwar in eine betriebswirtschaftliche Auswertung, nicht jedoch in die Einnahme-Überschuss-Auswertung einbezogen werden."

                            In meinem skr3 Kontenrahmen habe ich die Möglichkeit 1800 Konten nur privat zu buchen. Dahin buche ich z.B. meine Privatanteile von Telefon, Wohnkosten, etc. Da könnte ich auch meine Mieteinnahmen hin buchen.
                            Soviel ich weiss sind diese Konten aber generell auch von der UST Erfassung ausgeschlossen.
                            Was es sonst für Möglichkeiten gibt, weiss ich noch nicht.

                            Es wundert mich aber schon, dass ElsterFormular die UST Infos aus Anlage V nicht gleich an den Fiskus sendet. Wäre ja theoretisch kein Problem.
                            Und für mich wird es das einfachste sein, wenn ich meine UST Steuerschuld seperat mit entsprechenden Vermerk an das FA überweise, oder zu meiner jährlichen UST Überweisung hinzu rechne.

                            @FIGUL ... ich traue dir zu, dass Du dir alles zutraust.
                            Ich habe aber den Eindruck, dass Du trotzdem ziemlich unzufrieden mit deinem Dasein bist. Sonst würdest du dir ersparen über andere so herzuziehen. DAS ist abstrus.
                            Ich werde mir sparen dir vorzuschlagen, was Du besser aus deinem Leben gemacht hättest, aber als Steuerberater wärst du genau einer von den Schlaumeiern, die mir besser nicht mehr unter die Augen kommen. So einen überheblichen STB habe ich nämlich schon hinter mir. Und als Steuerbeamter wärst Du genau von jenem Typ, der dem FA einen schlechten Ruf beschert. Bleibt für diese Welt nur zu hoffen, dass du maximal ein Handlanger unterm Schreibtisch bist, und da auch bleibst!
                            Zuletzt geändert von foh; 21.04.2017, 22:43.

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                              #15
                              AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                              Woher soll denn ElsterFormular wissen ob Du nach vereinnahmten oder nach vereinbarten Entgelten versteuerst? Und woher ob es noch unbezahlte Rechnungen gibt, für die aber die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug schon vorliegen?

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