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Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

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    #16
    AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

    "Woher soll denn ElsterFormular wissen ob Du nach vereinnahmten oder nach vereinbarten Entgelten versteuerst?"
    Woher weiss denn das Finanzamt das?
    Und woher wiess Elster meinen Namen, und meine Steuernummer, und ....
    Und woher weiss das mein EüR Programm? Da gehts doch offensichtlich auch!

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      #17
      AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

      Zitat von foh Beitrag anzeigen
      Woher weiss denn das Finanzamt das?
      Gute Frage! Nachdem man das rückwirkend ändern kann weiß das Finanzamt das erst wenn die Jahreserklärung endgültig ist.
      Woher soll ElsterFormular wissen wieviel Du vorangemeldet hast?
      Wie soll ElsterFormular bei Versteuerung nach vereinbarten Entgelten anhand der EÜR oder Einkommensteuererklärung erkennen wie hoch der Umsatz ist?

      Und: warum willst Du Dich von der Software total entmündigen lassen?

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        #18
        AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

        In meinem skr3 Kontenrahmen habe ich die Möglichkeit 1800 Konten nur privat zu buchen.
        Ich weiß ja nicht, wie der Geldfluss ist. Wenn deine Gäste an Airbnb zahlen und du dein Geld von dort bekommst, könntest du das wohl auch über einen entsprechend angelegten Debitor steuern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

          re: "Woher soll ElsterFormular wissen wieviel Du vorangemeldet hast?... usw"

          Das ist doch alles völlig wurscht.
          Die Anlage V ist ja quasi eine ganz eigene Betriebsabrechnung, in der alle Umsatzsteuer bzgl. der Vermietung voll erfasst wird. Vereinnahmte, Verausgabte, gezahlte, und ggf erstattete UST.
          Was am Jahresende übrig bleibt ist mein Netto-Betriebsgewinn, und meine UST Schuld.
          Das ergibt sich alles aus der Anlage V, und lässt sich ganz unabhängig von meiner Freiberuflichen EüR betrachten.

          Die UST Schuld aus der Anlage V zahle ich an das FA, genau so wie die UST Schuld aus meiner Freiberuflichen Tätigkeit.
          Die Nettogewinne aus den beiden selbstständigen Einkunftsarten kommen in die Anlage S, und somit ist alles (sowohl auf der umsatzsteuerlichen Seite, als auch auf der einkommenssteuerlichen Seite) im Klaren!

          Also: genau so, wie die UST Steuerschuld aus meinem EüR Programm an das FA übermittelt wird, könnte auch meine UST Schuld aus der Anlage V an das FA übermittelt werden.

          Es ist völlig unnötig, und vermeidbar kompliziert, die beiden Einkunftsarten in der EüR meiner Freiberuflichen Tätigkeit, oder in sonst irgendeiner Form zu vermischen.

          LG

          re: "Ich weiß ja nicht, wie der Geldfluss ist..."
          Zufluss - Abfluss Prinzip. Ganz einfach und logisch.
          Bilanzierug sollte meiner Meinung nach verboten werden, wo es vermeidbar ist, denn da entstehen die meisten Fehler.
          Mein STB war auch dem Bilanzierungswahn verfallen, was mir im Endeffekt zu doppelten Einkommen verhalf. Leider nur auf dem Papier. ... und er ist bis über das Ende der Gerichtsverhandlungen und aller gutachterlichen Gegenmeinungen immer noch der Meinung es wäre richtig was er da gerechnet hat. Wahnsinn!
          Naja, aber wieso einfach, wenns auch kompliziert geht ;-)
          Zuletzt geändert von foh; 22.04.2017, 15:28.

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            #20
            AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

            Du hast die Frage zum Geldfluss nicht richtig verstanden. Ich wollte wissen, ob der einzelne Übernachtungsgast direkt an dich zahlt oder du dein Geld für die Übernachtungen von Airbnb bekommst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

              Bei Deinem Wissen ist wirklich ein Steuerberater dringend anzuraten!

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                #22
                AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                re: "Ich wollte wissen, ob der einzelne Übernachtungsgast direkt an dich zahlt oder du dein Geld für die Übernachtungen von Airbnb bekommst."

                Das ist auch so ein Mischmasch, der jeder Realität entbehrt. Darüber habe ich mich bereits bei AirBnB beschwert ...
                In ihren AGB schreiben sie, der Gastgeber erhält die Miete direkt vom Gast. Sie kassieren die Miete inkl. ihrer Gebühren aber schon direkt bei Buchung ein. Manchmal also schon Monate vorher. Der Gastgeber (Vermieter) bekommt das Geld aber erst nach dem Check-in.
                So können sie mit dem Geld in der Zwischenzeit wirtschaften. Netter Nebengewinn ;-)
                Das stört mich allerdigs nicht, aber es entspricht halt nicht der vorgeblichen Tatsache, der Gastgeber würde das Geld dirket vom Gast erhalten.

                Was mich daran stört, ist die systematische Verschleierung der UST in den Gastgeberrechnungen.
                Zumal AirBnB mich nicht danach fragt, ob ich umstzsteuerpflichtig, oder umsatzsteuer befreit vermiete, kann der Gast bei der Buchung und bei der Zahlung auch nicht wissen, ob Vorsteuerabzugsberechtigte Umsatzsteuer in der gezahkten Miete liegt, oder ob der Gastgeber die Umsatzsteuer eventuell noch zusätzlich erhebt.
                Das ist meiner Meinung nach ein klarar Verstoß gegen die Transparenz, die ein Angebot und eine Rechnung vor Vertragsabschluss (der ja spätenstens durch die Bezahlung rechtswirksam wird) aufweisen muss.

                Ein Vertrag zwischen dem Gastgeber und dem Gast besteht meiner Meinung nach nicht, sondern ich habe einen Vertrag mit AirBnB, und der Gast hat einen Vertrag mit AirBnB. AirBnB ist also quasi Zwischenhändler. Die Umsatzsteuer umgehen sie aber, indem sie behaupten, der Gastgeber würde die Miete direkt vom Gast erhalten. UNSINN!
                Ich weiss und erhalte vom Gast gar nix. Ich kenne bis zum Checkin lediglich seinen Vornamen und seine Telefonnummer.
                Die Rechnung kann ich ihm erst beim Checkin stellen, insofern er überhaupt eine Rechnung verlangt. Und erst einen Tag nach dem Checkin überweist AirBnB mir das Geld.

                Also ... Bilanzieren verboten! Das ist nur für Chaoten.
                Für mich gild hier das Zufluss-Abfluss Prinzip!

                re: "Bei Deinem Wissen ist wirklich ein Steuerberater dringend anzuraten!"
                Ja danke, wie gesagt, den hatte ich schon, und er hat mir doppeltes Einkommen beschert, was zumindest für ihn selber auch zu realen erhöhten Gebühreneinnahmen führte. Ein echter Fiffikuss :-)
                Zuletzt geändert von foh; 22.04.2017, 16:10.

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                  #23
                  AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                  Es heißt richtig Pfiffikus! Schlaumeier verstehen die meisten Menschen allerdings eher.

                  Mein Vorschlag: Du machst dir eine Kopie des Kontos 8300, (Nur Kopie erzeugen, alle Einstellungen können individuell gesetzt werden).

                  Das neue Konto 8301 nimmst du dann aus der Einnahme-Überschuss-Auswertung heraus
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                    re: " Es heißt richtig *Pfiffikus*! Schlaumeier verstehen die meisten Menschen allerdings eher."

                    Naja, hast zwar recht, aber "pfiffig" würde ich ihn nicht bezeichnen wollen.
                    Eher so Pfiffig wie Fiffy, der Sudelpudel. ;-)

                    "Das neue Konto 8301 nimmst du dann aus der Einnahme-Überschuss-Auswertung heraus."

                    OK, so erscheint die Nettoeinnahme in den "Sonstige Konten" unterhalb der betrieblichen EüR.
                    Die enthaltene UST erscheint zusammen mit den UST-Einnahmen der Freiberuflichen EüR auf Konto 1771.
                    Das ist nicht so gut, weil daraus nicht erkenntlich wird, dass es sich hier um die UST aus der Anlage V handelt.
                    D.h. ich müsste noch eine Kopie von 1771 erstellen auf dem die Umsatzsteuer von 8301 landet. (ob das geht?)

                    Für die Einnahmen ist das vielleicht noch einfach, weil die alle mit 7% versteuert werden.
                    Bei den Ausgaben würde das nun umfangreicher. Ich müsste 3 weitere AusgabenKonten (0,7,19%) ebenso anlegen. Und dann noch die Gebäude-AfA, und Wirtschaftgüter AfA.

                    Das alles ergäbe eine Vermietungs-EüR innerhalb der Freiberuflichen EüR. So ein Wirrwahr würde ich aber gerne vermeiden.
                    Meine Werbungskosten-Berechungen liegen außerdem ja auch schon in eigenen Anlagen zur Analge-V vor.

                    In meiner freiberuflichen EüR geht es ja nun eigentlich nur noch darum, dass das UST Ergebnis der Anlage V dort eingetragen wird, damit es zusammen mit der Freiberuflichen EüR an das FA gesendet wird.

                    D.h. ich bräuchte eigentlich nur ein einziges Konto, in das ich nur den verrechneten UST Betrag (der sich aus Einnahmen und Ausgaben der Vermietung ergibt) eintrage.
                    Das Konto nenne ich dann "UST aus Anlage V" und damit hat sichs!

                    Die Frage ist nur, wie lege ich ein Konto an, in dem ich nur die UST eintrage?
                    Oder nur den Mietgewinn, und die dazugehörige verbleibende UST.

                    Dafür bräuchte ich ein Konto, in dem ich die Beträge und UST frei, und unabhängig von irgendwelchen Prozentsätzen eintragen kann.
                    Das wäre dann quasi nur ein einziges Ergebiskonto zur Anlage-V.
                    DAS wäre übersichtlich.

                    Aber wie lege ich so ein frei konfigurierbares Konto an??

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                      #25
                      AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                      @Charlie24 und foh:
                      Ihr seid immer noch in EF unterwegs?????????????????
                      Macht doch bitte PN daraus!
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #26
                        AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                        OK. Ich habe jetzt das Umsatzsteuerkonto 1771 kopiert, und beschrieben als "Umsatzsteuer aus Anlage V verrechnet mit Vorsteuer"
                        Das ist also meine UST-Steuerschuld, die sich aus der Anlage-V aus Zeile 17 abzüglich Zeile 51 ergibt.

                        Zur Übersicht trage ich in das zuvor erstellte Konto 8301 den Gewinn aus der Anlage-V ein. Beschrieben mit "Anlage V Gewinn aus Bruttobeträgen". Das ist also der Betrag, der in der Anlage-V in Zeile 24 steht, und taucht unterhalb meiner EüR unter "Sonstige Konten" auf.

                        Was mir bei der ElsterFormular Steuerberechnung nicht korrekt erscheint, ist dass Elster hier die Bruttobeträge (Brutto-Einnahmen abzüglich BruttoWerbungskosten) verrechnet und als Einnahme zu meinen Einkünften hinzurechnet.
                        Bei umsatzsteuerbefreiter Vermietung wäre das ja korrekt, aber als nicht-UST befreiter Selbstständiger müssten hier doch eigentlich die Nettobeträge als zugerechnetes Einkommen angesetzt werden. Oder? Die UST zahle ich ja schließlich an das FA.

                        Wird das vom FA noch korrigiert, oder bleibt das so?

                        ps: @Stiller
                        vor allem letzter Absatz dieses Kommentars betrifft doch genau EF, und ergibt sich aus dem vorangegangenen Diskutiertem.
                        Zuletzt geändert von foh; 22.04.2017, 19:28.

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                          #27
                          AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                          Die Steuerberechnung in ElsterFormular rechnet mit den Zahlen, die du einträgst. Ob da eingetragene Umsatzsteuer berücksichtigt und Vorsteuer absaldiert wird, habe ich noch nie ausprobiert.

                          Wenn ich mal viel Zeit habe, werde ich das vielleicht mal testen.

                          Meines Erachtens sind bei den Mieteinnahmen Nettowerte einzutragen. Das steht bei Zeile 11 (Mieteinnahmen für andere Räume) sogar dabei.
                          Bei Wohnungen steht es nicht ausdrücklich im Erläuterungstext, weil die Vermietung von Wohnraum im Normalfall von der Umsatzsteuer befreit ist.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                            Also die Zahlen die ich in Anlage V eingetragen habe:

                            Einkünfte 9346,- netto
                            Ust 654,-

                            Werbungskosten 6535,- Brutto
                            enthaltene Vorsteuer 247,-


                            Elster berechnet …

                            Zugerechneter Betrag 3465,-

                            Einkünfte aus V & V 3465,-

                            Die vereinnahmete UST wird also als Gewinn eingerechnet, die verausgabte UST wird aber nicht als Vorsteuer verrechnet.
                            Wenn ich die vereinnahmnte UST jetzt auch noch in meine Freiberufliche EüR als USt-Einnahme eintrage, dann könnte das mit einer Doppelbesteuerung enden, befürchte ich, denn die vereinnahmte UST erscheint dann ja sowohl in V & V als Einnahme, als auch im Betriebsergebnis meiner freiberuflichen EüR.

                            ps:
                            Ich habe den Kommentar editiert.
                            Die 375 Differenz im Steuerergebnis, die ich mir nicht erklären konnte, kamen aus einer anderen Anlage V.
                            Daher habe ich diese Frage hier wieder aus dem Kommentar rausgenommen.
                            Zuletzt geändert von foh; 23.04.2017, 00:05.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                              Zitat von foh Beitrag anzeigen
                              OK.
                              ps: @Stiller
                              vor allem letzter Absatz dieses Kommentars betrifft doch genau EF, und ergibt sich aus dem vorangegangenen Diskutiertem.
                              Woher soll ich Deinen Kontenplan kennen?
                              EF hat keinen.

                              Dislike foh, hat eh keinen Zweck.
                              Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen? wird in die Ignorierliste eingetragen.
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                                @Stiller
                                Die DATEV skr03 und 04 sind Standardkontenrahmen, die von vielen Steuerprogrammen genutzt werden.
                                Das könntest du wissen, musst du aber nicht. Darum geht es eigentlich auch gar nicht.
                                Es geht hier darum, das Funktionsprinzip von Elster und der Anlage V zu erklären.

                                Wenn Du nicht helfen kannst, dann sei mir deshalb nicht böse, denn das liegt bestimmt nich an mir.
                                Ignorieren und Klappe halten ist dann schon die bessere Wahl, als rumpöbeln und disliken.
                                Danke :-)
                                Zuletzt geändert von foh; 22.04.2017, 22:22.

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