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Erste Steuererklärung - mit WISO und ELSTER auch rückwirkend möglich?

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    Erste Steuererklärung - mit WISO und ELSTER auch rückwirkend möglich?

    Hallo Allerseits.

    Meine Name ist Stefanie und ich bin ein absoluter Steuerneuling. Ich werde dieses Jahr das erste mal überhaupt eine Steuererklärung machen. Um ehrlich zu sein, komme ich mir da aktuell etwas überfordert vor. Daher bin ich froh, dass ich das Forum hier gefunden habe und ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.

    Soweit ich weiß, kann man die Steuer direkt über ELSTER machen. Ich weiß auch schon, dass ich mich dafür anmelden muss und dann ein gesondertes Zertifikat erhalte. Aber was mir noch unklar ist, ich möchte für die Erklärung gern ein externes Steuerprogramm nutzen. Da habe ich mir auch schon eins ausgesucht. Ich denke das ist wohl auch recht bekannt. Es ist die WISO-Steuersoftware. Da habe ich auch schon die passende Version für mich online auf der Webseite http://www.gebraucht-kaufen.de/wiso-steuer-software gefunden. Aber was mir noch unklar ist, wie bekomme ich dann die Verknüpfung zu ELSTER hin? Ich denke mal, ich muss das Zertifikat in WISO importieren. Und dann weiter? Und ist das überhaupt kompatibel?

    Dann würde ich auch gern noch auf Grund meiner Ausbildung Rückwirkend die Steuer für 2014 und 2015 machen. Muss ich dann dafür die alten Versionen der Steuersoftware kaufen oder reicht dafür die aktuelle aus? Und auch hier wieder die Frage, wie verhält sich das mit ELSTER? Ich habe nämlich gelesen, dass es, gerade wenn man noch rückwirkend eine Erklärung abgeben möchte, es da zu Problemen kommen kann. So habe ich breites von Bekannten erfahren, dass sie ELSTER mit ihrer Steuersoftware (nicht) mehr nutzen konnten da diese nicht (mehr) unterstützt wurde.

    Sorry für die ganzen Fragen, aber ich bin halt ein absoluter Neuling. Und bevor mich mir da was zulege was ich nicht nutzen kann, dachte ich mir, ich Frage direkt mal an der passenden Stelle nach. Daher bin ich über jede Rückmeldung hier dankbar.

    Stef.
    Zuletzt geändert von stefanie.34; 05.07.2017, 11:29.

    #2
    AW: Erste Steuererklärung - mit WISO und ELSTER auch rückwirkend möglich?

    Zitat von stefanie.34 Beitrag anzeigen
    Hallo Allerseits.

    Meine Name ist Stefanie und ich bin ein absoluter Steuerneuling. Ich werde dieses Jahr das erste mal überhaupt eine Steuererklärung machen. Um ehrlich zu sein, komme ich mir da aktuell etwas überfordert vor. Daher bin ich froh, dass ich das Forum hier gefunden habe und ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.

    Soweit ich weiß, kann man die Steuer direkt über ELSTER machen. Ich weiß auch schon, dass ich mich dafür anmelden muss und dann ein gesondertes Zertifikat erhalte. Aber was mir noch unklar ist, ich möchte für die Erklärung gern ein externes Steuerprogramm nutzen. Da habe ich mir auch schon eins ausgesucht. Ich denke das ist wohl auch recht bekannt. Es ist die WISO-Steuersoftware. Da habe ich auch schon die passende Version für mich online auf einer Webseite gefunden. Aber was mir noch unklar ist, wie bekomme ich dann die Verknüpfung zu ELSTER hin? Ich denke mal, ich muss das Zertifikat in WISO importieren. Und dann weiter? Und ist das überhaupt kompatibel?

    Dann würde ich auch gern noch auf Grund meiner Ausbildung Rückwirkend die Steuer für 2014 und 2015 machen. Muss ich dann dafür die alten Versionen der Steuersoftware kaufen oder reicht dafür die aktuelle aus? Und auch hier wieder die Frage, wie verhält sich das mit ELSTER? Ich habe nämlich gelesen, dass es, gerade wenn man noch rückwirkend eine Erklärung abgeben möchte, es da zu Problemen kommen kann. So habe ich breites von Bekannten erfahren, dass sie ELSTER mit ihrer Steuersoftware (nicht) mehr nutzen konnten da diese nicht (mehr) unterstützt wurde.

    Sorry für die ganzen Fragen, aber ich bin halt ein absoluter Neuling. Und bevor mich mir da was zulege was ich nicht nutzen kann, dachte ich mir, ich Frage direkt mal an der passenden Stelle nach. Daher bin ich über jede Rückmeldung hier dankbar.

    Stef.
    Hallo,

    Deine Fragen sind in einem WISO-Forum besser aufgehoben.
    Da bekommst du bestimmt eine Antwort.
    Ich denke aber,du brauchst für jedes Jahr eine eigene Software.
    Es ist ja schließlich KOMMERZIELL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung - mit WISO und ELSTER auch rückwirkend möglich?

      Hallo Stefanie,

      ich fange einmal mit alten Jahren an.
      Ich kenne WISO zwar nicht, aber ich denke Du brauchst für jedes Jahr eine gesonderte Software. Um übermitteln zu können, wirst Du auch für jedes Jahr ein Update machen müssen, um die aktuelle Schnittstelle für ELSTER (ERIC) zu haben.

      Wenn Du Deine Erklärung fertiggestellt hast wirst Du beim Versenden gefragt, wie Du übermitteln möchtest- mit oder ohne Zertifikat. Erst an dieser Stelle benötigst Du Deine .pfx und Deine PIN.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Erste Steuererklärung - mit WISO und ELSTER auch rückwirkend möglich?

        Dann würde ich auch gern noch auf Grund meiner Ausbildung Rückwirkend die Steuer für 2014 und 2015 machen. Muss ich dann dafür die alten Versionen der Steuersoftware kaufen oder reicht dafür die aktuelle aus? Und auch hier wieder die Frage, wie verhält sich das mit ELSTER? Ich habe nämlich gelesen, dass es, gerade wenn man noch rückwirkend eine Erklärung abgeben möchte, es da zu Problemen kommen kann. So habe ich breites von Bekannten erfahren, dass sie ELSTER mit ihrer Steuersoftware (nicht) mehr nutzen konnten da diese nicht (mehr) unterstützt wurde.
        Es ist leider so, dass kommerzielle Anbieter von Steuersoftware die notwendigen Updates für die Elster-Schnittstelle oft nur zwei Jahre lang anbieten.
        Ich würde dir deshalb davon abraten, auch noch Geld für ältere Versionen einer Steuersoftware auszugeben, mit der dann die elektronische Übertragung nicht mehr möglich ist.
        Mit der aktuellen Version kannst du in der Regel nur das jeweils abgelaufene Jahr erklären sowie Daten aus einem bereits erklärten Vorjahr übernehmen.

        Nachdem die Erstellung einer Erklärung im ElsterOnline-Portal für Anfänger doch etwas komplex ist, solltest du prüfen, ob du nicht mit ElsterFormular zurecht kommst.
        Das kostet nichts und du kannst auch die früheren Jahre problemlos erklären und übermitteln.
        Wenn du dich im ElsterOnline-Portal registrierst, kannst du alle Vorteile der Registrierung (authentifizierte Übermittlung, Belegabruf) auch mit ElsterFormular nutzen.

        ElsterFormular ist für Windows programmiert und hier erhältlich:

        https://www.elster.de/elfo_down.php
        Zuletzt geändert von Charlie24; 28.06.2017, 12:30. Grund: Zeilenumbruch angepasst
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Erste Steuererklärung - mit WISO und ELSTER auch rückwirkend möglich?

          Hallo stefanie.34,

          wenn du sinnvollerweise mit dem Jahr 2014 anfängst und einmal das kostenlose Elsterformular (wie von Charlie24 empfohlen) nutzt, dann kannst du auch bei Elsterformular bleiben und für die Folgejahre die Datenübernahmefunktion benutzen, dann sparst du dir eventuell alles im WISO-Programm nochmals eingeben zu müssen und die Kosten für die älteren Versionen bzw. Updates auch.

          Tschüß

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            #6
            AW: Erste Steuererklärung - mit WISO und ELSTER auch rückwirkend möglich?

            Was ich bei einem Spaziergang durch das WISO-Steuerforum noch herausgefunden habe: Dieser Anbieter pflegt die Elster-Schnittstelle für seine Produkte anscheinend 3 Jahre ab Erscheinungsdatum,
            danach geht mit der elektronischen Übermittlung nichts mehr. Bei anderen Anbietern sind es aber tatsächlich gerade mal 2 Jahre.

            Eigentlich müsste man die Schnittstelle 4 Jahre lang aktuell halten, eben bis zum Ende der Erklärungsfristen für die Antragsveranlagung und noch ein wenig darüber hinaus,
            damit man auch noch Bescheiddaten abholen kann. Das wird aber nicht gemacht!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Erste Steuererklärung - mit WISO und ELSTER auch rückwirkend möglich?

              [QUOTE=Charlie24;232161]Was ich bei einem Spaziergang durch das WISO-Steuerforum noch herausgefunden habe: Dieser Anbieter pflegt die Elster-Schnittstelle für seine Produkte anscheinend 3 Jahre ab Erscheinungsdatum,
              danach geht mit der elektronischen Übermittlung nichts mehr. Bei anderen Anbietern sind es aber tatsächlich gerade mal 2 Jahre.

              QUOTE]

              Hallo,

              also noch ein Grund mehr für stefanie.34 beim kostenlosen Elsterformular zu bleiben.

              Tschüß

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                #8
                AW: Erste Steuererklärung - mit WISO und ELSTER auch rückwirkend möglich?

                Danke für die schnellen und zahlreichen Antworten hier. Das hat mir wirklich sehr geholfen!

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo stefanie.34,

                wenn du sinnvollerweise mit dem Jahr 2014 anfängst und einmal das kostenlose Elsterformular (wie von Charlie24 empfohlen) nutzt, dann kannst du auch bei Elsterformular bleiben und für die Folgejahre die Datenübernahmefunktion benutzen, dann sparst du dir eventuell alles im WISO-Programm nochmals eingeben zu müssen und die Kosten für die älteren Versionen bzw. Updates auch.

                Tschüß
                Also kann ich das alles direkt über ELSTER machen. Gut zu wissen. Aber ich hatte auch gehört, dass externe Programme wie WISO noch mehr "Tricks" auf lager haben, was man sich anrechnen lassen kann. M.E. sind das über das Portal ja "nur" die Formulare, oder?

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                  #9
                  AW: Erste Steuererklärung - mit WISO und ELSTER auch rückwirkend möglich?

                  Hallo stefanie.34,

                  die Software Elsterformular bietet eine Eingabehilfe, die erläutert was in welche Zeilen eingetragen werden kann.

                  Zu den Tricks von kommerzieller Steuersoftware möchte ich mich nicht äußern, wenn die Programmierer als Beispiel den Konz "1000legale Steuertricks" zugrunde gelegt haben naja.......

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Erste Steuererklärung - mit WISO und ELSTER auch rückwirkend möglich?

                    M.E. sind das über das Portal ja "nur" die Formulare, oder?
                    Die Empfehlung war, dass du dich zwar im Portal registrierst, die Erklärung selbst aber dann mit ElsterFormular erstellst!

                    Die Eingabehilfe steht da und dort zur Verfügung, das Ausfüllen bei ElsterFormular ist aber für Anfänger komfortabler und weniger fehleranfällig.
                    Für durchschnittliche Steuerfälle reicht die Eingabehilfe vollkommen aus, bei komplexen steuerlichen Sachverhalten helfen dir die kommerziellen Programme auch nicht wirklich.
                    Einen Steuerberater ersetzen sie in solchen Fällen jedenfalls nicht.

                    Ich habe solche kommerziellen Steuerprogramme schon mehrfach getestet, ich habe aber da noch nie eine für mich günstigere Steuerfestsetzung errechnen können,
                    auch wenn die Anbieter damit werben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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