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Künstler-Sozialkasse richtig eintragen

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    Künstler-Sozialkasse richtig eintragen

    Hallo, ich versuche seit Tagen die Beiträge der Künstlersozialkasse meines Mannes richtig in die Formulare einzutragen.
    Das Problem: Er hat eine "angestellten" Job, für den ich die Beiträge normal in die Steuererklärung übernehme.
    Wohin dann mit den Beiträgen der Künstler Sozialkasse zur Rentenversicherung? Kann ich das auf die Beiträge draufrechnen, die auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind?
    Vielen Dank für einen guten Tipp

    #2
    Es gibt in der Anlage Vorsorgeaufwand dafür eigene Zeilen. Im Jahr 2019 ist das für die Rentenversicherungsbeiträge die Zeile 6.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, ich komme offensichtlich mit meiner Steuersoftware nicht klar, bzw. mache was falsch. Wenn ich die Rente im Vorsorgeaufwand eintrage, wird der Anteil der KSK zur Rentenversicherung nicht berücksichtigt. Ist ja auch nirgends eingetragen. Und deswegen wird der Privatanteil irgendwie gegengerechnet und schlussendlich einfach mit "0" berücksichtigt ??? Oder übersehe ich einen wichtigen Zusammenhang?

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        #4
        Anteile der Kranken- und Pflegeversicherung habe ich einfach in der Übernahme des Ausdrucks der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen - da war vorher nix. Aber die "Rente" ist halt schon "besetzt!

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          #5
          Vielen Dank, ich komme offensichtlich mit meiner Steuersoftware nicht klar, bzw. mache was falsch.
          Welche Steuersoftware verwendest du denn?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Die SteuerSparErklärung von Wolters Kluwer

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              #7
              Muss ich als Beitrag zur Rentenversicherung den privaten Anteil oder die Gesamtsumme privat+Anteil der KSK eintragen?

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                #8
                Zitat von Resl Beitrag anzeigen
                Die SteuerSparErklärung von Wolters Kluwer
                Die habe ich aktuell nicht installiert. Aber es gibt hier Poweruser, die damit arbeiten. Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Vielen Dank

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                    #10
                    Im Navigationsbaum unter Sonderausgaben>Gesetzliche Rentenversicherung sind die Rentenversicherungsbeiträge an die KSK offenbar ganz oben im ersten Eingabefeld gesetzliche Rentenversicherung ohne Beiträge lt. Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Natürlich nur der selbst bezahlte Anteil.

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                      #11
                      Da habe ich es eingetragen. Was mich aber wundert: Bei der Übernahme aus der elektronischen Steuerbescheinigung wir ja der private Anteil UND der Anteil des Arbeitgebers eingetragen und berücksichtigt. Wenn ich nur den privaten Anteil eintrage, fällt der KSK-Anteil bei der Berechnung weg. Logisch finde ich das nicht? Warum wird beim Angestelltenverhältnis der Arbeitgeberanteil in der Summe mitgerechnet, bei der KSK aber nicht?

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                        #12
                        Hallo,

                        Zitat: Warum wird beim Angestelltenverhältnis der Arbeitgeberanteil in der Summe mitgerechnet, bei der KSK aber nicht?
                        Der wird doch nicht mitgerechnet.
                        Es wird nur der AN-Anteil berücksichtigt

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Dann hab' ich einfach den Ausdruck falsch interpretiert. Vielen Dank. Ich schick es so los

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                            #14
                            Der wird doch nicht mitgerechnet.
                            Natürlich geht der steuerfreie AG-Anteil in die Berechnung ein! Wenn der steuerfreie Zuschuss der KSK nicht eingegeben wird,

                            kann er auch nicht in die Berechnung eingehen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Mir ist jetzt gerade eingefallen, dass bei mir ein Klon der SteuerSparErklärung installiert ist. Da gibt es eine Spalte für den Gesamtbeitrag und

                              eine Spalte erstattet, in die der steuerfreie Zuschuss der KSK einzutragen ist. Das steht zumindest in der Hilfe.

                              Hilfe_KSK.JPG
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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