Hallo,
Charlie24
Zitat: Natürlich geht der steuerfreie AG-Anteil in die Berechnung ein! Wenn der steuerfreie Zuschuss der KSK nicht eingegeben wird,
Davon war doch überhaupt nicht die Rede.
Das betrifft das Angestelltenverhältnis als Arbeitnehmer
Zizat der TEin Warum wird beim Angestelltenverhältnis der Arbeitgeberanteil in der Summe mitgerechnet, bei der KSK aber nicht?
Gruß FIGUL
Charlie24
Zitat: Natürlich geht der steuerfreie AG-Anteil in die Berechnung ein! Wenn der steuerfreie Zuschuss der KSK nicht eingegeben wird,
Davon war doch überhaupt nicht die Rede.
Das betrifft das Angestelltenverhältnis als Arbeitnehmer
Zizat der TEin Warum wird beim Angestelltenverhältnis der Arbeitgeberanteil in der Summe mitgerechnet, bei der KSK aber nicht?
Gruß FIGUL
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