Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fehler beim Senden der E-Bilanz

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fehler beim Senden der E-Bilanz

    Moin, moin
    zum 31.01.2019 verlangt das Finanzamt eine Eröffnungsbilanz, habe alles soweit fertig und bekomme die Meldung Fehler 60001042. Die übergebene Datenartversion ist unbekannt. Habe den Lexware Buchhalter......und nu?
    Vielleicht kann mir jemand helfen.
    Grüße an alle
    Hugo

    #2
    AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

    "Habe den Lexware Buchhalter....."

    Ich vermute, dass Sie bei der Hotline von Lexware schneller zum Ziel kommen.

    Kommentar


      #3
      AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

      Möglicherweise ist das Programm nicht auf dem aktuellsten Stand!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

        Ab dem 31.12.2018 muss man zwingend Taxonomie 6.1 verwenden. Vielleicht kann man das irgendwo einstellen?

        Abgesehen davon habe ich tatsächlich schon von vielen Lexware-Anwendern gehört, dass man anscheinend ständig Updates kaufen muss, damit man aktuelle eBilanzen damit übermitteln kann.

        Wobei ja gerade eine Eröffnungsbilanz i.d.R. aus einem simplen Zweizeiler besteht (Aktiva=Bank, Passiva=Stammkapital, fertig). Die kann man auch abseits von Lexware mit einem der anderen auf der ELSTER-Website aufgeführten Produkte verschicken...
        Zuletzt geändert von mhanft; 20.01.2019, 23:08.

        Kommentar


          #5
          AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

          Abgesehen davon habe ich tatsächlich schon von vielen Lexware-Anwendern gehört, dass man anscheinend ständig Updates kaufen muss, damit man aktuelle eBilanzen damit übermitteln kann.
          Das gehört zum Geschäftsmodell von Lexware, das ist durchaus bekannt. Es schreckt aber die Mehrzahl der Lexware-Kunden nicht ab. Das muss aber jeder selber wissen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Abgesehen davon habe ich tatsächlich schon von vielen Lexware-Anwendern gehört, dass man anscheinend ständig Updates kaufen muss, damit man aktuelle eBilanzen damit übermitteln kann.
            ...
            Hallo mhanft,

            das dürfte nicht nur bei Lexware so sein, sondern auch bei den meisten kostenpflichtigen Programmen. Wobei Lexware nach meinen Erfahrungen von vielen genutzt wird egal ob Privatpersonen und Unternehmen, da es allerhand Komfort bietet gerade auch z. Bsp. bei ELSTAM die Ummeldemöglichkeit, statt AN ab und wieder neu anzumelden.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

              Ja... habe auch den Lexware Buchhalter, auf dem neusten Stand sollte das Programm hoffentlich sein, ist nämlich gerade erst angeschafft. Taxonomie ist 6.2, das sollte auch so sein. Ich denke auch, es über die Hotline versuchen zu müssen, denn in dem Lexware Easy Start (vorher benutzt) fehlt auch ein Update um die EÜ an das Finanzamt zu elstern und....keiner weiß, wann es kommt.

              Kommentar


                #8
                AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

                Lexware Easy Start (vorher benutzt) fehlt auch ein Update um die EÜ an das Finanzamt zu elstern und....keiner weiß, wann es kommt.
                Das Update für die EÜR 2018 kommt meines Wissens erst im Februar, das Update für die Umsatzsteuervoranmeldung 2019 kommt bei Büro easy Ende Januar.

                Was die EÜR angeht, ist Lexware da nicht im Verzug, hier fehlt noch die ERiC-Version für 2018.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

                  Zitat von Hugo 13 Beitrag anzeigen
                  Taxonomie ist 6.2, das sollte auch so sein.
                  Nö. Mit 6.2 lassen sich (falls der aktuelle ERiC 29 verwendet wird) nur Testübertragungen durchführen. Echtübertragungen mit 6.2 werden frühestens im Mai 2019 freigeschaltet. Bis dahin ist 6.1 angesagt.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

                    Dann wird sich dein Finanzamt bis Mai 2019 gedulden müssen. Das BMF geht zwar davon aus, dass Eröffnungsbilanzen ab dem 01.01.2019 mit der Taxonomieversion 6.2 übermittelt werden sollen,

                    aber das wird natürlich erst mit der Freischaltung für Echtfälle möglich sein. Du kannst ja dein Finanzamt auf das BMF-Schreiben vom 6. Juni 2018 hinweisen:

                    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Dann wird sich dein Finanzamt bis Mai 2019 gedulden müssen. Das BMF geht zwar davon aus, dass Eröffnungsbilanzen ab dem 01.01.2019 mit der Taxonomieversion 6.2 übermittelt werden sollen
                      Da geht wohl eher Lexware davon aus. Taxonomie 6.2 ist erst für Bilanzen ab dem 31.12.2019 Pflicht. Bis zum 30.(!)12.2019 geht auch noch Taxonomie 6.1.

                      Habs gerade probiert, eine Eröffnungsbilanz vom 1.1.2019 mit Taxonomie 6.1 zu übermitteln: Kein Problem - ELSTER meldet "Erfolg".

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

                        Da geht wohl eher Lexware davon aus. Taxonomie 6.2 ist erst für Bilanzen ab dem 31.12.2019 Pflicht. Bis zum 30.(!)12.2019 geht auch noch Taxonomie 6.1
                        Dass die Übermittlung mit der Version 6.1 technisch funktioniert, da habe ich keine Zweifel. Dennoch ist der Wortlaut des BMF-Schreibens diesbezüglich recht eindeutig:

                        Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen (Wirtschaftsjahr 2019 oder 2019/2020).

                        Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2018 aufzustellen sind.

                        Eine Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 ist m. E. eine Bilanz, die nach dem 31. Dezember 2018 aufzustellen ist.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2018 aufzustellen sind.
                          Eine Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 ist m. E. eine Bilanz, die nach dem 31. Dezember 2018 aufzustellen ist.
                          Das stimmt, wenn man's genau liest. Aber...
                          • ich gehe nicht davon aus, dass normalsterbliche Unternehmer BMF-Schreiben lesen und/oder kennen (müssen)
                          • dem Finanzamt ist eine Eröffnungsbilanz mit 6.1 jetzt bestimmt lieber als eine mit 6.2 im Mai oder Juni (die Softwarehersteller müssen ja auch erst noch ihre Updates herausbringen)
                          • wenn die Finanzverwaltung tatsächlich nicht will, dass Eröffnungsbilanzen zwischen dem 1.1. und dem 30.12.2019 mit Taxonomie 6.1 übermittelt werden, soll sie dafür gefälligst einen entsprechenden Plausi-Check in den ERiC einbauen - sonst prüfen sie doch auch jede Kleinigkeit...
                          Also wenns dem betreffenden Lexware-Anwender technisch möglich ist, seine Eröffnungsbilanz zum 1.1.2019 mit Taxonomie 6.1 zu übermitteln, würde ich ihm das (entgegen dem BMF-Schreiben) durchaus empfehlen. Ist aber nur meine rein persönliche Meinung aus der langjährigen Praxis

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

                            Ein Unternehmer muss das sicher nicht wissen, bei den Finanzämtern sollten BMF-Schreiben generell schon bekannt sein.

                            Was dann ein Finanzamt daraus macht, muss dort entschieden werden. Meinem Finanzamt war es bisher immer gleich, wann genau eine Eröffnungsbilanz beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

                            übermittelt wurde. Denen reichte die Übermittlung bis Ende Mai (jetzt wohl Ende Juli) allemal. Vorher muss ja auch die Erklärung für 2018 nicht eingereicht werden und bevor die Erklärung nicht

                            samt Übergangsgewinn vorliegt, ist die Eröffnungsbilanz ein Datensatz, mit dem niemand etwas anfangen kann oder wird.

                            In vielen Buchhaltungsprogrammen wird die Taxonomieversion 6.2 im Moment noch gar nicht zur Auswahl angeboten, was meines Erachtens auch vernünftig ist. Lexware weist nämlich nicht ausdrücklich

                            darauf hin, dass die Version 6.2 für Echtfälle noch nicht verwendbar ist. Testfälle wird der normale Nutzer ja wohl kaum übermitteln wollen oder können.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Fehler beim Senden der E-Bilanz

                              Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                              dem Finanzamt ist eine Eröffnungsbilanz mit 6.1 jetzt bestimmt lieber als eine mit 6.2 im Mai oder Juni (die Softwarehersteller müssen ja auch erst noch ihre Updates herausbringen)
                              Hallo mhanft,

                              das Finanzamt sieht das eher so wie Charlie24 es beschrieben hat ->Denen reichte die Übermittlung bis Ende Mai (jetzt wohl Ende Juli) allemal. Vorher muss ja auch die Erklärung für 2018 nicht eingereicht werden und bevor die Erklärung nicht samt Übergangsgewinn vorliegt, ist die Eröffnungsbilanz ein Datensatz, mit dem niemand etwas anfangen kann oder wird.

                              Tschüß

                              P.S. Die Möglichkeit ein Testfall zu senden, finde ich auch nicht sinnvoll für die Praxis.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X