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Sollte man mit Steuerklasse 4 nicht eigentlich mehr als mit Steuerklasse 1 zurückerhalten?
Das kann man so nicht sagen. Der Lohnsteuerabzug ist praktisch identisch. Wenn die Einkünfte beider Ehegatten ähnlich hoch sind, gibt es bei der Veranlagung auch kaum einen Splittingvorteil.
Ob wirklich zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, kann man hier nachprüfen, indem man den Jahresbruttolohn des Ehemanns eingibt:
ich hoffe, ich kann heute von Euren verbreiteten Fachwissen profitieren, da ich trotz Durchforsten von diversen Foren bisher leider nicht fündig geworden bin.
Ich habe gerade über das WISO Programm unsere Steuererklärung für 2018 machen wollen und erhalte eine Nachzahlung von knapp 25,00 €. Ist jetzt nicht die Welt ich weiß, aber eigentlich hatte ich doch mit einer Erstattung von mindestens 500,00 € gerechnet. Leider finde ich nicht den Grund dieser Nachzahlung.
Wir sind seit 2016 verheiratet und haben beide Lohnsteuerklasse 4 da wir ähnlich verdienen. Dazu kommt noch jeweils der Kinderfreibetrag für unsere gemeinsame Tochter.
Bereits letztes Jahr (für 2017) mussten wir knapp 400,00 € nachzahlen. Da war der Grund allerdings klar - Arbeitslosengeld I und Krankengeldzahlungen, wo keine Lohnsteuer drauf gezahlt wurde.
Vor unserer Heirat haben wir je ca. 1.000,00 € vom Finanzamt zurückerhalten. Sollte man mit Steuerklasse 4 nicht eigentlich mehr als mit Steuerklasse 1 zurückerhalten?
Laut WISO habe mein Mann zu wenig Lohnsteuer gezahlt, kann mir bei den beiden Arbeitgebern aber nicht vorstellen, dass sie etwas falsch berechnet haben.
Kann es an dem Arbeitgeberwechsel liegen? Dieser erfolgte nahtlos zum 01.06.2018.
Vielleicht hat ja jemand von Euch eine Idee, auf jeden Fall schon mal herzlichen Dank im Voraus.
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