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Nachzahlung bei Steuerklasse 4

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  • multi
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    Zitat von Pontifex Beitrag anzeigen
    @multi:
    Danke für die moralische Unterstützung :-)
    Aber er hat schon recht mit der Aussage "...führt fast immer zu einer Nachzahlung".
    "Fast immer" bedeutet, wenn man nicht im unteren Lohnsegment arbeitet. Da muss man durch die Progression nachzahlen.
    Nein, ich weiß nicht, was du gerechnet hast, aber ich habe spaßeshalber mal mit 10 Monate 4000€ Brutto gerechnet, der hatte 2018 knapp 7000 Lohnsteuer gezahlt, nach Abzug von Werbungskostenpauschale, RV, KV, PV ein zvE von ca. 32500, ergibt bei 3000€ unter Progressionsvorbehalt (2 mal 60 Prozent von 2500€ netto) eine ESt von gut 6500€, insgesamt also eine Erstattung an ESt von mehr als 400€. Solange das ALG weniger ist als das Netto, kann es auch eigentlich nicht anders sein.

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  • Pontifex
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    @multi:
    Danke für die moralische Unterstützung :-)
    Aber er hat schon recht mit der Aussage "...führt fast immer zu einer Nachzahlung".
    "Fast immer" bedeutet, wenn man nicht im unteren Lohnsegment arbeitet. Da muss man durch die Progression nachzahlen.
    Da ich aber ausschließlich die hilflosen wirtschaftlich schwachen (nicht "sozial schwach", das sind nur Politiker) Nachbarn suppporte, bei denen dieser Fall nur allzu häufig auftritt, kommt bei mir halt IMMER eine satte Erstattung raus.
    Da hatte ich mir von diesen zahlreich vorhandenen, aber mäßig aussagekräftigen, Erfahrungen die vorgefasste Meinung diktieren lassen.
    Zuletzt geändert von Pontifex; 28.02.2019, 19:15.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    @Pontifex

    Zielführend ist diese Diskussion hier wirklich nicht. Wenn du deine Kommentare teilweise löscht, wird das deshalb niemand stören.

    Es ist nun mal jeder Steuerfall individuell und allgemeine Aussagen über Erstattungen bzw. Nachzahlungen sind deshalb fehl am Platz.

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  • multi
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    Zitat von Beamtenschweiß
    Da hat aber jemand ein ganz ungesundes Halbwissen. Arbeitslohn + Lohnersatzleistungen führt fast immer zu einer Nachzahlung. Du kannst ja mal ein paar Probeberechnungen mit dem Steuerprogramm deiner Wahl machen
    Hast du denn solche gemacht? Nämlich für den hier diskutierten Fall ein Teil des Jahres unter Lohn, den Rest ALG 1, und nicht den Fall Lohn und Ersatzleistungen nebeneinander

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  • Pontifex
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    Ja, danke, fühle mich geerdet. Anhand deiner Beiträge gehe ich mal von einem Wissenden aus, nicht von einem Schwätzer.

    Ich rechne mal vor: Stkl. 1, keine Kinder, keine Kirche, 25 Jahre.
    Brutto 2400/Monat ergibt 28,8k€ p.a., macht bei vollem Jahreseinkommen Soli + Lohnst. 3483,48 EUR. (netto Monatlich 1612,31)

    Nun nur von Jan-Sept. voll gearbeitet, dann arbeitslos.
    Macht 21,6k€ aus dem Arbeitsverhältnis, dafür wurden bis September 2612,61 EUR Steuern bezahlt.
    Danach ALG I bezogen, das sind grob 60% des letzten Nettos, also 3 Monate je 967,39 = 2902,18 EUR
    Ergibt Jahreseinkommen 24502,18. Dafür sind Steuern fällig in Höhe von 2.452,80 EUR.
    Ergibt Erstattung von 159,81 EUR.
    q.e.d.

    Aber nein, Ihr habt schon recht:
    Wenn man ein Monatsbrutto von 3000 EUR zugrundelegt sieht es umgekehrt aus, es folgt eine Nachzahlung.
    Nunja, da meine Kommentare nicht zielführend waren, erlaube ich mir, das zu löschen.

    Und was die veraltete Software angeht: warum gibt es überhaupt Software, wenn es doch Elster gibt? Na?
    Also bitte, das Nuhr-Kompliment gebe ich gern zurück.

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  • Pontifex
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    -> vom Autor selbst gelöscht, da nicht zielführend <-
    Zuletzt geändert von Pontifex; 28.02.2019, 18:46.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    Hallo,

    du hast offensichtlich den Progressionsvorbehalt nicht begriffen.
    Mach dich erst einmal schlau

    Gruß FIGUL

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  • Pontifex
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    -> vom Autor selbst gelöscht, da nicht zielführend <-
    Zuletzt geändert von Pontifex; 28.02.2019, 18:45.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    Hallo,

    Zitat: Hoppla. Normalerweise führt ALG I und Krankengeld zu einer soliden Erstattung. Das Geld geht nur in die Progression ein und ist sonst nicht zu versteuern. Also, da sollte man mal ganz genau hinschauen.

    Das ist ganz einfach FALSCH!!!

    Gruß FIGUL

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  • Pontifex
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    -> vom Autor selbst gelöscht, da nicht zielführend <-
    Zuletzt geändert von Pontifex; 28.02.2019, 18:45.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    In der Regel gelingt das nicht. Wenn jemand das gesamte Jahr beim gleichen Arbeitgeber ist, kommt das nach meiner Erfahrung auch nicht vor.
    Hallo,
    gibt natürlich auch Fälle dass der AG jahrelang falsch bzw. zu wenig Lohnsteuer abführt, bis er mal geprüft wird und dann korrekt abrechnet.
    Die betroffenen AN zahlen dann regelmäßig nach.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    Kann ich irgendwie in Erfahrung bringen wieso zu wenig Lohnsteuer bezahlt wurde um diese Nachzahlung in nächsten Jahr zu verhindern.
    In der Regel gelingt das nicht. Wenn jemand das gesamte Jahr beim gleichen Arbeitgeber ist, kommt das nach meiner Erfahrung auch nicht vor.

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  • heavenmeetshell
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das kann man so nicht sagen. Der Lohnsteuerabzug ist praktisch identisch. Wenn die Einkünfte beider Ehegatten ähnlich hoch sind, gibt es bei der Veranlagung auch kaum einen Splittingvorteil.

    Ob wirklich zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, kann man hier nachprüfen, indem man den Jahresbruttolohn des Ehemanns eingibt:

    https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/...rmbl2018.xhtml

    Vielen herzlichen Dank für den Link. Danach ist tatsächlich zu wenig Lohnsteuer/Soli gezahlt worden.

    (erster AG Brutto 14.252,00 € - 1.941,32 € Lohnsteuer + 81,90 € Soli // zweiter Arbeitgeber Brutto 23.421,40 € - 3.519,12 € Lohnsteuer + 157,68 € Soli)

    Wie bereits erwähnt, wurde nahtlos zum 01.06. der Arbeitgeber gewechselt.

    Kann ich irgendwie in Erfahrung bringen wieso zu wenig Lohnsteuer bezahlt wurde um diese Nachzahlung in nächsten Jahr zu verhindern.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    Ich habe zwar WISO gelesen, aber überhaupt nicht auf das Unterforum geschaut.

    Die Auswahl eines einigermaßen passenden Unterforums scheint den neuen Nutzern zunehmend schwerer zu fallen.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    Hallo,

    Als Arbeitgeber (Unterforum elektr. Lstbesch) wirst du doch wohl wissen, was du deinem Arbeitnehmer bescheinigt hast.
    Was ich damit sagen will: Du bist in diesem Unterforum total falsch.
    Anscheinend hat es Charlie24 nicht gemerkt oder es ist ihm mit der Zeit egal geworden.

    Gruß FIGUL

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