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Nachzahlung bei Steuerklasse 4

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    Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    Guten Morgen,

    ich hoffe, ich kann heute von Euren verbreiteten Fachwissen profitieren, da ich trotz Durchforsten von diversen Foren bisher leider nicht fündig geworden bin.

    Ich habe gerade über das WISO Programm unsere Steuererklärung für 2018 machen wollen und erhalte eine Nachzahlung von knapp 25,00 €. Ist jetzt nicht die Welt ich weiß, aber eigentlich hatte ich doch mit einer Erstattung von mindestens 500,00 € gerechnet. Leider finde ich nicht den Grund dieser Nachzahlung.

    Wir sind seit 2016 verheiratet und haben beide Lohnsteuerklasse 4 da wir ähnlich verdienen. Dazu kommt noch jeweils der Kinderfreibetrag für unsere gemeinsame Tochter.

    Bereits letztes Jahr (für 2017) mussten wir knapp 400,00 € nachzahlen. Da war der Grund allerdings klar - Arbeitslosengeld I und Krankengeldzahlungen, wo keine Lohnsteuer drauf gezahlt wurde.

    Vor unserer Heirat haben wir je ca. 1.000,00 € vom Finanzamt zurückerhalten. Sollte man mit Steuerklasse 4 nicht eigentlich mehr als mit Steuerklasse 1 zurückerhalten?

    Laut WISO habe mein Mann zu wenig Lohnsteuer gezahlt, kann mir bei den beiden Arbeitgebern aber nicht vorstellen, dass sie etwas falsch berechnet haben.

    Kann es an dem Arbeitgeberwechsel liegen? Dieser erfolgte nahtlos zum 01.06.2018.

    Vielleicht hat ja jemand von Euch eine Idee, auf jeden Fall schon mal herzlichen Dank im Voraus.

    LG

    #2
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

    Sollte man mit Steuerklasse 4 nicht eigentlich mehr als mit Steuerklasse 1 zurückerhalten?
    Das kann man so nicht sagen. Der Lohnsteuerabzug ist praktisch identisch. Wenn die Einkünfte beider Ehegatten ähnlich hoch sind, gibt es bei der Veranlagung auch kaum einen Splittingvorteil.

    Ob wirklich zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, kann man hier nachprüfen, indem man den Jahresbruttolohn des Ehemanns eingibt:

    https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/...rmbl2018.xhtml
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

      Hallo,

      Als Arbeitgeber (Unterforum elektr. Lstbesch) wirst du doch wohl wissen, was du deinem Arbeitnehmer bescheinigt hast.
      Was ich damit sagen will: Du bist in diesem Unterforum total falsch.
      Anscheinend hat es Charlie24 nicht gemerkt oder es ist ihm mit der Zeit egal geworden.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

        Ich habe zwar WISO gelesen, aber überhaupt nicht auf das Unterforum geschaut.

        Die Auswahl eines einigermaßen passenden Unterforums scheint den neuen Nutzern zunehmend schwerer zu fallen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das kann man so nicht sagen. Der Lohnsteuerabzug ist praktisch identisch. Wenn die Einkünfte beider Ehegatten ähnlich hoch sind, gibt es bei der Veranlagung auch kaum einen Splittingvorteil.

          Ob wirklich zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, kann man hier nachprüfen, indem man den Jahresbruttolohn des Ehemanns eingibt:

          https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/...rmbl2018.xhtml

          Vielen herzlichen Dank für den Link. Danach ist tatsächlich zu wenig Lohnsteuer/Soli gezahlt worden.

          (erster AG Brutto 14.252,00 € - 1.941,32 € Lohnsteuer + 81,90 € Soli // zweiter Arbeitgeber Brutto 23.421,40 € - 3.519,12 € Lohnsteuer + 157,68 € Soli)

          Wie bereits erwähnt, wurde nahtlos zum 01.06. der Arbeitgeber gewechselt.

          Kann ich irgendwie in Erfahrung bringen wieso zu wenig Lohnsteuer bezahlt wurde um diese Nachzahlung in nächsten Jahr zu verhindern.

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            #6
            AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

            Kann ich irgendwie in Erfahrung bringen wieso zu wenig Lohnsteuer bezahlt wurde um diese Nachzahlung in nächsten Jahr zu verhindern.
            In der Regel gelingt das nicht. Wenn jemand das gesamte Jahr beim gleichen Arbeitgeber ist, kommt das nach meiner Erfahrung auch nicht vor.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              In der Regel gelingt das nicht. Wenn jemand das gesamte Jahr beim gleichen Arbeitgeber ist, kommt das nach meiner Erfahrung auch nicht vor.
              Hallo,
              gibt natürlich auch Fälle dass der AG jahrelang falsch bzw. zu wenig Lohnsteuer abführt, bis er mal geprüft wird und dann korrekt abrechnet.
              Die betroffenen AN zahlen dann regelmäßig nach.

              Tschüß

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                #8
                AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

                -> vom Autor selbst gelöscht, da nicht zielführend <-
                Zuletzt geändert von Pontifex; 28.02.2019, 18:45.

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                  #9
                  AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

                  Hallo,

                  Zitat: Hoppla. Normalerweise führt ALG I und Krankengeld zu einer soliden Erstattung. Das Geld geht nur in die Progression ein und ist sonst nicht zu versteuern. Also, da sollte man mal ganz genau hinschauen.

                  Das ist ganz einfach FALSCH!!!

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

                    -> vom Autor selbst gelöscht, da nicht zielführend <-
                    Zuletzt geändert von Pontifex; 28.02.2019, 18:45.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

                      Hallo,

                      du hast offensichtlich den Progressionsvorbehalt nicht begriffen.
                      Mach dich erst einmal schlau

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

                        -> vom Autor selbst gelöscht, da nicht zielführend <-
                        Zuletzt geändert von Pontifex; 28.02.2019, 18:46.

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                          #13
                          AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

                          Ja, danke, fühle mich geerdet. Anhand deiner Beiträge gehe ich mal von einem Wissenden aus, nicht von einem Schwätzer.

                          Ich rechne mal vor: Stkl. 1, keine Kinder, keine Kirche, 25 Jahre.
                          Brutto 2400/Monat ergibt 28,8k€ p.a., macht bei vollem Jahreseinkommen Soli + Lohnst. 3483,48 EUR. (netto Monatlich 1612,31)

                          Nun nur von Jan-Sept. voll gearbeitet, dann arbeitslos.
                          Macht 21,6k€ aus dem Arbeitsverhältnis, dafür wurden bis September 2612,61 EUR Steuern bezahlt.
                          Danach ALG I bezogen, das sind grob 60% des letzten Nettos, also 3 Monate je 967,39 = 2902,18 EUR
                          Ergibt Jahreseinkommen 24502,18. Dafür sind Steuern fällig in Höhe von 2.452,80 EUR.
                          Ergibt Erstattung von 159,81 EUR.
                          q.e.d.

                          Aber nein, Ihr habt schon recht:
                          Wenn man ein Monatsbrutto von 3000 EUR zugrundelegt sieht es umgekehrt aus, es folgt eine Nachzahlung.
                          Nunja, da meine Kommentare nicht zielführend waren, erlaube ich mir, das zu löschen.

                          Und was die veraltete Software angeht: warum gibt es überhaupt Software, wenn es doch Elster gibt? Na?
                          Also bitte, das Nuhr-Kompliment gebe ich gern zurück.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

                            Zitat von Beamtenschweiß
                            Da hat aber jemand ein ganz ungesundes Halbwissen. Arbeitslohn + Lohnersatzleistungen führt fast immer zu einer Nachzahlung. Du kannst ja mal ein paar Probeberechnungen mit dem Steuerprogramm deiner Wahl machen
                            Hast du denn solche gemacht? Nämlich für den hier diskutierten Fall ein Teil des Jahres unter Lohn, den Rest ALG 1, und nicht den Fall Lohn und Ersatzleistungen nebeneinander

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 4

                              @Pontifex

                              Zielführend ist diese Diskussion hier wirklich nicht. Wenn du deine Kommentare teilweise löscht, wird das deshalb niemand stören.

                              Es ist nun mal jeder Steuerfall individuell und allgemeine Aussagen über Erstattungen bzw. Nachzahlungen sind deshalb fehl am Platz.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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