Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die mir bestimmt hier beantwortet werden kann.
Ich mache meine Einkommensteuer über WISO Steuersparbuch 2018. Meine Frau ist geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro Basis . Da die Einkommensgrenzen nicht erreicht werden hat Sie einen VL Vertrag in Form von Wertpapieren. In den Masken von WISO Steuersparbuch 2018 gibt es nirgends eine Möglichkeit den pauschalversteuerten Arbeitslohn einzutragen, somit kommt es auch nicht zur Berechnung der Arbeitnehmersparzulage. Jetzt habe ich schon mehrmals Schriftverkehr mit Data Buhl geführt und bekam als letztes folgende Antwort: Siehe unten.
Meiner Meinung nach ist dies Antwort falsch!!!! Gibt es hier jemand der mir diese bestätigt oder liege ich falsch???
Liebe Grüsse Rainer
vielen Dank für Ihre Geduld.
Entschuldigen Sie bitte die verzögerte Bearbeitungszeit. Der Sachverhalt wurde erneut gründlich durch die Kollegen betrachtet.
Wie Sie richtig beschreiben besteht die Möglichkeit durch den Arbeitgeber auf Basis des Vermögensbildungsgesetzes eine n Beitrag zu erhalten. In Rücksprache mit den zuständigen Kollegen wurde wiederholt klargestellt das für die Berechnung und Berücksichtigung der Zulagen die Eintragung eines nicht pauschal versteuerten Mini-Jobs notwendig ist. Die Zulagen werden nur gewährt sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht pauschal versteuert wird. Liegt eine pauschale Versteuerung des Mini-Jobs vor, so wird dies, wie durch die zuständigen Kollegen vorab kommuniziert, nicht durch den § 1 5.VermBG (2) abgedeckt.
Ist die geringfügige Beschäftigung nicht pauschal besteuert, wird durch den Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen über die in der Steuersoftware WISO steuer:Sparbuch (nach erfolgter Eintragung) die Zulagen beantragt werden können.
Für weitere Fragen, Anregungen und Hinweise stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße aus Neunkirchen
Ihr Buhl Data Service Team
ich habe eine Frage, die mir bestimmt hier beantwortet werden kann.
Ich mache meine Einkommensteuer über WISO Steuersparbuch 2018. Meine Frau ist geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro Basis . Da die Einkommensgrenzen nicht erreicht werden hat Sie einen VL Vertrag in Form von Wertpapieren. In den Masken von WISO Steuersparbuch 2018 gibt es nirgends eine Möglichkeit den pauschalversteuerten Arbeitslohn einzutragen, somit kommt es auch nicht zur Berechnung der Arbeitnehmersparzulage. Jetzt habe ich schon mehrmals Schriftverkehr mit Data Buhl geführt und bekam als letztes folgende Antwort: Siehe unten.
Meiner Meinung nach ist dies Antwort falsch!!!! Gibt es hier jemand der mir diese bestätigt oder liege ich falsch???
Liebe Grüsse Rainer
vielen Dank für Ihre Geduld.
Entschuldigen Sie bitte die verzögerte Bearbeitungszeit. Der Sachverhalt wurde erneut gründlich durch die Kollegen betrachtet.
Wie Sie richtig beschreiben besteht die Möglichkeit durch den Arbeitgeber auf Basis des Vermögensbildungsgesetzes eine n Beitrag zu erhalten. In Rücksprache mit den zuständigen Kollegen wurde wiederholt klargestellt das für die Berechnung und Berücksichtigung der Zulagen die Eintragung eines nicht pauschal versteuerten Mini-Jobs notwendig ist. Die Zulagen werden nur gewährt sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht pauschal versteuert wird. Liegt eine pauschale Versteuerung des Mini-Jobs vor, so wird dies, wie durch die zuständigen Kollegen vorab kommuniziert, nicht durch den § 1 5.VermBG (2) abgedeckt.
Ist die geringfügige Beschäftigung nicht pauschal besteuert, wird durch den Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen über die in der Steuersoftware WISO steuer:Sparbuch (nach erfolgter Eintragung) die Zulagen beantragt werden können.
Für weitere Fragen, Anregungen und Hinweise stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße aus Neunkirchen
Ihr Buhl Data Service Team
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