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Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

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    Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage, die mir bestimmt hier beantwortet werden kann.
    Ich mache meine Einkommensteuer über WISO Steuersparbuch 2018. Meine Frau ist geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro Basis . Da die Einkommensgrenzen nicht erreicht werden hat Sie einen VL Vertrag in Form von Wertpapieren. In den Masken von WISO Steuersparbuch 2018 gibt es nirgends eine Möglichkeit den pauschalversteuerten Arbeitslohn einzutragen, somit kommt es auch nicht zur Berechnung der Arbeitnehmersparzulage. Jetzt habe ich schon mehrmals Schriftverkehr mit Data Buhl geführt und bekam als letztes folgende Antwort: Siehe unten.

    Meiner Meinung nach ist dies Antwort falsch!!!! Gibt es hier jemand der mir diese bestätigt oder liege ich falsch???


    Liebe Grüsse Rainer


    vielen Dank für Ihre Geduld.
    Entschuldigen Sie bitte die verzögerte Bearbeitungszeit. Der Sachverhalt wurde erneut gründlich durch die Kollegen betrachtet.
    Wie Sie richtig beschreiben besteht die Möglichkeit durch den Arbeitgeber auf Basis des Vermögensbildungsgesetzes eine n Beitrag zu erhalten. In Rücksprache mit den zuständigen Kollegen wurde wiederholt klargestellt das für die Berechnung und Berücksichtigung der Zulagen die Eintragung eines nicht pauschal versteuerten Mini-Jobs notwendig ist. Die Zulagen werden nur gewährt sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht pauschal versteuert wird. Liegt eine pauschale Versteuerung des Mini-Jobs vor, so wird dies, wie durch die zuständigen Kollegen vorab kommuniziert, nicht durch den § 1 5.VermBG (2) abgedeckt.
    Ist die geringfügige Beschäftigung nicht pauschal besteuert, wird durch den Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen über die in der Steuersoftware WISO steuer:Sparbuch (nach erfolgter Eintragung) die Zulagen beantragt werden können.
    Für weitere Fragen, Anregungen und Hinweise stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


    Freundliche Grüße aus Neunkirchen
    Ihr Buhl Data Service Team

    #2
    AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

    Bei ElsterFormular kann der Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage gestellt werden, ohne eine Anlage N beizufügen oder Angaben zum pauschal versteuerten Arbeitslohn machen zu müssen.

    Pauschal versteuerter Arbeitslohn aus einem Minijob gehört ja auch nicht in die Steuererklärung.

    Ob ein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage besteht, habe ich jetzt allerdings nicht geprüft. Das ist auch kein Thema dieses Forums.

    Wenn ich morgen viel Zeit habe, kann ich ja mal einen Blick in das entsprechende Gesetz werfen. Rechtsverbindliche Auskünfte können allerdings auch dann nicht gegeben werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

      https://www.haufe.de/personal/haufe-..._HI582325.html

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        #4
        AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Bei ElsterFormular kann der Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage gestellt werden, ohne eine Anlage N beizufügen oder Angaben zum pauschal versteuerten Arbeitslohn machen zu müssen.

        Pauschal versteuerter Arbeitslohn aus einem Minijob gehört ja auch nicht in die Steuererklärung.

        Ob ein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage besteht, habe ich jetzt allerdings nicht geprüft. Das ist auch kein Thema dieses Forums.

        Wenn ich morgen viel Zeit habe, kann ich ja mal einen Blick in das entsprechende Gesetz werfen. Rechtsverbindliche Auskünfte können allerdings auch dann nicht gegeben werden.
        Hallo Chalie24,

        eine Antwort würde mich freuen , klar der pauschal versteuerte Lohn hat nichts in der Steuererklärung verloren, aber es wird ja so dargestellt dass eine VL für pauschal versteuerte Leistungen nicht gegeben ist und das denke ich ist doch schlichtweg falsch???
        Wenn die VL für pauschal versteuerten Arbeitslohn gegeben ist, muss dieser auch irgendwie in der Steuererklärung nachgewiesen werden, ansonsten kommt es ja nicht zur Berechnung

        Grüsse Rainer

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          #5
          AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

          Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer

          Fünftes Vermögensbildungsgesetz

          § 1 Persönlicher Geltungsbereich

          (1) Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert.

          (2) 1Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. 2Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten.

          (3) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht
          1.
          für vermögenswirksame Leistungen juristischer Personen an Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist,
          2.
          für vermögenswirksame Leistungen von Personengesamtheiten an die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufenen Personen.

          (4) Für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gelten die nachstehenden Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.




          Von einem Ausschluß für Minijobs kann ich hier nichts erkennen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

            Hallo,

            im Link von @korsika werden die Minijobber auch als Berechtigte aufgezählt.

            Eine Arbeitnehmersparzulage können insbesondere auch folgende Arbeitnehmer erhalten:
            •Arbeitnehmer, die als kurzfristig Beschäftigte, Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft oder geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijob) tätig sind und deren Arbeitslohn pauschal versteuert wird (nach § 40a EStG).

            Tschüß

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              #7
              AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer

              Fünftes Vermögensbildungsgesetz

              § 1 Persönlicher Geltungsbereich

              (1) Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert.

              (2) 1Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. 2Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten.

              (3) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht
              1.
              für vermögenswirksame Leistungen juristischer Personen an Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist,
              2.
              für vermögenswirksame Leistungen von Personengesamtheiten an die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufenen Personen.

              (4) Für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gelten die nachstehenden Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.




              Von einem Ausschluß für Minijobs kann ich hier nichts erkennen.
              Hallo Beamtenschweiß,

              wer kann mir aber mitteilen , in welche Spalte dieses eingetragen wird damit es zur Berechnung kommt.

              Kommentar


                #8
                AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

                Hallo Kurt.Rainer,

                früher gab es ja die Anlage VL -> jetzt findest du das im Hauptvordruck Zeile 91 und kreuzt JA an.

                siehe Bild !

                Tschüß
                Angehängte Dateien

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                  #9
                  AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo Kurt.Rainer,

                  früher gab es ja die Anlage VL -> jetzt findest du das im Hauptvordruck Zeile 91 und kreuzt JA an.

                  siehe Bild !

                  Tschüß
                  Hallo,

                  der Tipp wird nichts nützen.
                  Siehe Beitrag Nr.1

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

                    Hallo FIGUL,

                    da hast du recht -> es sei denn Kurt.Rainer lässt WISO sausen und steigt bei Elsterformular ein.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

                      Wie ich sehe, wurde mir die Arbeit, selbst einen Blick ins Gesetz zu werfen, schon abgenommen. Vielen Dank dafür!

                      Im Hauptvordruck bei Zeile 91 einfach JA ankreuzen, wie schon vorgeschlagen, scheint bei dem verwendeten Steuerprogramm allerdings nicht möglich zu sein.

                      Solche Hindernisse gibt es nach meiner Erfahrung bei kommerziellen Programmen öfter mal.

                      Ich weiß jetzt nicht auf Anhieb, ob es noch einen Papierantrag gibt oder ob der Antrag auch formlos gestellt werden kann.

                      Wenn nicht, dann wäre es besser, die Programmierer bei Buhl rüsten ihre Software nach, anstatt sich mit fehlerhaften Rechtsauskünften zu verteidigen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                        Hallo FIGUL,

                        da hast du recht -> es sei denn Kurt.Rainer lässt WISO sausen und steigt bei Elsterformular ein.

                        Tschüß

                        Also ein Fehler in WISO ???

                        Grüße

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

                          Hallo Kurt.Rainer,

                          du kannst ja mal den Support von WISO bzw. Buhl kontaktieren, hast ja schließlich Geld dafür bezahlt.

                          Du siehst im kostenlosen Programm Elsterformular lässt sich das problemlos klären.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Vermögenswirksame Leistungen bei geringfügiger Beschäftigung

                            du kannst ja mal den Support von WISO bzw. Buhl kontaktieren, hast ja schließlich Geld dafür bezahlt.
                            Wie aus dem Eingangstatement ersichtlich, hat @Kurt.Rainer das ja wohl schon erfolglos versucht.

                            - - - Aktualisiert - - -

                            Was mich bei dem Thema allerdings schon wundert, ist folgendes:

                            Ich habe vor ein paar Tagen bei ALDI Steuer 2018 erworben, ein Steuerprogramm, das ebenfalls von Buhl Data kommt und nach meiner Kenntnis ein Klone von Tax ist.

                            Ich habe es nur gekauft, weil es wohl die letzte DVD war, die unser ALDI für schlappe 3,99 € verramscht hat.

                            Dort lässt sich die Arbeitnehmersparzulage für einen pauschal versteuerten Minijob problemlos beantragen.

                            Es gibt sogar einen ausführlichen Hilfetext.
                            Angehängte Dateien
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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