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    #16
    AW: Möbel einmalig absetzen

    Ich möchte mich herzlich für die Unterstützung bedanken.
    Es ist schön, wenn man bei diesen Themen- die einem echt an die Nerve gehen können ;-) - Hilfe bekommt.

    Dankeschön dafür!
    lg Moni

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      #17
      Ich wollte die gleiche Antwort wissen. Ok, eine eigene Zeile 33 für GWG. Eine andere Frage ist das Sachvermögen... es kann nur direkt als Aufwand behandelt werden, wenn die Kosten unter 250,00 Euro netto liegen. In diesem Punkt war ich mir nicht sicher. Letztes Jahr hat ein Unternehmen eine Menge Möbel gekauft. Und dann kam z.B. Bettwäsche dazu, die z.B. bei Ebay oder (Link entfernt !) gekauft wurde. usw. Und ich hatte Probleme zu rechnen. Das Programm des Finanzamtes ist ziemlich schlecht.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 12.06.2023, 13:41. Grund: Link entfernt !

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