Hallo zusammen,
der Steuerbescheid von meiner Frau und mir (gemeinsam veranlagt seit 2017) vom Finanzamt weicht vom errechneten Betrag unseres Steuerprogramms (Steuersparer 2019 von Lidl, Buhl Data) bei den Sonderausgaben zur Kirchensteuer von 2017 ab, wodurch ein unterschiedlicher Betrag (Nachzahlung) von ca. 50€ ausmacht.
2017: Im Programm sind alle Eingaben korrekt eingegeben worden:
1.) Laut Vorjahresbescheid 2017 vom Kirchensteueramt hatte meine Frau 250,82€ Kirchensteuer gezahlt und 419,64 € wurden als Steuer festgesetzt: Nachzahlung von 168,82€
2.) Laut Vorjahresbescheid 2017 vom Kirchensteueramt hatte ich 820,07€ Kirchensteuer gezahlt und 419,64 € wurden als Steuer festgesetzt: Erstattung von 400,43€
3.) Da gemeinsam vernalagt haben wir letztendlich 231,61€ erstattet bekommen
2018: Laut Lohnsteuerbescheinigung 2018 habe ich (als einziger, da meine Frau 2017 in Elternzeit und arbeitslos war) 464,53€ Kirchensteuer bezahlt.
Das Finanzamt hat nun als gezahlte Kirchensteuer 465,00€ und als erstattete Kirchensteuer 400,00€ berechnet: unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben = 65,00€
Das Programm hat als gezahlte Kirchensteuer 634,00€ (464,53€ + 168,82€) und als erstattete Kirchensteuer 400,00€ berechnet: unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben = 234,00€
Hat nun das Finanzamt oder das Programm einen Fehler gemacht, also darf man nur die Erstattungen der Kirchensteuer oder auch die Zahlungen der Kirchensteuer vom Vorjahr mit geltend machen?
Ist es zum empfehlen, Einspruch zum Steuerbescheid einzulegen oder ist dieser nicht begründet und kein Erfolg in Sicht?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
der Steuerbescheid von meiner Frau und mir (gemeinsam veranlagt seit 2017) vom Finanzamt weicht vom errechneten Betrag unseres Steuerprogramms (Steuersparer 2019 von Lidl, Buhl Data) bei den Sonderausgaben zur Kirchensteuer von 2017 ab, wodurch ein unterschiedlicher Betrag (Nachzahlung) von ca. 50€ ausmacht.
2017: Im Programm sind alle Eingaben korrekt eingegeben worden:
1.) Laut Vorjahresbescheid 2017 vom Kirchensteueramt hatte meine Frau 250,82€ Kirchensteuer gezahlt und 419,64 € wurden als Steuer festgesetzt: Nachzahlung von 168,82€
2.) Laut Vorjahresbescheid 2017 vom Kirchensteueramt hatte ich 820,07€ Kirchensteuer gezahlt und 419,64 € wurden als Steuer festgesetzt: Erstattung von 400,43€
3.) Da gemeinsam vernalagt haben wir letztendlich 231,61€ erstattet bekommen
2018: Laut Lohnsteuerbescheinigung 2018 habe ich (als einziger, da meine Frau 2017 in Elternzeit und arbeitslos war) 464,53€ Kirchensteuer bezahlt.
Das Finanzamt hat nun als gezahlte Kirchensteuer 465,00€ und als erstattete Kirchensteuer 400,00€ berechnet: unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben = 65,00€
Das Programm hat als gezahlte Kirchensteuer 634,00€ (464,53€ + 168,82€) und als erstattete Kirchensteuer 400,00€ berechnet: unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben = 234,00€
Hat nun das Finanzamt oder das Programm einen Fehler gemacht, also darf man nur die Erstattungen der Kirchensteuer oder auch die Zahlungen der Kirchensteuer vom Vorjahr mit geltend machen?
Ist es zum empfehlen, Einspruch zum Steuerbescheid einzulegen oder ist dieser nicht begründet und kein Erfolg in Sicht?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
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