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Unterschied Steuerbescheid zu Steuersparer2019 bzgl. Sonderausgaben Kirchensteuer

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    Unterschied Steuerbescheid zu Steuersparer2019 bzgl. Sonderausgaben Kirchensteuer

    Hallo zusammen,

    der Steuerbescheid von meiner Frau und mir (gemeinsam veranlagt seit 2017) vom Finanzamt weicht vom errechneten Betrag unseres Steuerprogramms (Steuersparer 2019 von Lidl, Buhl Data) bei den Sonderausgaben zur Kirchensteuer von 2017 ab, wodurch ein unterschiedlicher Betrag (Nachzahlung) von ca. 50€ ausmacht.

    2017: Im Programm sind alle Eingaben korrekt eingegeben worden:
    1.) Laut Vorjahresbescheid 2017 vom Kirchensteueramt hatte meine Frau 250,82€ Kirchensteuer gezahlt und 419,64 € wurden als Steuer festgesetzt: Nachzahlung von 168,82€
    2.) Laut Vorjahresbescheid 2017 vom Kirchensteueramt hatte ich 820,07€ Kirchensteuer gezahlt und 419,64 € wurden als Steuer festgesetzt: Erstattung von 400,43€
    3.) Da gemeinsam vernalagt haben wir letztendlich 231,61€ erstattet bekommen

    2018: Laut Lohnsteuerbescheinigung 2018 habe ich (als einziger, da meine Frau 2017 in Elternzeit und arbeitslos war) 464,53€ Kirchensteuer bezahlt.

    Das Finanzamt hat nun als gezahlte Kirchensteuer 465,00€ und als erstattete Kirchensteuer 400,00€ berechnet: unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben = 65,00€
    Das Programm hat als gezahlte Kirchensteuer 634,00€ (464,53€ + 168,82€) und als erstattete Kirchensteuer 400,00€ berechnet: unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben = 234,00€

    Hat nun das Finanzamt oder das Programm einen Fehler gemacht, also darf man nur die Erstattungen der Kirchensteuer oder auch die Zahlungen der Kirchensteuer vom Vorjahr mit geltend machen?
    Ist es zum empfehlen, Einspruch zum Steuerbescheid einzulegen oder ist dieser nicht begründet und kein Erfolg in Sicht?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

    #2
    AW: Unterschied Steuerbescheid zu Steuersparer2019 bzgl. Sonderausgaben Kirchensteuer

    Ich gehe davon aus dass es um die Einkommensteuererklärung 2018 geht.

    Wieviel habt Ihr 2018 bezahlt, und wieviel erstattet bekommen?

    2018 wurden von Deinem Lohn 465 Euro Kirchensteuern einbehalten.

    Du erzählst von 2017er Bescheiden. Für welchen Zeitraum die sind und wann die ergangen sind ist vollkommen uninteressant. Wichtig ist wann die Beträge bezahlt bzw. erstattet wurden. Das Finanzamt geht offensichtlich davon aus, das Du die Erstattung i. H. v. 400 Euro im Jahr 2018 bekommen hast. Ist das richtig? Wann wurden die 168 Euro von Deiner Frau bezahlt?

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      #3
      AW: Unterschied Steuerbescheid zu Steuersparer2019 bzgl. Sonderausgaben Kirchensteuer

      Bei der Kirchensteuer im Bereich der Sonderausgaben gilt das Zu- und Abflussprinzip. Das heisst, dass die Vorgänge in dem Jahr steuerlich zu erfassen sind, in dem sie auch umgesetzt wurden (sowohl im Bereich der gezahlten ais auch der erstatteten Kirchensteuer).

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        #4
        AW: Unterschied Steuerbescheid zu Steuersparer2019 bzgl. Sonderausgaben Kirchensteuer

        Beim Ansatz von Kirchensteuer als Sonderausgabe gilt strikt das Zu- und Abflussprinzip.

        Maßgeblich ist deshalb nicht der Zeitraum, für den Kirchensteuern festgesetzt oder erstattet wurden, sondern allein der Zeitpunkt der Zahlung (Abfluss) bzw. der Zeitpunkt der Erstattung (Zufluss).

        Ob das Finanzamt das jetzt richtig gemacht hat oder nicht, könnt ihr anhand eurer Kontoauszüge selbst nachprüfen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Unterschied Steuerbescheid zu Steuersparer2019 bzgl. Sonderausgaben Kirchensteuer

          Ja es handelt sich um die Einkommensteuererklärung von 2018.

          Wir haben den Steuerbescheid für 2017 und Rückerstattung vom Finanzamt Ende 2018 erhalten. Den Steuerbescheid für 2017 vom Kirchensteueramt und die Rückerstattung von 231,61 für 2017 haben wir Anfang 2019 erst erhalten.

          Da wir gemeinsam veranlagt sind, ist im Steuerbescheid von 2017 der Kirche nur die Summe der von uns beiden gezahlten Kirchensteuer von 1070,89€, der festgesetzten Kirchensteuer von 839,28€ und somit ein Betrag von 231,61€ aufgelistet und erstattet worden (also keine Aufteilung in 168,82€ Zahlung von meiner Frau und 400,43€ Erstattung von mir wie oben beschrieben).
          Die Erstattung wurde also 2019 als ein Betrag von 231,61€ auf mein Konto überwiesen.

          Das Finanzamt hat dies im Steuerbescheid 2018 aber gesplittet berücksichtigt: 400,43€ Erstattung von mir wurden berücksichtigt und die 168,82€ Zahlung von meiner Frau wurden nicht berücksichtigt.

          Also so wie ich das verstehe, dürfte ich für die Einkommensteuererklärung für 2018 keine Kirchensteuer als Sonderausgaben angeben, sondern erst bei der Einkommensteuererklärung für 2019.

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            #6
            AW: Unterschied Steuerbescheid zu Steuersparer2019 bzgl. Sonderausgaben Kirchensteuer

            Die Rückerstattung von 231,61 für 2017, die erst Anfang 2019 zugeflossen ist, muss bzw. darf erst im Jahr 2019 erklärt werden.

            In der Steuererklärung für 2018 sind die 2018 gezahlten Kirchensteuern, also die 2018 einbehaltene Kirchenlohnsteuer zu erklären, ebenso alle 2018 geleisteten Vorauszahlungen.

            Falls Erstattungen für 2016 oder frühere Jahre erst 2018 zugeflossen wären, wären diese 2018 anzugeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Unterschied Steuerbescheid zu Steuersparer2019 bzgl. Sonderausgaben Kirchensteuer

              Wenn ich aber nun die Kirchensteuererstattung aus der Einkommensteuererklärung von 2017 von 231€ erst in 2019 erklären kann, wie kommt nun aber das Finanzamt darauf, mir die Sonderausgaben der erstatteten Kirchensteuer in die Einkommensteuererklärung von 2018 mit einzurechnen, und das aber nicht wie bescheinigt mit 231€, sondern nur mit 400€ Erstattung (die Zahlung von 169€ hat das Finanzamt nicht berücksichtig)?

              Laut Finanzamt des Steuerbescheids von 2018:
              Gezahlte Kirchensteuer: 465,00€ (verständlich: ist von der Lohnsteuerbescheinigung von 2018)

              erstattete Kirchensteuer 400,00€

              unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben: 65,00€

              So wie ich das verstehe, kann ich für 2018 keine Kirchensteuer als Sonderausgaben geltend machen, und vermutlich in 2019 dann dafür die Erstattung aus 2017 und die Nachzahlung aus 2018?

              Wenn das so ist, sollte ich das ja mit dem Finanzamt richtig stellen oder nicht, also einen Einspruch erklären oder?

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                #8
                AW: Unterschied Steuerbescheid zu Steuersparer2019 bzgl. Sonderausgaben Kirchensteuer

                Was stand denn in eurer Erklärung drin?

                Ich weiß nicht, ob die Finanzämter in Ländern mit eigenen Kirchensteuerämtern wirklich wissen, wann Erstattungen der Kirchensteuer tatsächlich geflossen wurden.

                Wenn der Sachverhalt falsch erfasst wurde, kann man natürlich Einspruch einlegen. Zumeist reicht aber ein Antrag auf schlichte Änderung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Unterschied Steuerbescheid zu Steuersparer2019 bzgl. Sonderausgaben Kirchensteuer

                  Ein einfacher Anruf beim Finanzamt hat ausgereicht. Laut Finanzbeamte hätte sein Programm auch einen Fehler anzeigen müssen. Letztendlich ist es so, wie es Charlie24 geschildert hatte.
                  Die Kirchensteuerrückerstattung von 2017, die 2019 zugeflossen sind, werden erst in der Einkommensteuererklärung 2019 geltend gemacht.

                  Vielen Dank für euren schnellen Tipps.

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