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Einnahmeüberschuss-Rechnung

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    Einnahmeüberschuss-Rechnung

    Hallo zusammen,

    ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, aber ich hoffe es kann mir jemand helfen.

    In meinem Steuerprogramm müssen die Betriebseinnahmen zum allgemeinen Steuersatz (19%) eingegeben werden. Die vereinnahmte UST errechnet sich das Programm dann selbst.
    Umsatzsteuer-Vorauszahlungen werden ja in keinem Programm berücksichtigt.

    FRAGE

    Nehmen wir nun an, ich schreibe im Jahr eine Rechnung i.H.v. 10.000,- € zzgl. MwSt. und erhalte somit einen Betrag i.H.v. 11.900,- €.

    Welchen Betrag trage ich nun unter Betriebseinnahmen zum allgemeinen Steuersatz (19%) dort ein?

    Gruss & Dank



    #2
    Die vereinnahmte UST errechnet sich das Programm dann selbst.
    Dann wirst du die Nettobeträge erfassen müssen. Du siehst doch in deinem Steuerprogramm auch das Ergebnis.

    Wenn du verraten würdest, mit welchem Steuerprogramm du arbeitest, wäre die Antwort vielleicht präziser.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Was ist denn dann der Nettobetrag?

      WISO Steuer

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        #4
        Der Nettobetrag sind in deinem Beispiel die 10.000,00 €.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bei WISO Steuer kannst du auswählen, ob du deine Einnahmen Brutto oder Netto erfasst!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Gut, das heisst ich würde unter "Betriebseinnahmen zum allgemeinen Steuersatz (19%)" nur die 10.000,- € also OHNE die MwSt. aus der Rechnung angeben, richtig?

            Weiter unten unter "Vereinnahmte Umsatzsteuer" errechnet sich das Programm dann selbst die Umsatzsteuer i.H.v. 1.900,- €. Richtig?

            Beim Ergebnis einer möglichen Nachzahlung ist aber die gezahlte UST-Vorauszahlung noch nicht berücksichtig. Richtig?





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              #7
              Hallo,

              wie soll in der EÜR ein Ergebnis über eine Nachzahlung herauskommen?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Scheinen wohl eher EKST zu sein, die nach zu zahlen sind.

                Aber nochmal … wenn hier eine Nachzahlung zustande käme, die Vorauszahlungen auf die UST sind hier ja noch nicht berücksichtigt.

                Heisst die kämen ja nochmal beim Nachzahlungsbeitrag in Abzug. Richtig?

                Oder muss ich die Vorauszahlungen der UST unter Betriebsausgaben verbuchen?

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                  #9
                  Letzteres geht gar nicht.

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                    #10
                    Wenn du deine Betriebseinnahmen und deine Betriebsausgaben für das gesamte Jahr in deinem Steuerprogramm erfasst, wird dir das Programm

                    sowohl die vereinnahmte Umsatzsteuer wie auch die Vorsteuer in der EÜR abbilden, ebenso eine Umsatzsteuerzahllast oder einen Vorsteuerüberhang.

                    Aufpassen muss man nur bei der Voranmeldung für Dezember bzw, das 4. Quartal. Da hängt es vom Zahlungszeitpunkt im Januar ab, in welchem

                    Jahr die in die EÜR gehört. Wenn das Finanzamt die Steuern einzieht, gelten sie am 10.Januar als bezahlt und rechnen noch zu 2019.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ich kann keine UST Vorauszahlungen im Tool eingeben.

                      Also wenn hier die Beträge richtig eingegeben werden und es käme dabei eine Nachzahlung zustande … dann wird diese ja vermutlich mit den hier nicht erfassten UST Vorauszahlungen verrechnet, richtig?

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