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Erste Steuererklärung - Einige offene Fragen :-)

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    Erste Steuererklärung - Einige offene Fragen :-)

    Hallo zusammen :-)

    Ich muss die Steuererklärung von 2018 nachreichen und wollte es dieses Jahr mal selbst machen (mit der Software „QuickSteuer Deluxe 2019“). Allerdings komme ich bei einigen Punkten nicht wirklich weiter und hoffe, dass ich hier auf Antworten stoße.

    Kurz zu mir:
    Ich bin seit 11.04.2019 geschieden und habe eine Tochter, geb. 24.03.2017. Bis zur Scheidung lebten wir getrennt, genau gesagt seit dem 04.08.2017. Allerdings war mein Exmann noch bis zum 04.04.2018 bei mir angemeldet.

    Jetzt zur Frage:
    Bei dem Punkt „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ muss ich dann eigentlich eintragen, dass bis zum 04.04.2018 eine weitere volljährige Person gemeldet war, oder? Eine Haushaltsgemeinschaft bestand allerdings nicht. Da „meckert“ dann schon das Programm.

    Was muss denn nun richtig eingetragen werden?

    Dann noch die Frage direkt am Anfang bei der ELSTER-Konfiguration: Da muss ich das Kreuzchen bei „Ich bin verheiratet“ setzen richtig?

    Ganz lieben Dank







    #2
    Da muss ich das Kreuzchen bei „Ich bin verheiratet“ setzen richtig?
    Meiner Meinung nach darfst du das nicht mehr ankreuzen, wenn die Trennung bereits 2017 erfolgt ist, wie du selbst angibst.

    Beim Familienstand ist dauernd getrennt auszuwählen und rechts das Datum einzutragen.

    Eine Haushaltsgemeinschaft bestand allerdings nicht. Da „meckert“ dann schon das Programm.
    Was bemängelt das Programm genau?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      bei ElsterFormular zu Frage 1 gibt es keine Probleme.
      Quick hab ich nicht
      Hast du die nachfolgende Zeile ausgefüllt? Name u.s.w.
      Allerdings ist dein Eintrag verheiratet falsch.
      Du hast doch getrennt gelebt.
      Bei Angaben zum Kind musst du Kindschaftsverhältnis zur anderen Person auswählen.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Meiner Meinung nach darfst du das nicht mehr ankreuzen, wenn die Trennung bereits 2017 erfolgt ist, wie du selbst angibst.

        Beim Familienstand ist dauernd getrennt auszuwählen und rechts das Datum einzutragen.
        Genau also das habe ich auch, nur anfangs bei "Vorbereitung Ihrer Steuererklärung 2018" gibt es die Option mit "Ich bin verheiratet". Da komme ich halt jetzt im Grübeln und weiß nicht genau, ob ich es ankreuzen muss. Weil theoretisch war ich ja noch verheiratet.


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Was bemängelt das Programm genau?
        Der genaue Wortlaut lautet so:
        Ihren Angaben zufolge war in Ihrer Wohnung eine weitere volljährige Person gemeldet, mit der aber keine Haushaltsgemeinschaft bestand.

        Das Finanzamt geht bei im Haushalt gemeldeten Personen grundsätzlich von einer Haushaltsgemeinschaft aus.

        Begründen Sie deshalb unbedingt, weshalb dies bei Ihnen nicht der Fall ist (z. B. im Fenster "Erläuterungen") oder markieren Sie das Feld "Es bestand eine Haushaltsgemeinschaft".

        Ich kann das auch gerne erläutern, nur finde ich das Fenster "Erläuterungen" nicht.



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          #5
          Da komme ich halt jetzt im Grübeln und weiß nicht genau, ob ich es ankreuzen muss. Weil theoretisch war ich ja noch verheiratet.
          Diese Voreinstellungen in der ELSTER - Konfiguration dienen in erster Linie dem Bescheinigungsabruf (VaSt). Du musst das nicht ankreuzen, auch nicht theoretisch.

          Erläuterungen kannst du bei Quicksteuer unter Sonstige Kosten und Angaben > Ergänzende Angaben zur Steuererklärung verfassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Kommentar


            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            bei ElsterFormular zu Frage 1 gibt es keine Probleme.
            Quick hab ich nicht
            Hast du die nachfolgende Zeile ausgefüllt? Name u.s.w.
            Allerdings ist dein Eintrag verheiratet falsch.
            Du hast doch getrennt gelebt.
            Bei Angaben zum Kind musst du Kindschaftsverhältnis zur anderen Person auswählen.

            Gruß FIGUL
            Ja, die persönlichen Angaben habe ich ausgefüllt und angegeben, dass ich seit dem 04.08.2017 dauernd getrennt bin. Bei Kindschaftsverhältnis habe ich den Vater mitangegeben.

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              #7
              Zitat von Topolina89 Beitrag anzeigen
              ....
              Ich muss die Steuererklärung von 2018 nachreichen und wollte es dieses Jahr mal selbst machen (mit der Software QuickSteuer Deluxe 2019...
              Hallo Topolina89,

              was sagt denn der Deluxe-Support dazu ? Wer gutes Geld bezahlt, sollte doch guten Support dabei haben.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

                Hallo Topolina89,

                was sagt denn der Deluxe-Support dazu ? Wer gutes Geld bezahlt, sollte doch guten Support dabei haben.

                Tschüß
                Daran habe ich noch nicht gedacht

                Kommentar


                  #9
                  Wer gutes Geld bezahlt, sollte doch guten Support dabei haben.
                  Der Support kostet zwar bei den Steuerprogrammen von Lexware ausnahmsweise nichts, aber ob er gut ist, weiß ich nicht.

                  Die Programme stammen ja in Wirklichkeit von der Akademischen Verlagsgesellschaft Mannheim und sind im Kern Klone der SteuerSparErklärung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe - Echt super von euch .

                    Drei Punkte habe ich noch offen:

                    01. Zuschüsse als Arbeitslohn zu versteuern
                    In meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich 12 € für Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten drin. Eine wirkliche Dienstreise war es aber nicht. Muss ich nun „Zurechnung“ anklicken oder nicht? Was hat das für Auswirkungen?

                    02. Kirchensteuer-Erstattung
                    Laut Steuerprüfer soll ich diesen Punkt überprüfen. Wo genau finde ich denn die Angaben, ob ich eine Erstattung erhalten habe?

                    03. Steuerbescheinigung der LBS
                    Ich habe ein Bausparvertrag und diesen habe ich auch in dem Programm angegeben. Laut der Steuerbescheinigung der LBS habe ich eine bestimmte Summe als „Höhe der Kapitalerträge“. Wo bzw. muss ich diese eintragen?

                    Ich hoffe sehr, Ihr könnt meine Fragen nachvollziehen und verstehen

                    Ganz lieben Dank schonmal

                    Kommentar


                      #11
                      Nimm es nicht persönlich, aber warum stellst du im Forum zu Elster Fragen zur Erklärung in kommerzieller Software, die überhaupt nichts mit Elster im allgemeinen und der Elsterkomponente deiner Software im speziellen zu tun haben?

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen
                        Nimm es nicht persönlich, aber warum stellst du im Forum zu Elster Fragen zur Erklärung in kommerzieller Software, die überhaupt nichts mit Elster im allgemeinen und der Elsterkomponente deiner Software im speziellen zu tun haben?
                        Ich bin davon ausgegangen, dass diese Fragen nicht nur bezogen auf der Software sind sondern allgemein in der Steuererklärung relevant sind.

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                          #13
                          Zitat von Topolina89 Beitrag anzeigen
                          Ich bin davon ausgegangen, dass diese Fragen nicht nur bezogen auf der Software sind sondern allgemein in der Steuererklärung relevant sind.
                          Nur ist Thema dieses Forums die elektronische Steuererklärung, und nicht die Steuererklärung allgemein. Und spätestens, wenn erklärt werden soll, was ein Feld Zurechnung oder die Hinweise irgendwelcher Steuer-Prüfer sollen, die diese Software sich ausgedacht hat, ist für mich Schluss.
                          ​​​​​

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                            #14
                            01: Du musst diesen einen Tag Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden erklären, dann ist das ein Nullsummenspiel.

                            02: Schau den Steuerbescheid von 2018 an, dann siehst du, ob dir im Jahr 2019 Kirchensteuer erstattet wurde. In Bayern gibt es einen extra Kirchensteuerbescheid.

                            03: Wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, musst du die Kapitalerträge gar nicht erklären.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              01: Du musst diesen einen Tag Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden erklären, dann ist das ein Nullsummenspiel.

                              02: Schau den Steuerbescheid von 2018 an, dann siehst du, ob dir im Jahr 2019 Kirchensteuer erstattet wurde. In Bayern gibt es einen extra Kirchensteuerbescheid.

                              03: Wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, musst du die Kapitalerträge gar nicht erklären.
                              ... und schon habe ich keine offene/fehlende Posten mehr . Ganz lieben Dank

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