Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erste Steuererklärung - Einige offene Fragen :-)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Charlie24
    antwortet
    Es muss richtig heißen:

    02:Schau den Steuerbescheid für 2017 an, dann siehst du, ob dir im Jahr 2018 Kirchensteuer erstattet wurde. In Bayern gibt es einen extra Kirchensteuerbescheid.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Topolina89
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    01: Du musst diesen einen Tag Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden erklären, dann ist das ein Nullsummenspiel.

    02: Schau den Steuerbescheid von 2018 an, dann siehst du, ob dir im Jahr 2019 Kirchensteuer erstattet wurde. In Bayern gibt es einen extra Kirchensteuerbescheid.

    03: Wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, musst du die Kapitalerträge gar nicht erklären.
    ... und schon habe ich keine offene/fehlende Posten mehr . Ganz lieben Dank

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    01: Du musst diesen einen Tag Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden erklären, dann ist das ein Nullsummenspiel.

    02: Schau den Steuerbescheid von 2018 an, dann siehst du, ob dir im Jahr 2019 Kirchensteuer erstattet wurde. In Bayern gibt es einen extra Kirchensteuerbescheid.

    03: Wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, musst du die Kapitalerträge gar nicht erklären.

    Einen Kommentar schreiben:


  • multi
    antwortet
    Zitat von Topolina89 Beitrag anzeigen
    Ich bin davon ausgegangen, dass diese Fragen nicht nur bezogen auf der Software sind sondern allgemein in der Steuererklärung relevant sind.
    Nur ist Thema dieses Forums die elektronische Steuererklärung, und nicht die Steuererklärung allgemein. Und spätestens, wenn erklärt werden soll, was ein Feld Zurechnung oder die Hinweise irgendwelcher Steuer-Prüfer sollen, die diese Software sich ausgedacht hat, ist für mich Schluss.
    ​​​​​

    Einen Kommentar schreiben:


  • Topolina89
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Nimm es nicht persönlich, aber warum stellst du im Forum zu Elster Fragen zur Erklärung in kommerzieller Software, die überhaupt nichts mit Elster im allgemeinen und der Elsterkomponente deiner Software im speziellen zu tun haben?
    Ich bin davon ausgegangen, dass diese Fragen nicht nur bezogen auf der Software sind sondern allgemein in der Steuererklärung relevant sind.

    Einen Kommentar schreiben:


  • multi
    antwortet
    Nimm es nicht persönlich, aber warum stellst du im Forum zu Elster Fragen zur Erklärung in kommerzieller Software, die überhaupt nichts mit Elster im allgemeinen und der Elsterkomponente deiner Software im speziellen zu tun haben?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Topolina89
    antwortet
    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe - Echt super von euch .

    Drei Punkte habe ich noch offen:

    01. Zuschüsse als Arbeitslohn zu versteuern
    In meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich 12 € für Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten drin. Eine wirkliche Dienstreise war es aber nicht. Muss ich nun „Zurechnung“ anklicken oder nicht? Was hat das für Auswirkungen?

    02. Kirchensteuer-Erstattung
    Laut Steuerprüfer soll ich diesen Punkt überprüfen. Wo genau finde ich denn die Angaben, ob ich eine Erstattung erhalten habe?

    03. Steuerbescheinigung der LBS
    Ich habe ein Bausparvertrag und diesen habe ich auch in dem Programm angegeben. Laut der Steuerbescheinigung der LBS habe ich eine bestimmte Summe als „Höhe der Kapitalerträge“. Wo bzw. muss ich diese eintragen?

    Ich hoffe sehr, Ihr könnt meine Fragen nachvollziehen und verstehen

    Ganz lieben Dank schonmal

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Wer gutes Geld bezahlt, sollte doch guten Support dabei haben.
    Der Support kostet zwar bei den Steuerprogrammen von Lexware ausnahmsweise nichts, aber ob er gut ist, weiß ich nicht.

    Die Programme stammen ja in Wirklichkeit von der Akademischen Verlagsgesellschaft Mannheim und sind im Kern Klone der SteuerSparErklärung.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Topolina89
    antwortet
    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

    Hallo Topolina89,

    was sagt denn der Deluxe-Support dazu ? Wer gutes Geld bezahlt, sollte doch guten Support dabei haben.

    Tschüß
    Daran habe ich noch nicht gedacht

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Topolina89 Beitrag anzeigen
    ....
    Ich muss die Steuererklärung von 2018 nachreichen und wollte es dieses Jahr mal selbst machen (mit der Software QuickSteuer Deluxe 2019...
    Hallo Topolina89,

    was sagt denn der Deluxe-Support dazu ? Wer gutes Geld bezahlt, sollte doch guten Support dabei haben.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • Topolina89
    antwortet
    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    bei ElsterFormular zu Frage 1 gibt es keine Probleme.
    Quick hab ich nicht
    Hast du die nachfolgende Zeile ausgefüllt? Name u.s.w.
    Allerdings ist dein Eintrag verheiratet falsch.
    Du hast doch getrennt gelebt.
    Bei Angaben zum Kind musst du Kindschaftsverhältnis zur anderen Person auswählen.

    Gruß FIGUL
    Ja, die persönlichen Angaben habe ich ausgefüllt und angegeben, dass ich seit dem 04.08.2017 dauernd getrennt bin. Bei Kindschaftsverhältnis habe ich den Vater mitangegeben.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Da komme ich halt jetzt im Grübeln und weiß nicht genau, ob ich es ankreuzen muss. Weil theoretisch war ich ja noch verheiratet.
    Diese Voreinstellungen in der ELSTER - Konfiguration dienen in erster Linie dem Bescheinigungsabruf (VaSt). Du musst das nicht ankreuzen, auch nicht theoretisch.

    Erläuterungen kannst du bei Quicksteuer unter Sonstige Kosten und Angaben > Ergänzende Angaben zur Steuererklärung verfassen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Topolina89
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach darfst du das nicht mehr ankreuzen, wenn die Trennung bereits 2017 erfolgt ist, wie du selbst angibst.

    Beim Familienstand ist dauernd getrennt auszuwählen und rechts das Datum einzutragen.
    Genau also das habe ich auch, nur anfangs bei "Vorbereitung Ihrer Steuererklärung 2018" gibt es die Option mit "Ich bin verheiratet". Da komme ich halt jetzt im Grübeln und weiß nicht genau, ob ich es ankreuzen muss. Weil theoretisch war ich ja noch verheiratet.


    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Was bemängelt das Programm genau?
    Der genaue Wortlaut lautet so:
    Ihren Angaben zufolge war in Ihrer Wohnung eine weitere volljährige Person gemeldet, mit der aber keine Haushaltsgemeinschaft bestand.

    Das Finanzamt geht bei im Haushalt gemeldeten Personen grundsätzlich von einer Haushaltsgemeinschaft aus.

    Begründen Sie deshalb unbedingt, weshalb dies bei Ihnen nicht der Fall ist (z. B. im Fenster "Erläuterungen") oder markieren Sie das Feld "Es bestand eine Haushaltsgemeinschaft".

    Ich kann das auch gerne erläutern, nur finde ich das Fenster "Erläuterungen" nicht.



    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    bei ElsterFormular zu Frage 1 gibt es keine Probleme.
    Quick hab ich nicht
    Hast du die nachfolgende Zeile ausgefüllt? Name u.s.w.
    Allerdings ist dein Eintrag verheiratet falsch.
    Du hast doch getrennt gelebt.
    Bei Angaben zum Kind musst du Kindschaftsverhältnis zur anderen Person auswählen.

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Da muss ich das Kreuzchen bei „Ich bin verheiratet“ setzen richtig?
    Meiner Meinung nach darfst du das nicht mehr ankreuzen, wenn die Trennung bereits 2017 erfolgt ist, wie du selbst angibst.

    Beim Familienstand ist dauernd getrennt auszuwählen und rechts das Datum einzutragen.

    Eine Haushaltsgemeinschaft bestand allerdings nicht. Da „meckert“ dann schon das Programm.
    Was bemängelt das Programm genau?

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X