Es muss richtig heißen:
02:Schau den Steuerbescheid für 2017 an, dann siehst du, ob dir im Jahr 2018 Kirchensteuer erstattet wurde. In Bayern gibt es einen extra Kirchensteuerbescheid.
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Keine Ankündigung bisher.
Erste Steuererklärung - Einige offene Fragen :-)
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen01: Du musst diesen einen Tag Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden erklären, dann ist das ein Nullsummenspiel.
02: Schau den Steuerbescheid von 2018 an, dann siehst du, ob dir im Jahr 2019 Kirchensteuer erstattet wurde. In Bayern gibt es einen extra Kirchensteuerbescheid.
03: Wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, musst du die Kapitalerträge gar nicht erklären.. Ganz lieben Dank
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01: Du musst diesen einen Tag Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden erklären, dann ist das ein Nullsummenspiel.
02: Schau den Steuerbescheid von 2018 an, dann siehst du, ob dir im Jahr 2019 Kirchensteuer erstattet wurde. In Bayern gibt es einen extra Kirchensteuerbescheid.
03: Wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, musst du die Kapitalerträge gar nicht erklären.
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Zitat von Topolina89 Beitrag anzeigenIch bin davon ausgegangen, dass diese Fragen nicht nur bezogen auf der Software sind sondern allgemein in der Steuererklärung relevant sind.
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Zitat von multi Beitrag anzeigenNimm es nicht persönlich, aber warum stellst du im Forum zu Elster Fragen zur Erklärung in kommerzieller Software, die überhaupt nichts mit Elster im allgemeinen und der Elsterkomponente deiner Software im speziellen zu tun haben?
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Nimm es nicht persönlich, aber warum stellst du im Forum zu Elster Fragen zur Erklärung in kommerzieller Software, die überhaupt nichts mit Elster im allgemeinen und der Elsterkomponente deiner Software im speziellen zu tun haben?
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Vielen Dank schonmal für eure Hilfe - Echt super von euch.
Drei Punkte habe ich noch offen:
01. Zuschüsse als Arbeitslohn zu versteuern
In meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich 12 € für Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten drin. Eine wirkliche Dienstreise war es aber nicht. Muss ich nun „Zurechnung“ anklicken oder nicht? Was hat das für Auswirkungen?
02. Kirchensteuer-Erstattung
Laut Steuerprüfer soll ich diesen Punkt überprüfen. Wo genau finde ich denn die Angaben, ob ich eine Erstattung erhalten habe?
03. Steuerbescheinigung der LBS
Ich habe ein Bausparvertrag und diesen habe ich auch in dem Programm angegeben. Laut der Steuerbescheinigung der LBS habe ich eine bestimmte Summe als „Höhe der Kapitalerträge“. Wo bzw. muss ich diese eintragen?
Ich hoffe sehr, Ihr könnt meine Fragen nachvollziehen und verstehen
Ganz lieben Dank schonmal
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Wer gutes Geld bezahlt, sollte doch guten Support dabei haben.
Die Programme stammen ja in Wirklichkeit von der Akademischen Verlagsgesellschaft Mannheim und sind im Kern Klone der SteuerSparErklärung.
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
Hallo Topolina89,
was sagt denn der Deluxe-Support dazu ? Wer gutes Geld bezahlt, sollte doch guten Support dabei haben.
Tschüß
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Zitat von Topolina89 Beitrag anzeigen....
Ich muss die Steuererklärung von 2018 nachreichen und wollte es dieses Jahr mal selbst machen (mit der Software QuickSteuer Deluxe 2019...
was sagt denn der Deluxe-Support dazu ? Wer gutes Geld bezahlt, sollte doch guten Support dabei haben.
Tschüß
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
bei ElsterFormular zu Frage 1 gibt es keine Probleme.
Quick hab ich nicht
Hast du die nachfolgende Zeile ausgefüllt? Name u.s.w.
Allerdings ist dein Eintrag verheiratet falsch.
Du hast doch getrennt gelebt.
Bei Angaben zum Kind musst du Kindschaftsverhältnis zur anderen Person auswählen.
Gruß FIGUL
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Da komme ich halt jetzt im Grübeln und weiß nicht genau, ob ich es ankreuzen muss. Weil theoretisch war ich ja noch verheiratet.
Erläuterungen kannst du bei Quicksteuer unter Sonstige Kosten und Angaben > Ergänzende Angaben zur Steuererklärung verfassen.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenMeiner Meinung nach darfst du das nicht mehr ankreuzen, wenn die Trennung bereits 2017 erfolgt ist, wie du selbst angibst.
Beim Familienstand ist dauernd getrennt auszuwählen und rechts das Datum einzutragen.
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas bemängelt das Programm genau?
Ihren Angaben zufolge war in Ihrer Wohnung eine weitere volljährige Person gemeldet, mit der aber keine Haushaltsgemeinschaft bestand.
Das Finanzamt geht bei im Haushalt gemeldeten Personen grundsätzlich von einer Haushaltsgemeinschaft aus.
Begründen Sie deshalb unbedingt, weshalb dies bei Ihnen nicht der Fall ist (z. B. im Fenster "Erläuterungen") oder markieren Sie das Feld "Es bestand eine Haushaltsgemeinschaft".
Ich kann das auch gerne erläutern, nur finde ich das Fenster "Erläuterungen" nicht.
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Hallo,
bei ElsterFormular zu Frage 1 gibt es keine Probleme.
Quick hab ich nicht
Hast du die nachfolgende Zeile ausgefüllt? Name u.s.w.
Allerdings ist dein Eintrag verheiratet falsch.
Du hast doch getrennt gelebt.
Bei Angaben zum Kind musst du Kindschaftsverhältnis zur anderen Person auswählen.
Gruß FIGUL
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Da muss ich das Kreuzchen bei „Ich bin verheiratet“ setzen richtig?
Beim Familienstand ist dauernd getrennt auszuwählen und rechts das Datum einzutragen.
Eine Haushaltsgemeinschaft bestand allerdings nicht. Da „meckert“ dann schon das Programm.
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