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ESt Erklärung 2020 mit kommerzieller Software ohne Zertifikat möglich?

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    ESt Erklärung 2020 mit kommerzieller Software ohne Zertifikat möglich?

    Wird es nach dem Wegfall von Elster Formular noch möglich sein, die ESt Erklärung 2020 mit kommerzieller Software ohne Zertifikat zu übermitteln und anschließend die komprimierte Erklärung ausgedruckt an das Finanzamt zu versenden?

    #2
    Ja, das ist weiter möglich und wird bei allen installierbaren Programmen, die ich kenne, weiterhin als Alternative angeboten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Dann werde ich mich jetzt mal auf die Suche nach einem passenden Programm machen.

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        #4
        Ob das aber ewig so bleiben wird, wage ich zu bezweifeln. Du darfst sicher davon ausgehen, dass über kurz oder lang eine Übermittlung nur noch authentifiziert zugelassen werden wird, d.h. Du solltest Dich seelich, geistig und moralisch auf den Tag X oder vermutlich eher das Veranlagungsjahr Y vorbereiten ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Du darfst sicher davon ausgehen, dass über kurz oder lang eine Übermittlung nur noch authentifiziert zugelassen werden wird, d.h. Du solltest Dich seelich, geistig und moralisch auf den Tag X oder vermutlich eher das Veranlagungsjahr Y vorbereiten ...
          Dass die Finanzverwaltung das anstrebt, ist bekannt, dem muss aber auch der Gesetzgeber zustimmen. Ich persönlich habe auch mit ElsterFormular

          authentifiziert übermittelt, weil die komprimierte Erklärung objektiv keinen Vorteil hat. Den Vorteil eines Steuerprogramms sehe ich in erster Linie darin,

          dass ich überwiegend offline arbeiten kann und nicht zwangsweise ausgeloggt werde, wenn ich mal 30 Minuten Pause mache.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Mit dem Gesetzgeber hat das nichts zu tun. Der Gesetzgeber regelt "nur", wer zur elektronischen Erklärungsabgabe verpflichtet ist und wer nicht (z.B. § 25 Abs. 3 EStG iVm § 150 Abs. 1 und 6 AO und §§ 87a ff. AO).Welche konkreten Schnittstellen dann von der Finanzverwaltung angeboten werden und bis wann, ist dann untergesetzlich und wird über den amtlich vorgeschriebenen Datensatz geregelt und ist damit natürlich jederzeit änderbar. Siehe z.B. hier in der Fußnpote: https://download.elster.de/download/...tzl_Verpfl.pdf
            Schönen Gruß

            Picard777

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              #7
              Mit dem Gesetzgeber hat das nichts zu tun.
              Das sehe ich jetzt etwas anders. Bei der jetzigen Rechtslage kann die Einkommensteuererklärung in Fällen, in denen keine Gewinneinkünfte erzielt werden,

              auch auf Papier eingereicht werden. Das ist mit den kommerziellen Steuerprogrammen ebenfalls möglich und für den Steuerpflichtigen auch nicht aufwändiger

              als die Einreichung einer komprimierten Erklärung, die ebenfalls ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Bestimmte Vorteile eines Steuerprogramms,

              wie z. B. die Vorausberechnung gehen ja nicht verloren, wenn ich auf die elektronische Übermittlung ganz verzichte und auf Papier einreiche, was nur mit

              ElsterFormular nicht möglich war.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Das Eine schließt das Andere ja nicht aus: Der Gesetzgeber entscheidet, wer zur elektronischen Abgabe verpflichtet ist. Die Finanzverwaltung entscheidet, wie die zu verwendenten Papierformulare auszusehen haben und in welcher Form sie elektronische Steuererklärungen anbietet, egal jetzt ob es sich um einen elektronischen Pflichtfall oder elektronischen Lustfall handelt. Die Finanzverwaltung kann also durchaus sagen, dass elektronische Erklärungen -egal ob Pflicht oder Lust- nur noch authentifiziert gehen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Die Finanzverwaltung kann also durchaus sagen, dass elektronische Erklärungen -egal ob Pflicht oder Lust- nur noch authentifiziert gehen.
                  Das könnte aber auch zum Eigentor werden, weil das dazu führen kann, dass Steuerpflichtige, die auf Papier ausweichen dürfen, das vermehrt tun werden.

                  Etliche Diskussionen, die hier im Zusammenhang mit der Abschaffung von ElsterFormular geführt wurden, haben gezeigt, dass mancher Steuerpflichtige

                  ab 2020 wieder zur Papiererklärung zurückkehren wird, andere werden zu kommerziellen Programmen wechseln, die ebenfalls die Abgabe auf Papier erlauben.

                  Man wird erst in ein bis zwei Jahren sehen, ob die Abschaffung von ElsterFormular ab 2020 ein sinnvoller Schachzug war.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    .....
                    Man wird erst in ein bis zwei Jahren sehen, ob die Abschaffung von ElsterFormular ab 2020 ein sinnvoller Schachzug war....
                    Hauptgrund dürfte der Spargedanke sein, man kann oder wollte es sich nicht länger leisten zwei kostenlose Varianten anzubieten.

                    Tschüß

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                      #11
                      Sicher kann das zum Eigentor werden. Deswegen werden die Verantwortlichen genau die Zahlen der komprimierten und authentifizierten Steuererklärungen auswerten und beobachten und sicher erst dann die komprimierten Steuererklärungen abschaffen, wenn der potenzielle "Schaden" verkraftbar erscheint.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Hauptgrund dürfte der Spargedanke sein, man kann oder wollte es sich nicht länger leisten zwei kostenlose Varianten anzubieten.
                        Das ist mir schon klar, nur sehe ich die großen Einsparungen nicht. ERiC muss weiter gepflegt werden, auch das Steuerberechnungsmodul wird

                        nach wie vor gebraucht. Die Einsparungen beschränken sich im Wesentlichen auf die jährlichen Formularanpassungen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo miteinander,
                          ich habe für die Steuererklärungen bisher elsterformular mit Zertifikat benutzt.
                          Ich liebe einfach die Eingabemaske, also den Formularüberblick. Elster online empfinde ich als wenig durchschaubar während des Ausfüllens.

                          Welche guten kommerziellen Steuerprogramme gibt es denn, die die Eingabemaske auch in Formularform anbieten?

                          Für die Voranmeldungen muß ich mich mit Elster online rumschlagen, würde aber gerne wieder den Komfort von ElsterFormular genießen einschließlich der offline-Bearbeitung.

                          Danke für jeden Tipp!
                          Josepha

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                            #14
                            Welche guten kommerziellen Steuerprogramme gibt es denn, die die Eingabemaske auch in Formularform anbieten?
                            Ich kenne keins! Es bieten zwar alle eine Formularansicht, aber direkte Eingaben sind dort in aller Regel nicht möglich.

                            Du kannst nur kontrollieren, ab deine Eingaben an die richtige Stelle in den amtlichen Formularen ausgegeben werden.

                            Was als Formular regelmäßig direkt ausgefüllt werden kann, ist eine Nachbildung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung,

                            wie das auch bei ElsterFormular möglich war. Offline arbeiten ist bei den installierbaren Steuerprogrammen natürlich möglich.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo Josepha,

                              ein Export deiner zueltzt gesendeten Steuererklärung 2019 aus Elsterformular nach ist ja möglich, das benutzt du dann gleich als Datenübernahme nach 2020 und da wird das Ausfüllen erleichtert, weil du ja überall deine Eintragungen siehst an der passenden Stelle und dann entsprechend änderst.
                              Vielleicht kannst du dich dann eher damit anfreunden.

                              Tschüß

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