Hallo,
Ich benutze das WISO steuer:Sparbuch 2019 für die Einkommensteuererklärung 2018. Vielleicht kennst sich hier jemand aus mit Kindern im Ausland.
1.Kindergeld bei Kind im Nicht-EU-Ausland:
Wenn ein Kind von mir in einem Drittland (Marokko) seinen Wohnsitz hat, habe ich meines Wissens nach keinem Anspruch auf deutsches Kindergeld, jedoch einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Für die Günstigerprüfung vergleicht WISO steuer:Sparbuch meinen Anspruch auf Kinderfreibetrag mit dem deutschen Kindergeld obwohl ich doch hierauf keinen Anspruch habe. Müsste er für die Günstigerprüfung das Kindergeld nicht mit 0 Euro ansetzen und damit automatisch der Kinderfreibetrag berücksichtigt werden?
2. Abzug beim Kinderfreibetrag gemäß Ländergruppenaufteilung:
Wenn das Kind am 15.3. seinen Wohnsitz von Deutschland nach Marokko verlegt, zieht WISO ab dem Monat März -75 Prozent pro Monat vom Kinderfreibetrag ab. Gebe ich denselben Fall in MeinElster ein, wird ab April -75 Prozent abgezogen. Der Abzug schein wohl grundsätzlich berechtigt entsprechend der Ländergruppenteilung.
https://www.haufe.de/steuern/steuer-...HI9873588.html
Nur wer hat hier Recht in Bezug auf den ersten Monat, beginnt der Abzug im März oder im April?
Ich benutze das WISO steuer:Sparbuch 2019 für die Einkommensteuererklärung 2018. Vielleicht kennst sich hier jemand aus mit Kindern im Ausland.
1.Kindergeld bei Kind im Nicht-EU-Ausland:
Wenn ein Kind von mir in einem Drittland (Marokko) seinen Wohnsitz hat, habe ich meines Wissens nach keinem Anspruch auf deutsches Kindergeld, jedoch einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Für die Günstigerprüfung vergleicht WISO steuer:Sparbuch meinen Anspruch auf Kinderfreibetrag mit dem deutschen Kindergeld obwohl ich doch hierauf keinen Anspruch habe. Müsste er für die Günstigerprüfung das Kindergeld nicht mit 0 Euro ansetzen und damit automatisch der Kinderfreibetrag berücksichtigt werden?
2. Abzug beim Kinderfreibetrag gemäß Ländergruppenaufteilung:
Wenn das Kind am 15.3. seinen Wohnsitz von Deutschland nach Marokko verlegt, zieht WISO ab dem Monat März -75 Prozent pro Monat vom Kinderfreibetrag ab. Gebe ich denselben Fall in MeinElster ein, wird ab April -75 Prozent abgezogen. Der Abzug schein wohl grundsätzlich berechtigt entsprechend der Ländergruppenteilung.
https://www.haufe.de/steuern/steuer-...HI9873588.html
Nur wer hat hier Recht in Bezug auf den ersten Monat, beginnt der Abzug im März oder im April?
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