Das sind alles Felder, die man in normalen eBilanzen gar nicht braucht bzw. verwendet - und "steuerlicher Ausgleichsposten" im Zusammenhang mit Privatkonten von Einzelunternehmern schon gar nicht; dessen Erläuterung lautet:
Werden Anpassungen zur Angleichung des handelsbilanziellen Kapitals an das steuerliche Kapital vorgenommen führt dies zu Zu- und Abgängen bezüglich der verschiedenen betroffenen Eigenkapitalpositionen. Diese sind zur Position "Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Umschichtungen" zu hinterlegen. Alle Umschichtungen sind im selben Jahr wieder aufzulösen. Ein Zugang bei dem einen muss auch einen Abgang bei dem anderen Kapitalanteil im selben Jahr nach sich ziehen.
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