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Kosten für Telefon/Internet bei Homeoffice doppelt?

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    #16
    Hallo,

    dann musst du aufpassen mit dem prozentualen Anteil.
    Nicht das du noch über 100% kommst.
    Sorgen machen sicjh manche Leute
    Gruß FIGUL

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      #17
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Nach dem Ehemann wurde nicht gefragt. Der hat immerhin die Kosten getragen. Ob das Telefon tatsächlich beruflich verwendet wurde weiß ich nicht und hab ich auch nicht beurteilt. Und auch meine Lust solche Sachverhalte zu ermitteln halten sich da in Grenzen.
      Die Beantwortung meiner Frage steht zwar nicht weiter im Raum, aber für alle, die diesen Post nachträglich finden und lesen und doch gerne auf die von L. E. Fant gestellten Fragen eine Antwort von mir hätten:
      Der Ehemann hat die Beträge seiner Telefonrechnungen in der Erklärung nun allein geltend gemacht. Davon wird dann ja sowieso nur ein gewisser Prozentsatz (ich glaube zehn Prozent) berücksichtigt. Und der Telefon- und Internetanschluss wurde durchaus von beiden Eheleuten in zwei verschiedenen Berufen tatsächlich jeweils beruflich verwendet, und zwar in Form von zwei parallel und gleichzeitig bestehenden Internetverbindungen zu den jeweiligen Firmenservern. Da lief jede Menge Traffic über das Kupfer. Und so wird es auch in Zukunft erst einmal bleiben.

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        #18
        Hätten wir den Anschluss jedoch auf beide Personen angemeldet, was dann? Und was wäre, wenn das Konto ein Gemeinschaftskonto auf beide Ehepartner gewesen wäre? Ich will es mir gar nicht ausmalen. . .
        Mein Festnetzanschluss kostet monatlich immer den gleichen Pauschalbetrag. Wenn ich da anteilige Kosten für eine berufliche Mitbenutzung geltend machen wollte,

        müsste ich drei Monate alle Gespräche erfassen, um den beruflichen Anteil sachgerecht schätzen zu können. Wenn man sich das antun will, steht nichts dagegen.

        Und für den Internet-Traffic zahle ich nicht extra, das ist eine Flat !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Hallo,

          Zitat Alf2000:

          Der Ehemann hat die Beträge seiner Telefonrechnungen in der Erklärung nun allein geltend gemacht.

          Da hast du zuviel angegeben.
          Schließlich wurde der Anschluss auch privat genutzt
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Mein Festnetzanschluss kostet monatlich immer den gleichen Pauschalbetrag. Wenn ich da anteilige Kosten für eine berufliche Mitbenutzung geltend machen wollte,

            müsste ich drei Monate alle Gespräche erfassen, um den beruflichen Anteil sachgerecht schätzen zu können. Wenn man sich das antun will, steht nichts dagegen.

            Und für den Internet-Traffic zahle ich nicht extra, das ist eine Flat !

            Also, in meinem Steuerprogramm werde ich gefragt, ob ich den prozentual beruflichen Anteil anhand der tatsächlichen Nutzung angeben will oder ob ich eine Pauschale geltend machen möchte:


            Arbeitnehmer, die ein privates Telefon oder einen privaten Internetzugang auch beruflich nutzen, können für die Kosten einen pauschalen Ansatz wählen. Ist der berufliche Nutzungsanteil nicht genau ermittelbar, können 20 Prozent der jeweiligen Monatsabrechnung, maximal 20 Euro pro Monat, pauschal als Aufwand angesetzt werden. Einen Anspruch auf Anerkennung dieser Pauschale haben Sie jedoch nicht. Generell gilt hier: Je besser Sie Ihre berufliche Telefonnutzung belegen können, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Finanzamt Ihre Ausgaben anerkennt.

            Zur Ermittlung der pauschal ansetzbaren Beträge müssen Sie die monatlichen Nutzungsentgelte für den gesamten Nutzungszeitraum erfassen.

            Das Programm vergleicht jetzt den Ansatz nach zwei unterschiedlichen Berechnungsmethoden und berücksichtigt den günstigsten Ansatz.

            Pauschal für den gesamten Nutzungszeitraum
            Je Monat werden 20 Prozent der Kosten ermittelt, maximal 20 € je Monat.
            Pauschal für drei Monate
            Die Kosten von drei aufeinander folgenden Monaten werden ermittelt und 20 Prozent davon berechnet. Der Betrag wird auf den gesamten Nutzungszeitraum hochgerechnet (in der Regel auf das Kalenderjahr). Maximal sind jedoch nur 240 € als Ansatz möglich.
            Der günstigste Ansatz wird berücksichtigt, falls Sie sich nicht für einen anderen Ansatz entscheiden.

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              #21
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Zitat Alf2000:

              Der Ehemann hat die Beträge seiner Telefonrechnungen in der Erklärung nun allein geltend gemacht.

              Da hast du zuviel angegeben.
              Schließlich wurde der Anschluss auch privat genutzt
              Mein Steuerprogramm hat mich nach den Rechnungsbeträgen gefragt und ich habe sie eingegeben. Die Pauschale wird dann automatisch ausgerechnet.

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                #22
                Und in der Hilfe zu deinem Steuerprogramm steht auch:

                Einen Anspruch auf Anerkennung dieser Pauschale haben Sie jedoch nicht. Generell gilt hier: Je besser Sie Ihre berufliche Telefonnutzung

                belegen
                können, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Finanzamt Ihre Ausgaben anerkennt.
                Wenn du ein kommerzielles Steuerprogramm einsetzt, warum schreibst du dann im Unterforum für Mein ELSTER ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Und in der Hilfe zu deinem Steuerprogramm steht auch:



                  Wenn du ein kommerzielles Steuerprogramm einsetzt, warum schreibst du dann im Unterforum für Mein ELSTER ?
                  Ich wusste nicht, dass ich das dann nicht darf.

                  Kommentar


                    #24
                    Ich wusste nicht, dass ich das dann nicht darf.
                    Was heißt: nicht dürfen ? Es gibt ein eigenes Unterforum für kommerzielle Produkte.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Und in der Hilfe zu deinem Steuerprogramm steht auch:
                      Einen Anspruch auf Anerkennung dieser Pauschale haben Sie jedoch nicht. Generell gilt hier: Je besser Sie Ihre berufliche Telefonnutzung
                      belegen
                      können, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Finanzamt Ihre Ausgaben anerkennt.
                      Das habe ich auch gelesen. Beruflich wurde nicht ausgehend telefoniert. Den Traffic jedoch kann ich nicht zwischen privat und beruflich unterscheiden. Daher mit Pauschale.

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                        #26
                        Hallo,

                        Das ist richtig, aber bei Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmer ist die zusätzliche anteilige Geltendmachung von Telefon- und Internetkosten keineswegs ausgeschlossen.
                        Natürlich nicht.

                        Meiner Meinung nach deckt die Homeoffice-Pauschale nur die üblichen Raumkosten wie z. B. Strom und Heizung ab.
                        Ich sehe keinen großen Unterschied zwischen Strom und Telefon. Wenn überhaupt, dann könnte man sagen, dass die Telefonkosten durch das kurzfristige Homeoffice überhaupt nicht steigen (wer kauft sich dafür schon neue Geräte oder ändert den Tarif?).

                        Siehe hier das Kapitel Arbeitszimmer vs. Arbeitsmittel: https://www.arbeitszimmer.de/
                        In dem Artikel geht es aber doch gar nicht um die HO-Pauschale.

                        Meinem Verständnis nach ist, wie immer bei Pauschalen, der Hauptgrund, dass nicht jede Kleinigkeit einzeln behandelt werden muss. Und das betrifft dann auch Telefonkosten.

                        Nach dem Ehemann wurde nicht gefragt. Der hat immerhin die Kosten getragen.
                        Es war auch nur ein etwas sarkastischer Kommentar.
                        Innerhalb eines Haushalts geht es doch nicht darum, wer die Rechnung wirklich bezahlt hat.

                        Stefan
                        Zuletzt geändert von reckoner; 08.04.2021, 19:42.
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #27
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Was heißt: nicht dürfen ? Es gibt ein eigenes Unterforum für kommerzielle Produkte.
                          Huch! Vielleicht kann der Admin das freundlicherweise verschieben?

                          Kommentar


                            #28
                            Hallo,

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                            Gruß FIGUL

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                              #29
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                              Ich habe parallel zu dir gleich den gesamten Beitrag entfernt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Wir hatten heute eine Fortbildung auch zum Thema HO-Pauschale.
                                Danach soll die HO Pauschale nur die gestiegenen Raumkosten (Heizung, Strom, Wasser) abdecken. Die zwangsläufig angefallenen Mehraufwendungen für Telefon/Internet sind daneben abzugsfähig im Zweifel mit der "Pauschale" 20% max 20 €.
                                Mit freundlichen Grüßen

                                Beamtenschweiß
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