Hej Hej,
habe die EkSt Erklärung für 2020 im Mai per WISO Start erstellt. Das Steuerprogramm empfahl uns eine Einzelveranlagung mit hälftiger Verteilung, da dies in diesem Falle offenbar die günstigere Variante darstellt (waren 100€ mehr als wie eine gemeinsame Veranlagung)
Wir haben folglich unsere beiden Steuererklärungen getrennt, aber zeitgleich Online eingereicht. Und das entsprechende Kreuzchen für die gewünschte Veranlagung war auch gesetzt (es gab 3 Varianten)
Der Bescheid meines Mannes kam dann auch gestern und gab anstelle einer Rückzahlung eine Nachzahlung aus. Ich habe diesen dann genauer geprüft und festgestellt, dass die (hälftig angerechneten) Sonderausgaben usw von mir (Frau) in diesem nicht berücksichtigt wurden.
Der Steuerbescheid von mir (Frau) ist noch nicht fertig seitens des FA, also nicht abrufbar.
Wollte das ganze dann telefonisch klären und die nette FA Sachbearbeiterin scheint nur das mit Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung zu kennen. Obwohl ich mehrmals sagte: Nein, es muss eine Einzelne mit hälftiger Aufteilung geben. Sollte ich jetzt einen Einspruch machen, weil der Bescheid meines Mann geändert werden muss: entweder Berücksichtigung der hälftigen Ausgaben von mir oder es wird eine Zusammenveranlagung vorgenommen .
oder soll ich warten bis mein Bescheid fertig ist.
Danke schonmal für kurze Erläuterung.
habe die EkSt Erklärung für 2020 im Mai per WISO Start erstellt. Das Steuerprogramm empfahl uns eine Einzelveranlagung mit hälftiger Verteilung, da dies in diesem Falle offenbar die günstigere Variante darstellt (waren 100€ mehr als wie eine gemeinsame Veranlagung)
Wir haben folglich unsere beiden Steuererklärungen getrennt, aber zeitgleich Online eingereicht. Und das entsprechende Kreuzchen für die gewünschte Veranlagung war auch gesetzt (es gab 3 Varianten)
Der Bescheid meines Mannes kam dann auch gestern und gab anstelle einer Rückzahlung eine Nachzahlung aus. Ich habe diesen dann genauer geprüft und festgestellt, dass die (hälftig angerechneten) Sonderausgaben usw von mir (Frau) in diesem nicht berücksichtigt wurden.
Der Steuerbescheid von mir (Frau) ist noch nicht fertig seitens des FA, also nicht abrufbar.
Wollte das ganze dann telefonisch klären und die nette FA Sachbearbeiterin scheint nur das mit Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung zu kennen. Obwohl ich mehrmals sagte: Nein, es muss eine Einzelne mit hälftiger Aufteilung geben. Sollte ich jetzt einen Einspruch machen, weil der Bescheid meines Mann geändert werden muss: entweder Berücksichtigung der hälftigen Ausgaben von mir oder es wird eine Zusammenveranlagung vorgenommen .
oder soll ich warten bis mein Bescheid fertig ist.
Danke schonmal für kurze Erläuterung.
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