Hallo an alle,
ich bin Mitte 2020 nach Deutschland umgezogen und möchte die Steuererklärung abgeben. Die ausländische Einkünfte (Bruttoarbeitslohn) werde ich in Zeile 6 (Zelle 122) in WA-EST angeben und die gelten auch für den Progressionsvorbehalt.
Aber in welcher Zelle muss man die Kapitalerträge abgeben, die ich in EU-Ausland, im 01.2020 (vor Umzug) bekommen habe (und da versteuerert wurden)? Muss man die tatsächlich angeben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sam
ich bin Mitte 2020 nach Deutschland umgezogen und möchte die Steuererklärung abgeben. Die ausländische Einkünfte (Bruttoarbeitslohn) werde ich in Zeile 6 (Zelle 122) in WA-EST angeben und die gelten auch für den Progressionsvorbehalt.
Aber in welcher Zelle muss man die Kapitalerträge abgeben, die ich in EU-Ausland, im 01.2020 (vor Umzug) bekommen habe (und da versteuerert wurden)? Muss man die tatsächlich angeben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sam
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