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Zertifikatsdatei und Abrufcode

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    Zertifikatsdatei und Abrufcode

    Hey Leute, ich habe seit Jahren die Steuererklärung für meine Frau und mich gemacht über meine Zertifikatsdatei und Abrufcode. Jetzt musste ich heute in WISO bei Abgabe unserer Erklärungen (Einzelveranlagung) auch eine Zertifikatsdatei für meine Frau angeben, wenn ich keine Steuerbescheid mehr in Papierform haben möchte. Ok, schnell gemacht mit dem neuen Personalausweis und meiner Frau einen eigenen Zugang für Elster-Online gemacht inkl. Zertifikatsdatei.

    Meine Frage, jetzt zum Abrufcode, aktuell habe ich einen, mit dem wir beide Bescheinigung etc. in WISO runterladen können, kann das so bleiben oder muss ich für meine Frau jetzt einen eigenen Abrufcode beantragen, damit wir in Zukunft weiter die Bescheinigungen etc. runterladen können?

    Wenn das so sein sollte, muss ich mir dann für mich einen neuen beantragen oder kann ich den alten für mich behalten?

    Freue mich auf Eure Hinweise.

    Danke.
    Christian

    #2
    Wenn der Abruf deiner Frau weiter über dein Konto bei Mein ELSTER erfolgt, verwendest du weiter den Abrufcode deines Kontos.

    Wenn der Abruf direkt aus dem Konto deiner Frau unter Nutzung des nPA erfolgt, braucht man dafür nach meiner Kenntnis überhaupt keinen Abrufcode.

    Wenn du im Konto deiner Frau als zusätzliche Login-Option eine Zertifikatsdatei aktiviert hast, braucht man auch für dieses Konto einen Abrufcode.

    Dass WISO für die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids bei Einzelveranlagung verlangt, dass jeder Ehegatte ein Konto

    bei Mein ELSTER hat, ist klar. Aber macht ihr denn eine Einzelveranlagung ? Und wollt ihr denn überhaupt die elektronische Bekanntgabe ??
    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.02.2022, 21:45.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn der Abruf deiner Frau weiter über dein Konto bei Mein ELSTER erfolgt, verwendest du weiter den Abrufcode deines Kontos.

      Wenn der Abruf direkt aus dem Konto deiner Frau unter Nutzung des nPA erfolgt, braucht man dafür nach meiner Kenntnis überhaupt keinen Abrufcode.

      Wenn du im Konto deiner Frau als zusätzliche Login-Option eine Zertifikatsdatei aktiviert hast, braucht man auch für dieses Konto einen Abrufcode.

      Dass WISO für die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids bei Einzelveranlagung verlangt, dass jeder Ehegatte ein Konto

      bei Mein ELSTER hat, ist klar. Aber macht ihr denn eine Einzelveranlagung ? Und wollt ihr denn überhaupt die elektronische Bekanntgabe ??
      Ich mache immer die Veranlagung, die mir WISO vorschlägt, meistens ist das immer die Einzelveranlagung. Ich habe jetzt bei mir im Konto unter Bescheinigungen verwalten gefunden, dass meine Frau dort mit Ihrer Identifikationsnummer zu meinem Abrufcode hinzugefügt wurde. Und auch bei Ihr im Elster Konto steht da was, dass Ihre Ident-Nr. mit einem Abrufcode verbunden ist. Also denke ich, das passt alles soweit.

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        #4
        Ich mache immer die Veranlagung, die mir WISO vorschlägt, meistens ist das immer die Einzelveranlagung.
        Was durchaus erstaunlich ist. Denn bei über 90% der Ehegatten ist die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger.

        Offen gelassen hast du allerdings die Frage, ob ihr wirklich die Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids in elektronischer Form wollt,

        ich persönlich sehe da nämlich keinen echten Vorteil. Die Bescheiddaten bekommt man auch so elektronisch übermittelt und wenn ich den Bescheid

        selbst auf Papier erhalte, spare ich mir die Kosten für einen Ausdruck.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Was durchaus erstaunlich ist. Denn bei über 90% der Ehegatten ist die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger.

          Offen gelassen hast du allerdings die Frage, ob ihr wirklich die Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids in elektronischer Form wollt,

          ich persönlich sehe da nämlich keinen echten Vorteil. Die Bescheiddaten bekommt man auch so elektronisch übermittelt und wenn ich den Bescheid

          selbst auf Papier erhalte, spare ich mir die Kosten für einen Ausdruck.
          Ich denke das liegt daran, dass wir einen hohen Freibetrag für unser schwerbehinderte Tochter haben und meine Frau nur halbtags arbeitet. Und ja wir wollen die Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids in elektronischer Form haben. So wird ja auch das Papier und der Postweg gespart.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Offen gelassen hast du allerdings die Frage, ob ihr wirklich die Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids in elektronischer Form wollt, ich persönlich sehe da nämlich keinen echten Vorteil. Die Bescheiddaten bekommt man auch so elektronisch übermittelt und wenn ich den Bescheid selbst auf Papier erhalte, spare ich mir die Kosten für einen Ausdruck.
            Ich finde den elektronischen Bescheid schon nützlich (und habe ihn auch schon seit zwei Jahren in Gebrauch). Denn ich bin viel auf Reisen und habe das Steuerprogramm (für die Bescheiddatenabholung) nicht dabei - ok, ich könnte zwar den PC daheim aus der Ferne hochfahren und per Remote Desktop draufgehen, aber das ist alles recht mühsam. Da ist ein PDF-Bescheid im Mein-Elster-Portal (wo stets eine Kopie hinterlegt wird) doch prima - den kann ich von überall auf der Welt abrufen und ggf. reagieren (notfalls mit einem Einspruch, aber auf jeden Fall mit einer rechtzeitigen Online-Überweisung für die Nachzahlung).

            Und ausgedruckt wird der eh nicht - der bleibt einfach auf dem NAS (mit diversen Backups: auf lokaler USB-Platte und Google Cloud).

            Geht also alles online und komplett ohne Papier und von überall auf der Welt. Ich finde das schon praktisch

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              #7
              Ich finde den elektronischen Bescheid schon nützlich (und habe ihn auch schon seit zwei Jahren in Gebrauch).
              Wahrscheinlich denke ich da zu altmodisch. Ich drucke zwar selbst auch möglichst wenig aus, aber irgendwie fühle ich mich wohler, den Papierbescheid

              einmal abheften zu können. Da ich inzwischen direkt über Mein ELSTER einreiche, würde der Bescheid auch nur dorthin zugestellt. Gut, den könnte ich

              natürlich downloaden, das würde mir das Einscannen des Papierbescheids ersparen. Überweisen muss ich selbst nichts, es wird alles abgebucht.

              In den letzten 5 Jahren ist das Finanzamt unserer Erklärung immer eins zu eins gefolgt, wenn das so bleibt, ist das Thema Einspruch auch nicht von Belang.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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