Hallo zusammen,
Ich fasse mal die aktuelle Situation so gut wie möglich zusammen. Ich bin Student, single und bin immer schon in der Steuerklasse 1 gewesen. Ich hatte diverse Ferienbeschäftigungen, Praktika und wurde immer mit der Steuerklasse 1 abgerechnet.
Nun habe ich im Juli 2021 eine Stelle als Werkstudent angenommen und wurde mit der Steuerklasse 6 abgerechnet. Ich hatte aber noch nie, auch nicht seit Juli 2021, ein weiteres Beschäftigungsverhältnis. Ich habe dann Anfang 2022 bei meinem letzten Arbeitgeber angerufen und gefragt ob er mich erfolgreich als Arbeitnehmer abgemeldet hat. Dies hat er getan. Dann habe ich beim Finanzamt angerufen, die Situation geschildert und mir wurde gesagt, dass ich auch im System nur einen Arbeitgeber habe und mich dieser wahrscheinlich falsch angemeldet hat. Er müsste mich nochmal als Hauptarbeitgeber über das Elstam anmelden. Dies habe ich meinem Arbeitgeber so weitergegeben, woraufhin - welch ein Wunder - ich seit dem 01.01.2022 nun doch wieder wie gewohnt mit der Steuerklasse 1 abgerechnet werde.
Nun habe ich aber 2021 mit der Steuerklasse 6 über 1000€ "unnötigerweise" Lohnsteuer gezahlt, die ich mir nun zurückholen möchte. Wenn ich aber eine Einkommensteuererklärung mit der Steuerklasse 6 mache, wird das Finanzamt nicht stutzig und mich nach einer weiteren Steuererklärung für die Steuerklasse 1 fragen? Die einbezogene Lohnsteuer könnte ich als Studi gut gebrauchen. Vom Arbeitgeber wurde mir nur mitgeteilt, dass ich eine persönliche Einkommensteuererklärung machen soll.
Ich fasse mal die aktuelle Situation so gut wie möglich zusammen. Ich bin Student, single und bin immer schon in der Steuerklasse 1 gewesen. Ich hatte diverse Ferienbeschäftigungen, Praktika und wurde immer mit der Steuerklasse 1 abgerechnet.
Nun habe ich im Juli 2021 eine Stelle als Werkstudent angenommen und wurde mit der Steuerklasse 6 abgerechnet. Ich hatte aber noch nie, auch nicht seit Juli 2021, ein weiteres Beschäftigungsverhältnis. Ich habe dann Anfang 2022 bei meinem letzten Arbeitgeber angerufen und gefragt ob er mich erfolgreich als Arbeitnehmer abgemeldet hat. Dies hat er getan. Dann habe ich beim Finanzamt angerufen, die Situation geschildert und mir wurde gesagt, dass ich auch im System nur einen Arbeitgeber habe und mich dieser wahrscheinlich falsch angemeldet hat. Er müsste mich nochmal als Hauptarbeitgeber über das Elstam anmelden. Dies habe ich meinem Arbeitgeber so weitergegeben, woraufhin - welch ein Wunder - ich seit dem 01.01.2022 nun doch wieder wie gewohnt mit der Steuerklasse 1 abgerechnet werde.
Nun habe ich aber 2021 mit der Steuerklasse 6 über 1000€ "unnötigerweise" Lohnsteuer gezahlt, die ich mir nun zurückholen möchte. Wenn ich aber eine Einkommensteuererklärung mit der Steuerklasse 6 mache, wird das Finanzamt nicht stutzig und mich nach einer weiteren Steuererklärung für die Steuerklasse 1 fragen? Die einbezogene Lohnsteuer könnte ich als Studi gut gebrauchen. Vom Arbeitgeber wurde mir nur mitgeteilt, dass ich eine persönliche Einkommensteuererklärung machen soll.
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