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Student plötzlich Steuerklasse 6

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    Student plötzlich Steuerklasse 6

    Hallo zusammen,

    Ich fasse mal die aktuelle Situation so gut wie möglich zusammen. Ich bin Student, single und bin immer schon in der Steuerklasse 1 gewesen. Ich hatte diverse Ferienbeschäftigungen, Praktika und wurde immer mit der Steuerklasse 1 abgerechnet.
    Nun habe ich im Juli 2021 eine Stelle als Werkstudent angenommen und wurde mit der Steuerklasse 6 abgerechnet. Ich hatte aber noch nie, auch nicht seit Juli 2021, ein weiteres Beschäftigungsverhältnis. Ich habe dann Anfang 2022 bei meinem letzten Arbeitgeber angerufen und gefragt ob er mich erfolgreich als Arbeitnehmer abgemeldet hat. Dies hat er getan. Dann habe ich beim Finanzamt angerufen, die Situation geschildert und mir wurde gesagt, dass ich auch im System nur einen Arbeitgeber habe und mich dieser wahrscheinlich falsch angemeldet hat. Er müsste mich nochmal als Hauptarbeitgeber über das Elstam anmelden. Dies habe ich meinem Arbeitgeber so weitergegeben, woraufhin - welch ein Wunder - ich seit dem 01.01.2022 nun doch wieder wie gewohnt mit der Steuerklasse 1 abgerechnet werde.

    Nun habe ich aber 2021 mit der Steuerklasse 6 über 1000€ "unnötigerweise" Lohnsteuer gezahlt, die ich mir nun zurückholen möchte. Wenn ich aber eine Einkommensteuererklärung mit der Steuerklasse 6 mache, wird das Finanzamt nicht stutzig und mich nach einer weiteren Steuererklärung für die Steuerklasse 1 fragen? Die einbezogene Lohnsteuer könnte ich als Studi gut gebrauchen. Vom Arbeitgeber wurde mir nur mitgeteilt, dass ich eine persönliche Einkommensteuererklärung machen soll.

    #2
    Zitat von StudiMitStklSechs Beitrag anzeigen
    wird das Finanzamt nicht stutzig
    Machs einfach!

    (So gesehen ist das gar keine Frage zu Elster. Das von Dir gewählte Unterforum passt schon gar nicht).

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      #3
      Wenn ich aber eine Einkommensteuererklärung mit der Steuerklasse 6 mache, wird das Finanzamt nicht stutzig und mich nach einer weiteren Steuererklärung für die Steuerklasse 1 fragen?
      Man kann für ein Jahr nur eine Einkommensteuererklärung einreichen. Wenn eine fehlerhafte Anmeldung als Nebenarbeitgeber dazu geführt hat,

      dass die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 einbehalten wurde, dann bleibt nur die Korrektur über die Einkommensteuererklärung. Wo ist das Problem ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Man kann für ein Jahr nur eine Einkommensteuererklärung einreichen. Wenn eine fehlerhafte Anmeldung als Nebenarbeitgeber dazu geführt hat,

        dass die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 einbehalten wurde, dann bleibt nur die Korrektur über die Einkommensteuererklärung. Wo ist das Problem ?
        Das heißt, dass ich die Einkommenssteuererklärung diesmal statt mit der Steuerklasse 1 mit der Steuerklasse 6 abgebe und ich die zu viel gezahlte Lohnsteuer nach wenigen Wochen auf mein Konto überwiesen bekomme? Ich nutze hierzu das Programm von WISO

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          #5
          Zitat von StudiMitStklSechs Beitrag anzeigen

          Das heißt, dass ich die Einkommenssteuererklärung diesmal statt mit der Steuerklasse 1 mit der Steuerklasse 6 abgebe und ich die zu viel gezahlte Lohnsteuer nach wenigen Wochen auf mein Konto überwiesen bekomme? Ich nutze hierzu das Programm von WISO
          Hallo,

          lies mal die Erläuterungen zu den einzelnen Foren.
          Wie kommst du auf dieses Unterforum?
          Da steht:
          Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
          das trifft ja auf dich nicht zu
          Gruß FIGUL

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            #6
            Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, schreibst Du im Hautbogen unter "ergänzende Angaben" rein, dass Du nur Steuerklasse VI-Arbeitsverhältnisse hattest. Dann weiß die Sachbearbeitung Bescheid.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Davon abgesehen interresiert die Steuerklasse bei der Einkommensteuerveranlagung überhaupt nicht. Beim FA werden deine elektronischen Lohndaten abgerufen und wenn es da keine LstB mit Steuerklasse 1 gibt, dann ist es halt so.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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