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Energetische Maßnahme

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    Energetische Maßnahme

    Hallo,

    bei der Eingabe einer Energetischen Maßnahme aus dem Jahr 2020, die ja auch in 2021 gefördert wird, bekomme ich im Programm TAX 2022 folgende Fehlermeldung.

    "Die nachstehende Fehlermeldung der ELSTER-Schnittstelle beruht auf einer fehlerhaften
    Plausibilitätsprüfung der ELSTER-Entwicklung der Finanzverwaltung. Dieser Fehler wird in einem
    kommenden Update seitens der ELSTER-Entwicklung behoben.
    Die Fehlermeldung lautet: Bitte geben Sie bei den Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken
    genutzten Gebäuden den Baubeginn der energetischen Maßnahme an."

    Der Baubeginn in 2020 ist eingetragen, aber ELSTER erwartet wohl ein Datum aus 2021, zumindest verschwindet dann die Fehlermeldung.

    Hier liegt nach Aussage der Firma Buhl Data kein Fehler in TAX 2022 vor, sondern ein Fehler in ELSTER.

    Wann ist mit einer Korrektur zu rechnen?

    #2
    Zitat von Mittelspecht Beitrag anzeigen
    Hallo,

    bei der Eingabe einer Energetischen Maßnahme aus dem Jahr 2020, die ja auch in 2021 gefördert wird, bekomme ich im Programm TAX 2022 folgende Fehlermeldung.

    "Die nachstehende Fehlermeldung der ELSTER-Schnittstelle beruht auf einer fehlerhaften
    Plausibilitätsprüfung der ELSTER-Entwicklung der Finanzverwaltung. Dieser Fehler wird in einem
    kommenden Update seitens der ELSTER-Entwicklung behoben.
    Die Fehlermeldung lautet: Bitte geben Sie bei den Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken
    genutzten Gebäuden den Baubeginn der energetischen Maßnahme an."

    Der Baubeginn in 2020 ist eingetragen, aber ELSTER erwartet wohl ein Datum aus 2021, zumindest verschwindet dann die Fehlermeldung.

    Hier liegt nach Aussage der Firma Buhl Data kein Fehler in TAX 2022 vor, sondern ein Fehler in ELSTER.

    Wann ist mit einer Korrektur zu rechnen?
    Hallo,

    wie soll dir hier jemand deine Frage beantworten?
    Hier lesen keine Entwickler mit
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Die Fehler sind bekannt. Irgendwo war mal hier zu lesen, dass bei der ELSTER-Hotline von einer Fehlerbehebung Ende Februar die Rede war.

      Verbindlich sind solche Aussagen aber nie, das kann auch Ende März werden. https://forum.elster.de/anwenderforu...-und-neuheiten
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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