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Eintragung ins WISO 2022

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    Eintragung ins WISO 2022

    Guten Abend Zusammen,

    ich bereite gerade schonmal meine Steuererklärung für 2021 vor.
    Ich mache meine Steuererklärung immer mit dem WISO Steuersparbuch.

    Dort weiß ich zwei Dinge nicht, wo genau diese hingehören:
    - Ich habe ein Mitarbeiteraktienprogramm wodurch jedes Jahr 1 Aktie gratis erhalte. Der Aktienwert liegt unter dem Freibetrag (ca. 1440€).
    Muss ich diese Aktie trotzdem in der Steuer angeben ? Wenn ja wo gehört das rein?
    - Ich habe eine betriebliche Altersvorsorge. Allerdings nicht wie bei den meisten über eine Bruttoentgeltumwandlung sondern über eine Nettoentgeltumwandlung.
    Mir wird pro Monat ein fixer Betrag von meinem Nettogehalt abgezogen. Nach etwas Recherche habe ich heraus gefunden, dass ich diese Beträge von
    der Steuer absetzen darf. Wo genau muss ich diese eintragen?

    lieben Gruß

    #2
    Ich verschiebe das Thema mal in ein besser passendes Unterforum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Steuerfreie geldwerte Vorteile müssen nicht immer erklärt werden. Der AG muss die natürlich im Lohnkonto erfassen, aber in die Einkommensteuererklärung

      des Arbeitnehmers muss nur das, was in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.

      Nach etwas Recherche habe ich heraus gefunden, dass ich diese Beträge von der Steuer absetzen darf.
      Ob das stimmt, kann ich bei deinen bisherigen Angaben nicht sagen. Um welche Art von betrieblicher Altersversorgung handelt es sich genau ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich danke dir für die Rückmeldung.
        Okay, dass ist in meiner Jahres-Lohnsteuerbescheinigung nicht aufgeführt.
        Nur in dem Monat wie die Aktie eingebucht wurde steht halt auf Lohnabrechnung dieser Vermerk.

        Also die Beiträge gehen an eine Firmen Pensionskasse VVaG.
        Der Beitrag ist x% vom Bruttolohn und wird abgezogen nach dem Steuern und Sozialabgaben gezahlt wurden.
        Der Arbeitgeber gibt denselben Beitrag dazu.
        Die Beiträge sind nach §10a EStG im Sinne der sogenannten Riesterförderung förderungsfähig.
        Das ganze ist in der Pensionkasse als klassischer Versicherungstarif mit einer festen Verzinsung beschrieben.
        Überschussanteile, die darüber hinausgehen, werden einmal im Jahr gutgeschrieben.

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          #5
          Die Beiträge sind nach §10a EStG im Sinne der sogenannten Riesterförderung förderungsfähig.
          Ohne deine Angaben jetzt überprüfen zu wollen, werden Riester-Verträge im Rahmen einer Günstigerprüfung als Sonderausgaben berücksichtigt,

          wobei die Riesterzulage gegengerechnet wird. Das muss letztlich in der Anlage AV erklärt werden. Ich habe aktuell kein WISO-Steuerprogramm

          installiert, aber du könntest unter Sonderausgaben > Altersvorsorge und Rentenversicherungen fündig werden. Da müssten auch Riester-Verträge

          abgefragt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke dir für de Hinweis.
            In dem Vertrag steht nur drinnen, dass man Riester damit beantragen und verrechnen kann.
            Für mich handelt es sich hier erstmal um eine normale BAV.
            Die in der Regel über eine Bruttoentgeltumwandlung passiert.
            Bei mir allerdings vom Netto abgezogen wird.
            Für mich stellt sich dort einfach die Frage, warum zahle ich darauf zweimal Steuern ?
            Einmal quasi vom Netto als Einlage und später beim Renteneintritt nochmals.

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              #7
              Für mich stellt sich dort einfach die Frage, warum zahle ich darauf zweimal Steuern ?
              Die Riesterförderung ist jetzt nicht Thema dieses Forums. Hier geht es um Fragen zur elektronischen Steuererklärung und zur Programmbedienung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Hier geht es um Fragen zur elektronischen Steuererklärung und zur Programmbedienung.
                D.h. bei kommerzieller Software insbesondere nur um die Elster-Funktionalität. Ich verstehe nicht, warum du dich auf solche Diskussionen überhaupt einlässt.

                Sonst kann man das Elsterforum auch in Elster-Wiso-Buhl-Tax-Lexware-Supportforum umbenennen.

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                  #9
                  Du zahlst auf die Erträge der Altersvorsorge Steuern und nicht auf deine Beiträge.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Du zahlst auf die Erträge der Altersvorsorge Steuern und nicht auf deine Beiträge.
                    Sobald ein (betrieblicher) Riester einmal gefördert wurde (per Zulage und/oder Sonderausgabenabzug), ist die gesamte Rente steuerpflichtig.
                    Rentenversicherungen, bei denen in der Auszahlungsphase nur der Ertragsanteil versteuert wird, sind eine ganz andere Baustelle.

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