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Kann ich den Solidaritätszuschlag zurückfordern?

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    Kann ich den Solidaritätszuschlag zurückfordern?

    Hallo zusammen,

    Wir haben nach unserer Heirat die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt, da ich weniger verdiene. Ich wurde Anfang des Jahres befördert und habe erst jetzt festgestellt, dass ich in der Steuerklasse 5 begonnen habe, den Solidaritätszuschlag zu zahlen. Der Solidaritätszuschlag wird 0 sein, wenn wir in die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor wechseln. Ich frage mich, ob wir den Solidaritätszuschlag zurückfordern können, wenn wir den Steuerbescheid über Mein Elster einreichen, oder ob dies gesetzlich nicht zulässig ist und wir so schnell wie möglich zur Steuerklasse 4/4 wechseln sollten? Ich habe versucht, nach einer Erklärung zu suchen, aber bisher bin ich mit leeren Händen davongekommen.

    LG,
    Run

    #2
    Der Solidaritätszuschlag wird im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer erstattet, wenn ihr unter den Einkommensgrenzen bleibt.

    Das sollte die Steuerberechnung deines Programms doch zeigen. Ein Steuerklassenwechsel ist davon unabhängig für die Zukunft möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich muss also nicht die Steuerklasse wechseln, solange ich einen kleinen Rückgang des Nettoeinkommens im Laufe des Jahres verkraften kann und diesen mit Elster zurückfordern kann, richtig?
      Zuletzt geändert von RunGu; 27.10.2022, 23:51.

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        #4
        Ich muss also nicht die Steuerklasse wechseln, solange ich einen kleinen Rückgang des Nettoeinkommens im Laufe des Jahres verkraften kann
        und diesen mit Elster zurückfordern kann, richtig?
        Richtig, in Steuerklasse 3/5 besteht sowieso Steuererklärungspflicht. Du schreibst mehrfach: mit Elster zurückfordern, was begrifflich falsch ist. Mit ELSTER

        kann man Steuererklärungen elektronisch übermitteln, nicht mehr und nicht weniger.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Genau. Ihr erfüll Eure Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Die führt zur endgültigen Abrechnung, d.h. daraus ergibt sich die Einkommensteuer X, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer Z. Ergebnis dieser Einkommensteuerveranlagung kann sein, dass Ihr nachzahlen müsst (weil das steuersystematisch möglich ist, hat der Gesetzgeber hier ja eine Erklärungsabgabepflicht festgelegt), es kann aber natürlich auch eine Erstattung rauskommen. Aber das zeigt Dir ja konkret die Steuerberechnungsfunktion in Deiner kommerziellen Steuersoftware, die Du ausweislich des Posts in diesem Unterforum benutzt. (Für Mein Elster gibt es ein eigenes Unterforum). Einfach mal eingeben, dann erledigen sich die Fragen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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