Hallo zusammen,
Wir haben nach unserer Heirat die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt, da ich weniger verdiene. Ich wurde Anfang des Jahres befördert und habe erst jetzt festgestellt, dass ich in der Steuerklasse 5 begonnen habe, den Solidaritätszuschlag zu zahlen. Der Solidaritätszuschlag wird 0 sein, wenn wir in die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor wechseln. Ich frage mich, ob wir den Solidaritätszuschlag zurückfordern können, wenn wir den Steuerbescheid über Mein Elster einreichen, oder ob dies gesetzlich nicht zulässig ist und wir so schnell wie möglich zur Steuerklasse 4/4 wechseln sollten? Ich habe versucht, nach einer Erklärung zu suchen, aber bisher bin ich mit leeren Händen davongekommen.
LG,
Run
Wir haben nach unserer Heirat die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt, da ich weniger verdiene. Ich wurde Anfang des Jahres befördert und habe erst jetzt festgestellt, dass ich in der Steuerklasse 5 begonnen habe, den Solidaritätszuschlag zu zahlen. Der Solidaritätszuschlag wird 0 sein, wenn wir in die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor wechseln. Ich frage mich, ob wir den Solidaritätszuschlag zurückfordern können, wenn wir den Steuerbescheid über Mein Elster einreichen, oder ob dies gesetzlich nicht zulässig ist und wir so schnell wie möglich zur Steuerklasse 4/4 wechseln sollten? Ich habe versucht, nach einer Erklärung zu suchen, aber bisher bin ich mit leeren Händen davongekommen.
LG,
Run
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