Hallo Zusammen,
ich bin Grenzgänger von Freiburg im Breisgau (D) nach Basel (CH). Meine Freundin und ich (wohnhaft in D) haben eine gemeinsame Tochter Lucy für die meine Freundin Im Jahr 2022 durchgehend Kindergeld bezogen hat. Da das Kindergeld in der Schweiz höher ist als in Deutschland, habe ich für 2022 eine Differenzzahlung der Schweizer Familienkasse in Höhe von (umgerechnet) 574 € erhalten.
In der WISO Eingabemaske wird nun gefragt "Bestand nach ausländischem Recht ein Anspruch auf Leistung für Lucy?" (siehe Screenshot)
Ich würde hier mit "Ja" antworten und unter "Ausländische Leistungen" die 574 € angeben.
Oder muss ich hier zusätzlich auch das deutsche Kindergeld angeben, welches meine Freundin bezogen hat? (Entsprechend des Kommentarfelds rechts "Haben Sie 2022 deutsches Kindergeld und ausländische Leistungen für das Kind erhalten? Dann tragen Sie hier bitte die Summe der insgesamt erhaltenen Leistungen ein.")
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Michael
ich bin Grenzgänger von Freiburg im Breisgau (D) nach Basel (CH). Meine Freundin und ich (wohnhaft in D) haben eine gemeinsame Tochter Lucy für die meine Freundin Im Jahr 2022 durchgehend Kindergeld bezogen hat. Da das Kindergeld in der Schweiz höher ist als in Deutschland, habe ich für 2022 eine Differenzzahlung der Schweizer Familienkasse in Höhe von (umgerechnet) 574 € erhalten.
In der WISO Eingabemaske wird nun gefragt "Bestand nach ausländischem Recht ein Anspruch auf Leistung für Lucy?" (siehe Screenshot)
Ich würde hier mit "Ja" antworten und unter "Ausländische Leistungen" die 574 € angeben.
Oder muss ich hier zusätzlich auch das deutsche Kindergeld angeben, welches meine Freundin bezogen hat? (Entsprechend des Kommentarfelds rechts "Haben Sie 2022 deutsches Kindergeld und ausländische Leistungen für das Kind erhalten? Dann tragen Sie hier bitte die Summe der insgesamt erhaltenen Leistungen ein.")
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Michael
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