Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Differenzzahlung Kindergeld CH->D

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Differenzzahlung Kindergeld CH->D

    Hallo Zusammen,

    ich bin Grenzgänger von Freiburg im Breisgau (D) nach Basel (CH). Meine Freundin und ich (wohnhaft in D) haben eine gemeinsame Tochter Lucy für die meine Freundin Im Jahr 2022 durchgehend Kindergeld bezogen hat. Da das Kindergeld in der Schweiz höher ist als in Deutschland, habe ich für 2022 eine Differenzzahlung der Schweizer Familienkasse in Höhe von (umgerechnet) 574 € erhalten.

    In der WISO Eingabemaske wird nun gefragt "Bestand nach ausländischem Recht ein Anspruch auf Leistung für Lucy?" (siehe Screenshot)
    Ich würde hier mit "Ja" antworten und unter "Ausländische Leistungen" die 574 € angeben.
    Oder muss ich hier zusätzlich auch das deutsche Kindergeld angeben, welches meine Freundin bezogen hat? (Entsprechend des Kommentarfelds rechts "Haben Sie 2022 deutsches Kindergeld und ausländische Leistungen für das Kind erhalten? Dann tragen Sie hier bitte die Summe der insgesamt erhaltenen Leistungen ein.")

    Danke für eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Michael



    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder

    #2
    Haben Sie 2022 deutsches Kindergeld und ausländische Leistungen für das Kind erhalten? Dann tragen Sie hier bitte die Summe der insgesamt erhaltenen Leistungen ein.
    Der Hilfetext ist doch verständlich. Du musst bei dir die Hälfte eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,

      Danke für Deine Antwort. Ich bin allerdings verwirrt. Wo steht was von "die Hälfte"?

      Kommentar


        #4
        Danke für Deine Antwort. Ich bin allerdings verwirrt. Wo steht was von "die Hälfte"?
        Ihr seid doch nicht verheiratet. Jedem Elternteil steht grundsätzlich der halbe Kindergeldanspruch zu.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Weil das Kindergeld an einen Elternteil ausgezahlt wird, Anspruch darauf (= das ist das Entscheidende und wird abgefragt) aber jeder Elternteil zur Hälfte hat.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Ah ok, Danke euch beiden für die Erklärung.

            (finde es trotzdem widersprüchlich unter "ausländische Leistungen" u.a. auch das deutsche Kindergeld einzutragen)

            Kommentar


              #7
              finde es trotzdem widersprüchlich unter "ausländische Leistungen" u.a. auch das deutsche Kindergeld einzutragen
              Das musst du dem Anbieter deines Steuerprogramms mitteilen, dazu können wir nichts sagen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Das amtliche Formular der Anlage Kind fragt ab "Anspruch auf Kindergeld (einschließlich Kinderbonus) oder vergleichbare Leistungen". Ob WISO das jetzt ungeschickt macht oder das deutsche Kindergeld separat abfragt, weiß ich nicht. Unabhängig davon noch der Hinweis, dass letztlich der Höhe nach für die Günstigerprüfung "nur" Leistungen bis höchstens zur "deutschen" Höhe in die Berechnung einbezogen werden (§ 31 Satz 7 EStG):
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  ah ok, das macht Sinn. Danke für eure Erläuterungen.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X