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Differenzzahlung Kindergeld CH->D

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  • Michael P
    antwortet
    ah ok, das macht Sinn. Danke für eure Erläuterungen.

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  • Picard777
    antwortet
    Das amtliche Formular der Anlage Kind fragt ab "Anspruch auf Kindergeld (einschließlich Kinderbonus) oder vergleichbare Leistungen". Ob WISO das jetzt ungeschickt macht oder das deutsche Kindergeld separat abfragt, weiß ich nicht. Unabhängig davon noch der Hinweis, dass letztlich der Höhe nach für die Günstigerprüfung "nur" Leistungen bis höchstens zur "deutschen" Höhe in die Berechnung einbezogen werden (§ 31 Satz 7 EStG):

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  • Charlie24
    antwortet
    finde es trotzdem widersprüchlich unter "ausländische Leistungen" u.a. auch das deutsche Kindergeld einzutragen
    Das musst du dem Anbieter deines Steuerprogramms mitteilen, dazu können wir nichts sagen.

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  • Michael P
    antwortet
    Ah ok, Danke euch beiden für die Erklärung.

    (finde es trotzdem widersprüchlich unter "ausländische Leistungen" u.a. auch das deutsche Kindergeld einzutragen)

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  • Picard777
    antwortet
    Weil das Kindergeld an einen Elternteil ausgezahlt wird, Anspruch darauf (= das ist das Entscheidende und wird abgefragt) aber jeder Elternteil zur Hälfte hat.

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  • Charlie24
    antwortet
    Danke für Deine Antwort. Ich bin allerdings verwirrt. Wo steht was von "die Hälfte"?
    Ihr seid doch nicht verheiratet. Jedem Elternteil steht grundsätzlich der halbe Kindergeldanspruch zu.

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  • Michael P
    antwortet
    Hallo Charlie,

    Danke für Deine Antwort. Ich bin allerdings verwirrt. Wo steht was von "die Hälfte"?

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  • Charlie24
    antwortet
    Haben Sie 2022 deutsches Kindergeld und ausländische Leistungen für das Kind erhalten? Dann tragen Sie hier bitte die Summe der insgesamt erhaltenen Leistungen ein.
    Der Hilfetext ist doch verständlich. Du musst bei dir die Hälfte eintragen.

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  • Michael P
    hat ein Thema erstellt Differenzzahlung Kindergeld CH->D.

    Differenzzahlung Kindergeld CH->D

    Hallo Zusammen,

    ich bin Grenzgänger von Freiburg im Breisgau (D) nach Basel (CH). Meine Freundin und ich (wohnhaft in D) haben eine gemeinsame Tochter Lucy für die meine Freundin Im Jahr 2022 durchgehend Kindergeld bezogen hat. Da das Kindergeld in der Schweiz höher ist als in Deutschland, habe ich für 2022 eine Differenzzahlung der Schweizer Familienkasse in Höhe von (umgerechnet) 574 € erhalten.

    In der WISO Eingabemaske wird nun gefragt "Bestand nach ausländischem Recht ein Anspruch auf Leistung für Lucy?" (siehe Screenshot)
    Ich würde hier mit "Ja" antworten und unter "Ausländische Leistungen" die 574 € angeben.
    Oder muss ich hier zusätzlich auch das deutsche Kindergeld angeben, welches meine Freundin bezogen hat? (Entsprechend des Kommentarfelds rechts "Haben Sie 2022 deutsches Kindergeld und ausländische Leistungen für das Kind erhalten? Dann tragen Sie hier bitte die Summe der insgesamt erhaltenen Leistungen ein.")

    Danke für eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Michael



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