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Forderungsverluste in Umsatzsteuervoranmeldung

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    Forderungsverluste in Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo,

    ich liege gerade im Clinch mit dem Hersteller der von mir verwendeten Fibu-Software. Es gibt da interne Inkonsistenzen, was die Elster-Vorschau und den Kontennachweis für die Umsatzsteuervoranmeldung betrifft; Details sind hier unwichtig.

    Letztendlich geht es um "Forderungsverluste 19% USt" (Fibu-Konto 2406 im SKR03, 6936 im SKR04). Wenn ein Kunde endgültig nicht zahlt und man den nicht mehr realisierbaren Umsatz wieder ausbuchen muss, ist die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage zu korrigieren:

    sage8.png

    Dazu zieht man den Umsatz zum Zeitpunkt des Ausbuchens von der "19%-Bemessungsgrundlage" (Kz 81) wieder ab. So weit, so gut.

    Seit 2023 gibt es jedoch eine neue Kz 50 in der USt-VAM, wo solche Korrekturen (die ja "unsichtbar" in Kz 81 enthalten sind), nochmal explizit aufgeführt werden müssen:

    sage7.png

    Besagter Fibu-Software-Hersteller (naja, der - möglicherweise unwissende - First-Level-Support) hat dazu gemeint:

    "Forderungsverluste gehören nicht in Kz 50"

    Eine Begründung dazu hat er nicht geliefert. Ich halte diese Aussage für falsch.

    Ich finde sowohl den Gesetzestext als auch die Beschriftung im USt-VAM-Formular ziemlich eindeutig (und ich habe auch in 2023 sowohl die USt-VAM als auch die USt-Erklärung - auch da gibt es so ein Feld - entsprechend abgegeben).

    Hat hier jemand eine Meinung dazu? (Ist ja keine inhaltliche Steuerberatung; es geht ja nur darum, ob und was in diese Elster-Kz 50 gehört und was nicht.)

    #2
    Ich kannte diese Zeilen 50 und 51 noch gar nicht. Aber nach Studium des Formulartextes und des entsprechenden Paragraphen sehe ich das genauso wie Du!

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      #3
      Mit meinem Buchführungsprogramm (Eurofibu) wurden meine Forderungsverluste im Monat der Realisierung (nach Gerichtsverhandlung mit Vergleich) in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen.

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        #4
        Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
        Mit meinem Buchführungsprogramm (Eurofibu) wurden meine Forderungsverluste im Monat der Realisierung (nach Gerichtsverhandlung mit Vergleich) in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen.
        Nur so um sicherzugehen: die wurden in der Zeile für den entsprechenden Umsatz (12 oder 13 z. B.) als negativer und in Zeile 50 als positiver Betrag berücksichtigt?

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          #5
          Hat hier jemand eine Meinung dazu? (Ist ja keine inhaltliche Steuerberatung; es geht ja nur darum, ob und was in diese Elster-Kz 50 gehört und was nicht.)
          Ich habe jetzt mal die Hilfe im Voranmeldungsformular von Mein ELSTER gelesen. Da steht eindeutig drin, dass uneinbringliche Forderungen hier

          zusätzlich einzutragen sind.

          Minderung_BMG.jpg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Nur so um sicherzugehen: die wurden in der Zeile für den entsprechenden Umsatz (12 oder 13 z. B.) als negativer und in Zeile 50 als positiver Betrag berücksichtigt?
            In Feld 81 steht der Netto-Betrag des Monats, reduziert um den Netto-Forderungsausfall.
            In Feld 50 steht der Netto-Betrag, der in Feld 81 als Abzug berücksichtigt worden ist.

            Da Feld 50 als "Minderung der Bemessungsgrundlage (in den Zeilen 12-17 enthalten) beschriftet ist, scheint mir das so ziemlich richtig zu sein.

            Der positive Umsatz zu diesen jetzigen Abzügen war ja in ganz anderen Monaten. Die Minderung wurde angemeldet, als klar war, dass es dieses Geld nicht mehr gibt. Die vorherigen Monate, in denen die USt. für diesen Betrag abgeführt wurde (Erfassung in Feld 81), wurden nicht geändert. (Soll-Versteuerung).

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              #7
              Ok. Alles so wie es meiner Meinung nach auch richtig ist!

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