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Feststellungserklärung Mieteinnahmen in WISO Steuer

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    Feststellungserklärung Mieteinnahmen in WISO Steuer

    Liebe Foris,
    ich vermiete gemeinsam mit meinem Ex-Mann zwei Immobilien. Bevor jeder eine eigene Einkommenssteuererklärung abgeben kann, müssen wir erstmalig eine Feststellung abgeben, in der die Mieteinnahmen etc. eingetragen werden.

    Im WISO Steuer Programm gibt es die Möglichkeit, eine Feststellung zu erstellen, jedoch kann ich dort nur Angaben zu den beteiligten Personen machen. Alle Angaben, die normalerweise in Anlage V bei einer normalen Steuererklärung abgefragt werden, gibt es dort nicht. Irgendwo muss ich doch all das eingeben können in dem Bereich Feststellung.

    Kann mir da jemand weiter helfen?

    Grüße
    Chris

    #2
    Irgendwo muss ich doch all das eingeben können in dem Bereich Feststellung.
    In den WISO-Steuerprogrammen ist das nach meiner Erfahrung durchaus möglich. Du musst nach der Erfassung

    der Daten für die Gesellschaft zunächst die Angaben zu den Beteiligten erfassen. Dann werden auch Einkünfte

    aus Immobilien zur Erfassung angeboten, da kannst du dann auch laufende Einkünfte aus Vermietung erfassen.

    Das ist zwar suboptimal gelöst, aber es funktioniert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      vielen Dank für die Info.

      Sind mein Ex-Mann und ich denn eine "Gesellschaft"?

      Gegründet haben wir keine Gesellschaft, wir haben "einfach" nach der Scheidung die Immobilien behalten und teilen uns die Mieten hälftig.

      Viele Grüße
      Chris

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        #4
        Sind mein Ex-Mann und ich denn eine "Gesellschaft"?
        Ihr seit eine Grundstücksgemeinschaft. Bei Vermietung ist man normalerweise vermögensverwaltend tätig,

        da ist dann die Auswahl Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung zutreffend.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          ... also ich habe jetzt mal alle Eintragungen als Gesellschaft für zwei Personen durchgespielt und als Einkunftsart "Vermietung" eingegeben.
          Aber irgendwie erscheint keine Maske für die konkreten Einträge der Mieteinnahmen, Nebenkosten etc. entsprechend der Anlage V.

          Was mache ich denn da falsch. Man wird ja schrittweise durch die Eingaben geleitet ...

          Viele Grüße
          Chris

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            #6
            ... Ich habe es gefunden :-))

            Links öffnen sich bei WISO dann zusätzliche Eingabemöglichkeiten


            grafik.png


            Das sind aber wirklich sehr umfangreiche, schwierige Abfragen und Anlagen, die wir da ausfüllen müssen.

            Sollten wir zumindest für die allererste Feststellung einen Steuerberater beauftragen?

            Viele Grüße
            Chris




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              #7
              Sollten wir zumindest für die allererste Feststellung einen Steuerberater beauftragen?
              Das müsst ihr selbst wissen und entscheiden. Die Immobilien habt ihr doch bereits während der Ehe besessen, da müsste es

              eigentlich Steuerunterlagen geben, aus denen man Daten wie z. B. die Gebäude-AfA übernehmen kann.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hierzu habe ich eine passende Frage:
                Meine Frau besitzt mit ihrer Schwester eine Immobilie seit 2025. Die Aufteilung ist jeweils 50%.
                Die Feststellungserklärung habe ich per Elster abgesendet. Dort habe ich alle Ausgaben und Einnahmen deklariert.
                Die Summe (Gewinn) wird das FA nach dem Schlüssel (50%) aufteilen. Dazu wird wahrscheinlich ein Brief vom FA kommen.
                Jetzt die Frage: Ich erstelle schon immer meine Est per Wiso.
                Dort kommt ja jetzt die Vermietung hinzu.
                Wenn ich Vermietung hinzufüge, kommt eine sehr umfangreiche Abfrage. Die ist etwa so wie in der Feststellungserklärung. Muss ich alle Daten dort auch wieder eintragen? Daten zu den drei Wohnungen, Einnahmen, Ausgaben etc.
                Kann man nicht nur die Summe eintragen, die einem das FA mitteilen wird?

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                  #9
                  Kann man nicht nur die Summe eintragen, die einem das FA mitteilen wird?
                  Natürlich geht das auch unter WISO und das muss auch so gemacht werden. Erfassen kannst du das unter Weitere Einkünfte und Bezüge,

                  dort dann unter Beteiligungen und gesonderte Feststellungen. Du musst die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) auswählen

                  sowie bei Art der Beteiligung Grundstücksgemeinschaft. Der Überschussanteil deiner Frau wird dann in die Anlage V-Sonstige ausgegeben.

                  Wenn du den Anteil schon ermittelt hast, musst du nicht auf den Feststellungsbescheid warten, den Betrag kann man auch vorab eintragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                    Wenn du den Anteil schon ermittelt hast, musst du nicht auf den Feststellungsbescheid warten, den Betrag kann man auch vorab eintragen.
                    Na also
                    Sowas habe ich auch irgendwie erwartet und erhofft
                    Dann bin ich froh, das es doch einfacher ist, als vermutlich angenommen.

                    Vielen Dank, das war eine super Hilfe.

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