| Hallo zusammen, ich benötige dringend Hilfe bei einem Problem mit der E-Bilanz 2024. Beim Versuch, die Bilanz zu übermitteln, erhalte ich folgende Fehlermeldung: „[80,95] Zum angekündigten Berichtsbestandteil 'genInfo.report.id.reportElement.reportElements.KS ' liegen keine werthaltigen Angaben vor.“ Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170125118 ElsterVersion: 25.05“ Ich habe bereits mehrere Empfehlungen in verschiedenen Foren (Elster, Lex) geprüft und umgesetzt, leider ohne Erfolg. Meine Fragen:
Da ich unter großem Zeitdruck stehe, wäre ich für eine schnelle und konkrete Hilfestellung sehr dankbar. Kann mir jemand von euch bitte weiterhelfen? Herzlichen Dank und viele Grüße Donna |
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Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170125118 ElsterVersion: 25.05
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Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170125118 ElsterVersion: 25.05
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Hallo Donna!
keine Ahnung was der Berichtsteil 'genInfo.report ist - aber irgendwo haben Sie wohl ein Häkchen zuviel gesetzt - oder eben einen notwendigen Berichtsteil noch nicht bearbeitet!Zum angekündigten Berichtsbestandteil 'genInfo.report.id.reportElement.reportElements.KS ' liegen keine werthaltigen Angaben vor.
Übrigens: Grundsätzlich bekommen Sie hier gute antworten:
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Dann würde ich halt nicht antworten !keine Ahnung was der Berichtsteil 'genInfo.report ist
mhanft weiß das auswendig, ich müsste das erst wieder recherchieren.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich hab die Nummer jetzt nicht nachgeschaut, aber die Fehlermeldung sagt aus, dass Kontensalden ("KS") angekündigt, aber nicht übermittelt werden.Zitat von Donna Beitrag anzeigenZum angekündigten Berichtsbestandteil 'genInfo.report.id.reportElement.reportElements.KS ' liegen keine werthaltigen Angaben vor.
Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170125118 ElsterVersion: 25.05
Also wenn in den Bilanz-Aktiva z.B. steht "Guthaben bei Kreditinstituten 1.800 €", dann kann man das (noch, siehe unten) "einfach so" übermitteln - ohne Kontensalden. Dann darf man sie aber auch nicht ankündigen (ankreuzen?).
Mit Kontensalden wird dann zusätzlich zu dieser Bilanzzeile noch z.B. übermittelt
1100 - Postbank 1.000 €
1200 - Sparkasse 500 €
1210 - Commerzbank 300 €
Ab dem Wirtschaftsjahr 2025 ist die Übermittlung der Kontensalden übrigens gesetzlich vorgeschrieben - auch wenn es technisch noch "ohne" geht. Ab 2026 muss man dann die Taxonomie 6.9 verwenden; und wenn man damit keine Kontensalden übermittelt, muss man ein Feld ausfüllen, in dem man begründet, warum man keine Kontensalden übermittelt.
Also sollte man sich seelisch schon mal auf die Kontensaldenübermittlung vorbereiten...
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Rückmeldung und Bitte um Klärung zu den Lösungsvorschlägen
Hallo Zusammen,
vielen Dank für Eure rasche Rückmeldung und die unterbreiteten Lösungsvorschläge.
Ich bin die von Ihnen vorgeschlagenen Lösungsansätze durchgegangen, konnte das Problem jedoch leider nicht beheben.
Beim Vorschlag von Herrn/Frau mhanft ergibt sich eine Frage bezüglich des folgenden Satzes:
„Also wenn in den Bilanz-Aktiva z.B. steht "Guthaben bei Kreditinstituten 1.800 €", dann kann man das (noch, siehe unten) "einfach so" übermitteln - ohne Kontensalden. Dann darf man sie aber auch nicht ankündigen (ankreuzen?).“
Konkret verstehe ich den letzten Teil nicht:
„Dann darf man sie aber auch nicht ankündigen (ankreuzen?).“
Was genau ist mit „ankündigen“ gemeint und wo muss dies ggf. „angekreuzt“ werden?
Ich möchte Herrn/Frau mhanft höflich bitten, diese Passage für einen „Otto Normalverbraucher“ genauer zu erläutern. Ich bedanke mich schon jetzt herzlich für die zusätzliche Erklärung.
Für weitere Lösungsvorschläge bin ich Ihnen ebenfalls sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Donna
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Naja, in den Stammdaten einer E-Bilanz gibt man die Berichtsteile an, die man überhaupt übermitteln möchte, in der Regel auf jeden Fall Bilanz und GuV; dann üblicherweise noch Betriebsvermögensvergleich und - wenn man Anlagevermögen hat - Brutto-Anlagenspiegel. Je nach Rechtsform vielleicht noch Steuerliche Gewinnermittlung, Kapitalkontenentwicklung, Ergebnisverwendung und derlei mehr. Und eben auch "Kontensalden".Zitat von Donna Beitrag anzeigenIch möchte Herrn/Frau mhanft höflich bitten, diese Passage für einen „Otto Normalverbraucher“ genauer zu erläutern. Ich bedanke mich schon jetzt herzlich für die zusätzliche Erklärung.
Irgendwo sollte es eine Auswahlmöglichkeit geben, wo man auswählen/ankreuzen ("ankündigen") kann, welche dieser Berichtsteile man denn übermitteln möchte.
Und wenn man einen Berichtsteil ankündigt, muss man ihn auch übermitteln!
Die Elster-Fehlermeldung sagt aus, dass der Berichtsteil "Kontensalden" angekündigt wurde, aber keine Kontensalden in der E-Bilanz enthalten sind.
Zur Behebung also...- entweder den Haken bei "KS" entfernen (also den Berichtsteil "Kontensalden" nicht mehr ankündigen) - nur bis zum Wirtschaftsjahr 2024 zulässig
- oder die Kontensalden tatsächlich mit übermitteln (vermutlich muss man dazu irgendwo anders einen Haken setzen)
(Herr, übrigens.)
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