Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gemeinschaftskonto, Anlage KAP und fehlende Kirchensteuermerkmale...bin irritiert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gemeinschaftskonto, Anlage KAP und fehlende Kirchensteuermerkmale...bin irritiert

    Guten Abend an die ELSTERFORUM-Community,

    ich hoffe, ich bin im richtigen Bereich des Forumes, wenn nicht gerne den Beitrag umziehen.

    Ich erstelle gerade unsere Einkommenssteuererklärung für 2025 und bin etwas irritiert was das Ausfüllen der Anlage KAP betrifft. Wäre klasse, wenn Ihr mir einen Hinweis zum richtigen Vorgehen geben könntet.

    Ausgangslage in Stichpunkten:
    - Verheiratet, keine Kinder
    - Gemeinschaftskonto
    - Höhe der Kapitalerträge (< 20 €)
    - Kirchensteuermerkmale (rk/ev) liegen der Bank nicht vor - bin hier separat in Klärung.
    - Kein Freistellungsauftrag erteilt

    In 2025 wurden Kapitalerträge erzielt, aufgrund der fehlenden Kirchensteuermerkmale wurde die Kirchensteuer nicht einbehalten - Wert in Steuerbescheinigung: 0,00 EUR.
    Hatte nun zufällig gelesen, dass ich die Anlage KAP zwecks Überprüfung und Festsetzung der Kirchensteuer ausfüllen müsste.

    Meine Fragen:
    1. Angeben muss ich nur die Steuerbescheinigung der Bank, wo die Kirchensteuer nicht einbehalten werden konnte. Die Bescheinigungen von weiteren Banken wo alles korrekt einbehalten/abgeführt wurden müssen nicht aufgeführt werden, korrekt? Hier dann aber unter Zeile 17 jeweils die genutzten Sparer-Pauschbeträge.

    2. Innerhalb des Eintrages in der Steuersoftware (ALDI) müsste ich unter "Sollen die Werte der Steuerbescheinidung überprüft und ggf. korrigiert werden" mit "Ja" beantworten - korrekt?
    Wenn ich dies tue, muss ich die "zu korrigierenden Beträge" auswählen. Hier kann ich aber nicht direkt etwas mit Kirchensteuer auswählen, ich gehe davon aus, der richtige Punkt wäre in dem Fall "Höhe der Kapitalerträge"? (Dies verwirrt mich, da die Software einen Fehler wirft: "Der korrigierte Betrag lt. Zeile 7 weicht nicht von den bescheinigten Werten ab". Ich kann hier zwar sagen, dass die Angeben in Ordnung ist, dennoch irritiert mich der Fehler.

    2.1 Wenn die Auswahl korrekt ist, muss ich dann im Hinweisdialog noch eine Angabe mit Bitte auf Überprüfung der Festsetzung der Kirchensteuer hinterlegen?

    Vielen Dank für euer Feedback, einen schönen Abend
    Viele Grüße

    #2
    Angeben muss ich nur die Steuerbescheinigung der Bank, wo die Kirchensteuer nicht einbehalten werden konnte.​
    Richtig, bei den anderen Banken genügt die Angabe des tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrags (Zeile 17 der Anlage KAP)

    Innerhalb des Eintrages in der Steuersoftware (ALDI) müsste ich unter "Sollen die Werte der Steuerbescheinidung überprüft und ggf. korrigiert werden" mit "Ja" beantworten - korrekt?​
    Nein, du wählst zunächst im Programm aus: Kapitalerträge teilweise zur Überprüfung des Steuereinbehalts eingeben. Dann kannst du die Werte

    für die Zeilen 17 direkt erfassen und auch die Steuerbescheinigung für das Gemeinschaftskonto, wobei du da bei jedem von euch die Hälfte der bescheinigten

    Werte eintragen musst.. In der Eingabemaske für die Steuerbescheinigungen kannst du oben angeben, dass der Institution zu euren Kirchensteuermerkmalen

    keine Angaben vorliegen. Dann wird die einbehaltene Kirchensteuer automatisch mit 0,00 übermittelt und in den Anlagen KAP die Zeile 6 angehakt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X