Guten Abend an die ELSTERFORUM-Community,
ich hoffe, ich bin im richtigen Bereich des Forumes, wenn nicht gerne den Beitrag umziehen.
Ich erstelle gerade unsere Einkommenssteuererklärung für 2025 und bin etwas irritiert was das Ausfüllen der Anlage KAP betrifft. Wäre klasse, wenn Ihr mir einen Hinweis zum richtigen Vorgehen geben könntet.
Ausgangslage in Stichpunkten:
- Verheiratet, keine Kinder
- Gemeinschaftskonto
- Höhe der Kapitalerträge (< 20 €)
- Kirchensteuermerkmale (rk/ev) liegen der Bank nicht vor - bin hier separat in Klärung.
- Kein Freistellungsauftrag erteilt
In 2025 wurden Kapitalerträge erzielt, aufgrund der fehlenden Kirchensteuermerkmale wurde die Kirchensteuer nicht einbehalten - Wert in Steuerbescheinigung: 0,00 EUR.
Hatte nun zufällig gelesen, dass ich die Anlage KAP zwecks Überprüfung und Festsetzung der Kirchensteuer ausfüllen müsste.
Meine Fragen:
1. Angeben muss ich nur die Steuerbescheinigung der Bank, wo die Kirchensteuer nicht einbehalten werden konnte. Die Bescheinigungen von weiteren Banken wo alles korrekt einbehalten/abgeführt wurden müssen nicht aufgeführt werden, korrekt? Hier dann aber unter Zeile 17 jeweils die genutzten Sparer-Pauschbeträge.
2. Innerhalb des Eintrages in der Steuersoftware (ALDI) müsste ich unter "Sollen die Werte der Steuerbescheinidung überprüft und ggf. korrigiert werden" mit "Ja" beantworten - korrekt?
Wenn ich dies tue, muss ich die "zu korrigierenden Beträge" auswählen. Hier kann ich aber nicht direkt etwas mit Kirchensteuer auswählen, ich gehe davon aus, der richtige Punkt wäre in dem Fall "Höhe der Kapitalerträge"? (Dies verwirrt mich, da die Software einen Fehler wirft: "Der korrigierte Betrag lt. Zeile 7 weicht nicht von den bescheinigten Werten ab". Ich kann hier zwar sagen, dass die Angeben in Ordnung ist, dennoch irritiert mich der Fehler.
2.1 Wenn die Auswahl korrekt ist, muss ich dann im Hinweisdialog noch eine Angabe mit Bitte auf Überprüfung der Festsetzung der Kirchensteuer hinterlegen?
Vielen Dank für euer Feedback, einen schönen Abend
Viele Grüße
ich hoffe, ich bin im richtigen Bereich des Forumes, wenn nicht gerne den Beitrag umziehen.
Ich erstelle gerade unsere Einkommenssteuererklärung für 2025 und bin etwas irritiert was das Ausfüllen der Anlage KAP betrifft. Wäre klasse, wenn Ihr mir einen Hinweis zum richtigen Vorgehen geben könntet.
Ausgangslage in Stichpunkten:
- Verheiratet, keine Kinder
- Gemeinschaftskonto
- Höhe der Kapitalerträge (< 20 €)
- Kirchensteuermerkmale (rk/ev) liegen der Bank nicht vor - bin hier separat in Klärung.
- Kein Freistellungsauftrag erteilt
In 2025 wurden Kapitalerträge erzielt, aufgrund der fehlenden Kirchensteuermerkmale wurde die Kirchensteuer nicht einbehalten - Wert in Steuerbescheinigung: 0,00 EUR.
Hatte nun zufällig gelesen, dass ich die Anlage KAP zwecks Überprüfung und Festsetzung der Kirchensteuer ausfüllen müsste.
Meine Fragen:
1. Angeben muss ich nur die Steuerbescheinigung der Bank, wo die Kirchensteuer nicht einbehalten werden konnte. Die Bescheinigungen von weiteren Banken wo alles korrekt einbehalten/abgeführt wurden müssen nicht aufgeführt werden, korrekt? Hier dann aber unter Zeile 17 jeweils die genutzten Sparer-Pauschbeträge.
2. Innerhalb des Eintrages in der Steuersoftware (ALDI) müsste ich unter "Sollen die Werte der Steuerbescheinidung überprüft und ggf. korrigiert werden" mit "Ja" beantworten - korrekt?
Wenn ich dies tue, muss ich die "zu korrigierenden Beträge" auswählen. Hier kann ich aber nicht direkt etwas mit Kirchensteuer auswählen, ich gehe davon aus, der richtige Punkt wäre in dem Fall "Höhe der Kapitalerträge"? (Dies verwirrt mich, da die Software einen Fehler wirft: "Der korrigierte Betrag lt. Zeile 7 weicht nicht von den bescheinigten Werten ab". Ich kann hier zwar sagen, dass die Angeben in Ordnung ist, dennoch irritiert mich der Fehler.
2.1 Wenn die Auswahl korrekt ist, muss ich dann im Hinweisdialog noch eine Angabe mit Bitte auf Überprüfung der Festsetzung der Kirchensteuer hinterlegen?
Vielen Dank für euer Feedback, einen schönen Abend
Viele Grüße

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