Servus Experten,
dass ein Steuer-Bescheid auf Antrag (Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung nachgereicht) geändert wird und dann ein Änderungsbescheid nur auf dem Postweg zugestellt wird (wenn so beantragt) weiß ich.
Wenn aber der Betrag der Nacherstattung schon auf dem Konto ist und der Änderungsbescheid noch nicht im Briefkasten, ist ungewöhnlich - so eine Schneckenpost gibt's doch nicht - mal schauen ob/wann da noch was ankommt.
Frage dazu:
Ist ein geänderter Bescheid dann neben dem Erstbescheid auch bei Elster einzusehen/abzuholen, wenn der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt ist?
Danke und Gruß
dass ein Steuer-Bescheid auf Antrag (Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung nachgereicht) geändert wird und dann ein Änderungsbescheid nur auf dem Postweg zugestellt wird (wenn so beantragt) weiß ich.
Wenn aber der Betrag der Nacherstattung schon auf dem Konto ist und der Änderungsbescheid noch nicht im Briefkasten, ist ungewöhnlich - so eine Schneckenpost gibt's doch nicht - mal schauen ob/wann da noch was ankommt.
Frage dazu:
Ist ein geänderter Bescheid dann neben dem Erstbescheid auch bei Elster einzusehen/abzuholen, wenn der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt ist?
Danke und Gruß

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