Änderungsbescheid

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • ElNeu24
    Neuer Benutzer
    • 20.11.2024
    • 29

    #1

    Änderungsbescheid

    Servus Experten,

    dass ein Steuer-Bescheid auf Antrag (Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung nachgereicht) geändert wird und dann ein Änderungsbescheid nur auf dem Postweg zugestellt wird (wenn so beantragt) weiß ich.

    Wenn aber der Betrag der Nacherstattung schon auf dem Konto ist und der Änderungsbescheid noch nicht im Briefkasten, ist ungewöhnlich - so eine Schneckenpost gibt's doch nicht - mal schauen ob/wann da noch was ankommt.

    Frage dazu:
    Ist ein geänderter Bescheid dann neben dem Erstbescheid auch bei Elster einzusehen/abzuholen, wenn der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt ist?

    Danke und Gruß

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46128

    #2
    Ist ein geänderter Bescheid dann neben dem Erstbescheid auch bei Elster einzusehen/abzuholen, wenn der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt ist?
    Das müsste so sein, ganz sicher bin ich mir aber nicht. Über die Bereitstellung zum Abruf würde man per E-Mail benachrichtigt.

    Was man nicht bekommt, sind geänderte Bescheiddaten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • ElNeu24
      Neuer Benutzer
      • 20.11.2024
      • 29

      #3
      Merci Charlie24,

      dann "schau ma mal" (würde der Franz sagen) ob sich hier jemand meldet, der einen Änderungsbescheid tatsächlich schon elektronisch bekommen hat.

      Gruß

      Kommentar

      • HundKatzeMaus
        Erfahrener Benutzer
        • 31.08.2022
        • 1384

        #4
        Seit 2025 gilt ein Steuerbescheid vier Tage nach dem Versand durch die Deutsche Post als zugestellt, nicht mehr wie zuvor nach drei Tagen. § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO).

        Das Frist gilt auch für Steuerbescheide, die elektronisch zugestellt werden (§ 122 Abs. 2a AO) und für elektronische Verwaltungsakte, die zum Abruf bereitgestellt werden (§ 122a Abs. 4 AO).

        Die Frist verlängert sich, wenn das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, in solchen Fällen endet die Frist mit dem nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

        Kommentar

        • ElNeu24
          Neuer Benutzer
          • 20.11.2024
          • 29

          #5
          Merci "Tierliebhaber",

          danke für Deine Meinungsäußerung - sind bekannte Daten.

          Wie schon gesagt, mich interessiert ob es jemand gibt, der einen Änderungsbescheid tatsächlich schon elektronisch bekommen hat.

          Gruß

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 46128

            #6
            - sind bekannte Daten.
            und haben mit der Fragestellung überhaupt nichts zu tun.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4320

              #7
              Zitat von ElNeu24 Beitrag anzeigen
              Wie schon gesagt, mich interessiert ob es jemand gibt, der einen Änderungsbescheid tatsächlich schon elektronisch bekommen hat.
              Mir wurden Ende Juli seitens der Finanzverwaltung Hessen über Mein Elster vier geänderte Bescheide für die ESt 2017-2020 elektronisch bekannt gegeben.

              Kommentar

              Lädt...