Änderungsbescheid

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  • ElNeu24
    Benutzer
    • 20.11.2024
    • 30

    #1

    Änderungsbescheid

    Servus Experten,

    dass ein Steuer-Bescheid auf Antrag (Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung nachgereicht) geändert wird und dann ein Änderungsbescheid nur auf dem Postweg zugestellt wird (wenn so beantragt) weiß ich.

    Wenn aber der Betrag der Nacherstattung schon auf dem Konto ist und der Änderungsbescheid noch nicht im Briefkasten, ist ungewöhnlich - so eine Schneckenpost gibt's doch nicht - mal schauen ob/wann da noch was ankommt.

    Frage dazu:
    Ist ein geänderter Bescheid dann neben dem Erstbescheid auch bei Elster einzusehen/abzuholen, wenn der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt ist?

    Danke und Gruß

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46129

    #2
    Ist ein geänderter Bescheid dann neben dem Erstbescheid auch bei Elster einzusehen/abzuholen, wenn der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt ist?
    Das müsste so sein, ganz sicher bin ich mir aber nicht. Über die Bereitstellung zum Abruf würde man per E-Mail benachrichtigt.

    Was man nicht bekommt, sind geänderte Bescheiddaten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • ElNeu24
      Benutzer
      • 20.11.2024
      • 30

      #3
      Merci Charlie24,

      dann "schau ma mal" (würde der Franz sagen) ob sich hier jemand meldet, der einen Änderungsbescheid tatsächlich schon elektronisch bekommen hat.

      Gruß

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      • HundKatzeMaus
        Erfahrener Benutzer
        • 31.08.2022
        • 1385

        #4
        Seit 2025 gilt ein Steuerbescheid vier Tage nach dem Versand durch die Deutsche Post als zugestellt, nicht mehr wie zuvor nach drei Tagen. § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO).

        Das Frist gilt auch für Steuerbescheide, die elektronisch zugestellt werden (§ 122 Abs. 2a AO) und für elektronische Verwaltungsakte, die zum Abruf bereitgestellt werden (§ 122a Abs. 4 AO).

        Die Frist verlängert sich, wenn das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, in solchen Fällen endet die Frist mit dem nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

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        • ElNeu24
          Benutzer
          • 20.11.2024
          • 30

          #5
          Merci "Tierliebhaber",

          danke für Deine Meinungsäußerung - sind bekannte Daten.

          Wie schon gesagt, mich interessiert ob es jemand gibt, der einen Änderungsbescheid tatsächlich schon elektronisch bekommen hat.

          Gruß

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 46129

            #6
            - sind bekannte Daten.
            und haben mit der Fragestellung überhaupt nichts zu tun.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4321

              #7
              Zitat von ElNeu24 Beitrag anzeigen
              Wie schon gesagt, mich interessiert ob es jemand gibt, der einen Änderungsbescheid tatsächlich schon elektronisch bekommen hat.
              Mir wurden Ende Juli seitens der Finanzverwaltung Hessen über Mein Elster vier geänderte Bescheide für die ESt 2017-2020 elektronisch bekannt gegeben.

              Kommentar

              • HundKatzeMaus
                Erfahrener Benutzer
                • 31.08.2022
                • 1385

                #8
                Wenn man den elektronischen Bescheid zugestimmt hat (was zum 01.01.2027 automatisch erfolgt), dann bekommt man laut Elster-Hilfe alle unten aufgeführten Schreiben zugestellt.
                grafik.png
                Angehängte Dateien
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

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                • multi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2018
                  • 4321

                  #9
                  Es geht nicht um die Zustimmung und dass Änderungsbescheide elektronisch bekannt gegeben werden dürfen, sondern ob es wirklich geschieht, und das tat es lange nicht, und ob es schon in allen Bundesländern geschieht, wissen wir auch nicht.

                  Kommentar

                  • timote
                    Erfahrener Benutzer
                    • 24.01.2023
                    • 780

                    #10
                    Zumindest sagt die informative Tabelle, wie es offiziell ist bzw. sein sollte.
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                    Kommentar

                    • ElNeu24
                      Benutzer
                      • 20.11.2024
                      • 30

                      #11
                      Merci, dann gehe ich davon aus, dass das auch "alle" Bundesländer zumindest ab 2027 so machen.

                      Gruß

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 46129

                        #12
                        ...dann gehe ich davon aus, dass das auch "alle" Bundesländer zumindest ab 2027 so machen.
                        Wobei man als Steuerpflichtiger keinen Rechtsanspruch auf die elektronische Bekanntgabe hat und auch ab 2027 nicht haben wird.

                        Es kann also im Einzelfall auch zukünftig ein Papierbescheid mit der Post kommen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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